Lidl startet mit digitaler Bezahlmöglichkeit Lidl Pay

  • Man kann erstmal die Behauptung aufstellen, dass man nicht Inhaber der Rufnummer ist. Ggf. Kann man den jeweiligen Provider bestätigen lassen, dass man nicht der Inhaber der Rufnummer ist.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


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    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: SIMon mobile 27 GB für 12,49 Euro/Monat | Mobilfunk: Kaufland mobil Smart XS (1+5 GB LTE im D1-Netz + SMS&Sprach-Flat für 4,99 €/28d)

  • Der Be****er kann aber auch für den Mobilfunkvertrag die Daten seines Opfers nutzen, oder ein Wegwerfhandy aus dem Ausland nutzen (falls das für Lidle-Plus funktioniert) und somit den Nachweis unmöglich machen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Das sehe ich anders. Wenn der/die Betroffene nicht beweisen kann, dass er/sie den Kauf nicht getätigt hat, könnte er/sie unter Umständen zahlen müssen.

    Sehe ich anders.

    Jedenfalls würde ich bis zu einem eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid genau nichts machen.

  • Man kann erstmal die Behauptung aufstellen, dass man nicht Inhaber der Rufnummer ist. Ggf. Kann man den jeweiligen Provider bestätigen lassen, dass man nicht der Inhaber der Rufnummer ist.

    Wozu?

    Du hast nicht bei Lidl eingekauft. Du musst Deine Zeit nicht kostenlos mit Kommunikation mit Inkassobuden, Providern verplempern.


    Interessant wäre für mich, ob ich eine falsche Forderung von Lidl oder Inkasso sofort an einen RA (welchen Lidl bei verlorenem Rechtsstreit bezahlt) abgeben könnte.

  • Interessant wäre für mich, ob ich eine falsche Forderung von Lidl oder Inkasso sofort an einen RA (welchen Lidl bei verlorenem Rechtsstreit bezahlt) abgeben könnte.

    Ja, das geht.

  • Jedenfalls würde ich bis zu einem eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid genau nichts machen.

    Ich würde etwas machen. Der Forderung vollumfänglich widersprechen, ohne Begründung, und die Strafanzeige beilegen. Und dann seelenruhig auf den Mahnbescheid warten. Ich glaube aber nicht, dass Lidl so weit gehen wird, die wissen ja um das Problem.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Man sieht, es macht schon Sinn Datenhygiene zu betreiben.

    Ich persönlich vermeide es sensible Daten wie Geburtsdatum, Konto- oder Kreditkartendaten zu verbreiten, dann können sie auch nicht missbraucht werden.

    Bedeutet in der Praxis, Online nutze ich ausschließlich Paypal zur Bezahlung anstatt bei jedem Online Shop mein Konto oder Kreditkarte zu hinterlegen.

    Die Wahrscheinlichkeit dass meine Daten bei Paypal gehackt werden stufe ich als geringer ein als bei Onlineshop x der meine Daten vielleicht sogar im Klartext auf dem Server speichert. Ausgeschlossen ist es bei Paypal oder anderen Zahlungsdiensten natürlich auch nicht, es geht um Risikominimierung.

    Im stationären Handel bin mittlerweile ein Fan von Google Pay geworden, die virtuelle Debit Mastercard mit Paypal verknüpft sorgt ebenfalls dafür dass nicht jeder Lidl oder Aldi meine Daten bei der Zahlung erhält.

  • Na solange die Administratoren-Zugänge mit 2FA geschützt sind haben es Hacker schwerer einzudringen. Da müssten sie schon Hintertürchen finden um 2FA auszuhebeln. Aber leider haben noch lange nicht alle Betreiber/Administratoren 2FA aktiviert.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Ich würde etwas machen. Der Forderung vollumfänglich widersprechen, ohne Begründung, und die Strafanzeige beilegen. Und dann seelenruhig auf den Mahnbescheid warten. Ich glaube aber nicht, dass Lidl so weit gehen wird, die wissen ja um das Problem.

    Warum soll ich meine Zeit damit verplempern, z.B. Strafanzeige zu stellen?


    Wenn tatsächlich (so wie @amerin meint) geht, das Ding sobald Lidl/ Inkasso nerven einfach an den RA zu übergeben und ab da zu vergessen, dann lieber so.


    So wie ich das verstehe, bekommst Du als geschädigte Privatperson (auch wenn Du am Ende gewinnst) Deine eigene Zeit nicht bezahlt. Der Rechtsanwalt dagegen kann laut Gebührenordnung abrechnen.

  • mumpel

    Sehr viel wahrscheinlicher ist dass Sachbearbeiter Hans Müller die gefakte Kunden-E-Mail öffnet und die Malware ins Netz holt.

    Das wird bei Paypal und Co an der Tagesordnung sein und die Mitarbeiter bzw. IT-Struktur dementsprechend ausgelegt sein.

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