Schuldenübernahme beim Erbe

  • Hi,


    kurze Frage, weil ne Bekannte einer Freundin von mir gestorben ist und ihr was vermacht hat, sie mich um Rat gefragt hat und ich aber auch nich weiß und wenig dazu /bzw. unterschiedliche Ansichten im Internet gefunden hab.


    Unsere Freundin hat also am Freitag einen Brief bekommen, in dem steht, daß im Testament wohl erwähnt wird, daß ihr

    [hat sie noch nicht gesehen; und ob sie das Dokument überhaupt ausgehändigt bekommt, weiß sie noch gar nicht]


    neben anderen Erben [Vettern, Cousinen, etc.] auch

    ein paar Bücher [ca. 200] von ihrer Bekannten in Aussicht gestellt werden, die ihr zukommen sollen. (Märchenbücher, Fantasy, die sie als Kind schon immer fasziniert haben, aber mitunter sicherlich keine exorbitanten Werte - eher ideell - haben. Es sind jedoch wahrscheinlich keine teuren Gutenbergesche Bibeln aus dem 14. Jahrhundert dabei, sondern eher zeitgenössische, modernere Literatur - sondern normale Tollkien, Bilderbücher , etc.)


    Jetzt ist nur die Bekannte mit ihrem Antiquitätengeschäft selbständig gewesen und hat sicher/möglicherweise auch ihre Geschäftsräume und Haus usw. beliehen, um Durststrecken zu überbrücken oder Objekte erwerben zu können. Und ob sie "alles" auch wieder veräußern konnte, ist ja bislang auch ungewiß. (Na gut, in dem Ladenlokal wird sicher das eine oder andere noch in der Auslage stehen)

    Keine Ahnung - könnte ja sein. D.h. es müßten vielleicht noch Schulden/ Kredite der Bekannten beglichen/abgezahlt werden. Darüber weiß sie erstmal nix. [Wie bekommt man das zuverlässig raus??]

    Aber sie möchte natürlich nicht für mögliche Rest-/Schulden aufkommen müssen, nur weil sie die Bücher annehmen würde, ohne die sie bis jetzt ja auch gut durch's Leben gekommen ist.


    Hat jemand fundierte Ahnung, wie das in dem Falle wohl sein könnte?

    Ab welcher Erb"masse" muß wohl auch ein Schuldenberg (so er denn evtl. vorhande wäre) übernommen werden?

    2 Mal editiert, zuletzt von Schaumi ()

  • Hi.


    Ich glaube nicht das du hier einer fundierte Aussage zu einem so speziellen Problem bekommst.

    Aus meiner Sicht gibt es 2 Wege:


    Ihr ist das Erbe wichtig, aus Erinnerung an die Verstorbene oder das Erbe selbst. Dann gib das Geld aus und gehe zu einem Fachanwalt. Evtl. ist ja auch eine Rechtschutz-Versicherung vorhanden, welche die Kosten übernimmt.


    Sind die Bücher und/oder das Andenken nicht soooo wichtig, dann schlage das Erbe aus. So kann man zwar nichts bekommen, reduziert aber Kosten und Risiken auf Null.


    Viele Grüße

    Kai

  • Unsere Freundin hat also am Freitag einen Brief bekommen, in dem steht, daß im Testament wohl erwähnt wird, .......

    Von wem hat eure Freundin denn den Brief bekommen?


    Ich habe schon Briefe von "Rechtsanwälten" aus Ländern am anderen Ende der Welt bekommen, in denen steht, daß ich ein Millionenerbe antreten könne, weil irgendein Prinz mit meinem Familiennamen verstorben ist......


    Was ich sagen will:


    Abwarten, bis sie "einen Brief" von amtlicher Stelle bekommt.

    Vorher lohnt es sich nicht, überhaupt darüber nachzudenken.


    ".... das wohl erwähnt wird......"

    Erwähnen reicht da nicht. Wartet ab, was wirklich im Testament steht.

  • In aller kürze und im Allgemeinen (hier findet keine Rechtsberatung statt): Ganz so einfach ist es nicht. Nach Kenntnis der Erbschaft hat man nur sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Als Einstieg empfehle ich Wikipedia "Erbausschlagung". Es gibt die Möglichkeit die Haftung des Erben für "Schulden" des Erblassers zu begrenzen.

  • Nach Kenntnis der Erbschaft

    Ab wann hat man denn Kenntnis der Erbschaft?

    Zählt da schon irgendein Brief in dem steht, daß es möglich sein könnte, daß man in einem Testament erwähnt wird?

    Ja doch wohl nicht, oder doch?

    Da läuft sicher noch keine "Sechs-Wochen-Zeit".

  • Ab wann hat man denn Kenntnis der Erbschaft?

    Zählt da schon irgendein Brief in dem steht, daß es möglich sein könnte, daß man in einem Testament erwähnt wird?

    Ja doch wohl nicht, oder doch?

    Da läuft sicher noch keine "Sechs-Wochen-Zeit".

    Doch, leider schon. Ab Kenntnis der Erbschaft. Und da reicht ein normaler Brief schon aus. Ich war auch der Meinung, dass nach amtlicher Post die Zeit läuft aber dem ist nicht so.

  • Doch, leider schon. Ab Kenntnis der Erbschaft.

    Mir scheint, du hast meine Frage nicht vollumfänglich verstanden.


    Daraus, dass es möglich (muß aber nicht so sein!) sein könnte (oder auch nicht), daß jemand erwähnt (in welchem Sinne) wurde, scheint mir doch sehr quergedacht, um daraus die Kenntnis einer Erbschaft zu schließen. Da ist mir doch zu viel Konjunktiv im Spiel.



    Da es sich hier ja um ein angebliches Testament handeln soll (gesehen hat es offiziell ja noch keiner), wird es sicher auch vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet.

    Und dann ist da nichts mehr mit hätte, würde, könnte, vielleicht.......

    Dann kommen die Fakten auf den Tisch.

    Dann bekommt und hat man Kenntnis!

  • Ich glaube nicht das du hier einer fundierte Aussage zu einem so speziellen Problem bekommst.

    Simmt... insbesondere nicht zum Thema Erbschaft, weil es sich bei der Zuwendung um ein Vermächtnis (also keine Erbschaft) handeln dürfte. ;)


    Vielleicht reicht es ja schon, mit diesem Stichwort Tante Google zu befragen.

  • Mir scheint, du hast meine Frage nicht vollumfänglich verstanden.

    Ich habe die Frage schon sehr gut verstanden und den ganzen Mist mit einer Erbschaft selber im Juni durch. Deswegen weiß ich (vom Notar), dass es ausreicht, wenn man den Erben informiert. Dazu reicht ein gewöhnlicher Brief.

  • Deswegen weiß ich (vom Notar), dass es ausreicht, wenn man den Erben informiert. Dazu reicht ein gewöhnlicher Brief.

    Du hast meinen Kommentar noch immer nicht verstanden. Er bestand nicht nur aus normaler/gewöhnlicher Brief.

    Die Form des Briefes war eigentlich eher nebensächlich.

    Aber gut.

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