Neue AGB o2 ab dem 1.12.2021

  • Die oben genannte Änderung der AGB betreffen O2 my-Home Produkte. Dier hier aufgeführten Änderungen betreffen Festnetz-Privatkundenprodukte von O2. Die Änderungen sind minimal anders, inhaltlich sehe ich auf den ersten Blick keine großen Unterschiede. Es dient daher vielmehr der Vervollständigung.




    300afcdd83a971e7ad5976759fa408d6.pngFür Fragen und Information zu den AGB Änderung zu Mobilfunkdienstleistungen bitte diesen Thread benutzen: Neue AGB O2 ab dem 1.12.2021 300afcdd83a971e7ad5976759fa408d6.png





    Hauptsächlich sind dies:

    • die Regelungen zu Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, z. B. die Abschaffung von Kosten für die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter
    • die zusätzliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts bei Preis- oder sonstigen Vertrags- änderungen neben dem bisherigen Widerspruchsrecht, das Ihnen erhalten bleibt
    • die Regelungen zu Vertragsverlängerung und Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit


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    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

    2 Mal editiert, zuletzt von cxcc ()

  • Verwunderlich wie viele verschiedene AGB sich o2 für DSL gibt.

  • Verwunderlich wie viele verschiedene AGB sich o2 für DSL gibt.

    Jaein. Die myHome Produkte werden ja nicht ausschließlich über DSL betrieben, sondern auch (TV-)Kabel sowie Mobilfunk (LTE/5G); also mehr oder weniger technologie neutral. Wichtig ist jetzt, dass wenn Kunden in der Technologie umgestellt werden, z.B. von DSL auf LTE/5G (oder umgekehrt), steht selbigen nun ein Sonderkündigungsrecht zu.

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Jein.

    Es gab o2 my Home jahrelang nur als DSL und nun wird versucht, Bestandskunden die anderen Technologien unterzujubeln. :thumbdown:

  • Jein.

    Es gab o2 my Home jahrelang nur als DSL und nun wird versucht, Bestandskunden die anderen Technologien unterzujubeln. :thumbdown:

    Besteht also nun Gefahr, dass o2 meinen DSL Vertrag umstellt auf Mobilfunk oder Kabel?

  • Besteht also nun Gefahr, dass o2 meinen DSL Vertrag umstellt auf Mobilfunk oder Kabel?

    Kommt m.M.n. darauf an, ob du unter alten oder neuen AGB weiterläufst. Wir haben bei 7 Anschlüssen einen erst Mitte 2020 geschalteten o2 my Home (damals nur DSL) mit Alt-AGB 2018 „Festnetz-Privatkundenprodukte“ der nun die neuen AGB „My-Home Produkte“ anerkennen soll! :thumbdown:

  • Besteht also nun Gefahr, dass o2 meinen DSL Vertrag umstellt auf Mobilfunk oder Kabel?

    Theoretisch ja, aber…

    So einfach ist das nicht. Das Endprodukt muss gleichwertig mit dem aktuellen sein. Im Mobilfunk würde dies voraussetzen, dass du ständig deine aktuelle Bandbreite anliegen hast. Und wenn du ein recht hohes monatliches Datenvolumen hast und du dich in einer Mobilfunkzelle befindest, die eh schon relativ hoch ausgelastet ist, ist die Wahrscheinlichkeit denke ich sehr gering. Die Umstellung auf Kabel kann da eher passieren, dass müsste man abwarten. Ich denke aber nicht, dass O2 dich von einer gemieteten Leitung auf eine andere packt. Eher dass sie dich „ins eigene Netz“ holen wollen. Aber bevor ein flächendeckender 5G Ausbau da ist wird das m.M.n nichts…

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Besteht also nun Gefahr, dass o2 meinen DSL Vertrag umstellt auf Mobilfunk oder Kabel?

    Auf einem bestehenden Anschluß eher nicht. Die Gefahr ist woanders - eigentlich steht dir ein Sonderkündigungsrecht wenn du umziehst und o2 dir am neuen Standort kein DSL mit den gleichen Parameter schalten kann. Mit den neuen AGBs darf dir o2 nun einen LTE Router hinschicken und dir einen miderwertigen Anschluß über Mobilfunk als DSL Ersatz unterübeln und ist fein raus. Sonderkündigung und Verbraucherschutzregeln sind dann ausgehebelt.

  • Auch wenn das Thema hier schon lange her ist:


    Bezüglich der Preiserhöhung aktuell kommt es wohl auf eure AGB an.

    Ich habe noch einen von 2018 in der dem Kunden ein Widerspruch eingeräumt wird. Bei der aktuell auf der o2online.de befindlichen DSL AGB gibt es diesen Passus nicht, es gibt nur Sonderkünidgung oder Erhöhung akzeptieren.


    Ihr könnt ja mal auf eure gültige AGB schauen. Gab es mal einen Tarifwechsel bzw. VVL in neuere Tarife dann solltet ihr dazu entsprechend aktuelle AGB vorliegen haben.

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