Prepaidguthaben an Kasse im Einzelhandel: Vorsicht Sparpapier!

  • An alle, die Aufladecodes im Einzelhandel kaufen: Vorsicht bei dem mittlerweile allerorten verwendeten blauen Sparpapier. Die Lesbarkeit ist leider z.T. sehr minderwertig, manchmal werden einzelne Stellen auch nicht richtig gedruckt. Das kann das Aufladen zum Ratespiel machen.

  • Das ist ein guter Hinweis, vielen Dank 👍.


    Vor allem auch weil man bei einigen Anbietern wie bei den Telekom Discounter Marken für die Code Eingabe gesperrt wird wenn man zum Beispiel dreimal falschen Code eingibt.

  • Manche Kassenzettel sind schon nach ein paar Wochen nicht mehr zu lesen, obwohl sie nur im Schrank gelegen haben. Ich bin mittlerweile dazu übergegangen, die Kassenzettel, die noch benötigt werden (egal ob Codes oder wegen Garantie) entweder abzufotografieren oder einzuscannen.

  • Das kann ich leider auch nur bestätigen. Ich habe es bei Lidl jetzt schon zwei Mal erlebt, dass auf einem Cash Code Kassenzettel bestimmte Zahlen und Ziffern gar nicht lesbar waren.

    MikeB Schreibst Du dir den Code direkt an der Kasse auf? Darauf hätte ich keine Lust. Ich achte jetzt immer direkt an der Kasse darauf, dass der Code wirklich gut lesbar ist.

  • Schreibst Du dir den Code direkt an der Kasse auf? Darauf hätte ich keine Lust. Ich achte jetzt immer direkt an der Kasse darauf, dass der Code wirklich gut lesbar ist.

    Nein, das mache ich zu Hause.


    Was ist denn, wenn man den Code verliert? Bekommt man dann einen neuen oder was passiert dann?

    Nein, dann ist er weg. Ist mir auch schon passiert. Ist dass Gleiche als wenn du Geld verlierst. 15 Euro vernichtet. Ärgerlich.

    Viele Grüße



    Michael

  • Nein, dann ist er weg. Ist mir auch schon passiert. Ist dass Gleiche als wenn du Geld verlierst. 15 Euro vernichtet. Ärgerlich.

    Wird nicht lange so bleiben. Entweder wird eine Verbraucherschutzorganisation klagen oder ein rechtsschutzversicherter Kunde.


    Selbstverständlich trägt der Verkäufer die Verantwortung dafür, dass der Code bis zum Ablauf der Gültigkeit des Vouchers (bei ordnungsgamäßer Aufbewahrung) lesbar ist. Ob man die mangelnde Lesbarkeit als Sachmangel des Vouchers einstuft oder es sonstwie einstuft - das Ergebnis dürfte klar sein.

  • Das glaube ich kaum.


    Es obliegt dir, dem Kunden, sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Vouchers zu überzeugen. Wenn du diesen dann in deine Gesäßtasche steckst und zu Hause mit Schrecken feststellst dass der Code nicht mehr vollständig lesbar ist, mit Verlaub, Shit happens.


    Ist so ähnlich als wenn du z.B. ein Glas Konfitüre erwirbst, das Glas fällt dir zu Hause hin und du verlangst nun vom Verkäufer Ersatz. Der Verkäufer trägt in keiner Weise die Verantwortung dafür dass die Konfitüre bis zum MHD in einem intakten Glas bleibt. Dafür bist du alleine verantwortlich.


    Aber Deutschland wird zu einem Land von Prozesshanseln, armes Land.


    Anderer Fall, der Code ist direkt nicht lesbar. Dann habe ich selbstverständlich das Recht zu reklamieren und einen Bon (Voucher) mit korrekt lesbarem Code zu verlangen.

    Viele Grüße



    Michael

  • Selbstverständlich trägt der Verkäufer die Verantwortung dafür, dass der Code bis zum Ablauf der Gültigkeit des Vouchers (bei ordnungsgamäßer Aufbewahrung) lesbar ist.


    Das glaube ich kaum.


    Es obliegt dir, dem Kunden, sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Vouchers zu überzeugen. Wenn du diesen dann in deine Gesäßtasche steckst und zu Hause mit Schrecken feststellst dass der Code nicht mehr vollständig lesbar ist

    das wäre wohl kaum eine "ordnungsgemäße Aufbewahrung", die ja explizit als Bedingung genannt wurde.


    Wenn die Bons nach 3 Jahren unlesbar geworden sind (so lange müssen die Codes doch gültig sein, oder?), dann ist es in der Tat eine spannende Frage. Allerdings sollte der Kaufort im Gegensatz zum Code schon noch lesbar sein.... denn den sollte man für etwaige Ansprüche bestimmt nachweisen können....


    Es ist die alleinige Entscheidung des Verkäufers, den Code auf solchem kaum haltbaren Papier darzubieten (übrigens ohne den Kunden vor dem Kauf darüber zu informieren!) - er könnte ihn ja auch auf einem separaten Papier ohne derartige Probleme ausweisen....

    Entweder wird eine Verbraucherschutzorganisation klagen oder ein rechtsschutzversicherter Kunde.

    ja, das wäre interessant

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