Grundsteuer-Reform: Angaben zwangsweise über Elster

  • Gibt es neuere Zahlen zu den Einsprüchen? Ich finde nichts aktuelleres als Juli für Gesamtdeutschland.


    Auch wird zumindest im Finanzamt Leverkusen scheinbar gar nicht auf Einsprüche reagiert, weder durch Eingangsbescheid noch durch irgendwelche andere Antwort, nicht mal, bis wann man die Begründung für den Einspruch nachreichen soll.

  • Gibt ja auch kein Gesetz in dem steht, dass du eine Eingangsbestätigung bekommen muss/sollst/kannst. Ob es auch eine Untätigkeitsklausel fürs Steuerrecht gibt, ist mir nicht bekannt. Im Verwaltungsrecht könntest du nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erheben.


    Nachtrag: nach sechs Monaten. § 46 FGO

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  • Zitat von HIHK

    Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat die neuesten Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer aller hessischen Städte und Gemeinden aufgearbeitet und im Hebesatzmonitor Hessen 2023 zusammengestellt.

    [...]

    Mit den Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze unterlaufen die Kommunen das Versprechen der Landesregierung, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Denn die Frage, ob Hessens Unternehmen und Bürger durch das neue Grundsteuergesetz ab 2025 zusätzlich belastet werden, bemisst sich nach den Zahlen von 2024. Zahlreiche Kommunen haben bereits jetzt ordentlich zugelangt. Seit Bekanntgabe des neuen Grundsteuergesetzes haben inzwischen zahlreiche hessische Städte und Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht. Die Hebesätze für die Grundsteuer B bewegen sich zwischen 517 140 und 1050 Prozent des Messbetrags, die durchschnittliche Erhöhung betrug 98 Prozent des Messbetrags.

    Quelle: https://www.hihk.de/presse/heb…hen-kommunen-2023-5995278 ...


    ... mit Links zu:

    - Übersicht der Steuersätze in Hessen

    - Hebesatz-Monitor als PDF

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  • Die Grundsteuer ist wesentliche Steuer der Kommunen. Der Hebesatz wird in der Regel jährlich festgelegt. Ein Anspruch auf gleichbleibende Steuern gibt es nicht. Sofern die Kommune Geld braucht, wird diese das auch aus der Grundsteuer holen. Entscheidend ist, ob man 2025 mehr zählt als 2024. Und da wird es Leute geben die mehr zahlen und Leute die weniger zahlen.


    Als Landesregierung ein Versprechen auf etwas abzugeben, worauf man keinen bis kaum Einfluss hat, halte ich für unseriös.

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    Einmal editiert, zuletzt von Thomas () aus folgendem Grund: Edit für Ersteller

  • Ich hatte das Baujahr des Gebäudes mit 1972 angegeben, das wurde mir von der Verwaltung auf Anfrage damals mitgeteilt.

    Letzte Woche fiel mir dann auf, dass neben dem Stromzähler ein sehr alter Aufkleber mit Datum 01.12.1969 angebracht ist.

    Nach Rücksprache mit der Verwaltung, gehen die jetzt davon aus, dass das Gebäude dann wohl doch eher 1969 gebaut wurde.

    Wo ich schon mal dabei war, fragte ich auch, ob die Wohnungsgröße die mir mitgeteilt wurde auf jeden Fall korrekt sei.

    Nach Prüfung, wurde mir auch dort ein falscher Wert genannt.

    Ich dachte bislang, alle Wohnung sind gleich groß. Aber nein, die linken Wohnungen sind 2qm größer als die auf der rechten Seite.

    Auch dort habe ich also im ursprünglichen Antrag 2qm zu viel angegeben.

    Den Bescheid habe ich auch schon erhalten.


    Habe jetzt einfach bei der Elster die Formulare angepasst, den Kommentar hinzugefügt dass es sich um eine Korrektur handelt, und nochmal abgeschickt.

    Mal schauen was zurück kommt.

    Laut Netz soll das ausreichend sein.

  • Vermutlich sollte man sicherheitshalber Einspruch einlegen, da sonst der Grundsteuermesswertbescheid bestandskräftig wird. Dass Du eine Korrektur geschickt hast, ist sicherlich hilfreich, damit diese den neuen Grundsteuermessbetrag ermitteln können.

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  • Die Frist für den Einspruch des Bescheids ist bereits verstrichen.

    Ich habe auch noch dazu geschrieben, dass ein neuer Bescheid erstellt werden soll.

    Mal schauen, wenn zurück kommt, ich soll Einspruch einlegen, mache ich das.

    Bis 2025 hab ich ja Zeit ^^

  • Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung drunter war, dann hast du ein Jahr Zeit. Aber das glaube ich nicht. Somit ist der Bescheid bestandskräftig und du hast einen Antrag auf Änderung gestellt. Mal sehen was das Finanzamt abstellt.

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  • kennt sich hier eigentlich jemand aus? :)


    - Grundsteuererklaerung mit 'bekannten' Werten abgegeben

    - Bescheid erhalten, das sieht so aus als wenn Nutzflaeche hoeher als Wohnflaeche besteuert wird?!

    - Widerspruch eingelegt, bisher ohne Begruendung.


    Fragen dazu:


    - ist das wirklich so, dass Nfl 'teurer' ist als Wfl? Es geht um einen Anbau als Ferienwohnung, der ja eigentlich Nfl ist (?), manche sagen aber auch Wfl und somit guenstiger???

    Nordisch by zuag'roast :D

  • ...

    Fragen dazu:


    - ist das wirklich so, dass Nfl 'teurer' ist als Wfl? Es geht um einen Anbau als Ferienwohnung, der ja eigentlich Nfl ist (?), manche sagen aber auch Wfl und somit guenstiger???

    Ja, das wurde bei uns (Bayern) auch so bewertet. Wohnfläche ist gegenüber Nutzfläche steuerbegünstigt. Ich war ebenfalls überrascht.

    Ich habe auch schon überlegt, das ausgebaute Dachgeschoß zur Wohnfläche zu machen.

    Wie das mit Ferienwohnungen aussieht, das weiß ich aber nicht.

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