Telekom: Neuen MagentaMobil Tarife ohne StreamOn vorgestellt

  • @ StevenWort:


    der Special Tarif mit seinen Abstufungen S,M und L ist im Grunde ein Uralt Tarif aus der Mottenkiste und wird immer dann von der Kunden Rückgewinnung angeboten, wenn der Vertrag aus "preislichen Gründen" gekündigt wurde.

    Sowas anzubieten ist schon mehr als frech.

    Schrotttarife kastriert von A-Z, wenig Inhalt und überteuert.

    Wer sowas abschliesst, hat keine Ahnung was der Mobilfunk Markt heute anbietet, egal welches Netz.

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Das ist doch bereits vor Wochen seit Ankündigung der neuen Tarife bekanntlich hier bei TT diskutiert worden, dass die Zusatzkarten ausschliesslich über den Hauptvertrag und auf den Namen des Inhabers laufen.

    ……

    Meine Frage zielte ja auch nicht darauf ab, wer Vertragspartei ist. Das ist - wie du richtig schreibst - schon klar. Mir ging es um die konkrete Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Telekom und Nutzer der Hauptkarte.

    Aber das geht ja aus den AGB, die Maestro1983 dankenswerterweise verlinkt hat, nun eindeutig hervor.

  • Full ack! :thumbup:

    Das Beste ist, ein Mitarbeiter der Rückgewinnung will mir den -sorry- Mist andrehen, ohne natürlich darauf hinzuweisen, was für eine kastrierte Lusche dieser Tarif in Wirklichkeit ist.


    Derselbe Mitarbeiter hatte mich übrigens auch zwei Mal vor Ablauf der von mir erbetenen Bedenkzeit (wegen VVL MaMo) angerufen, und auf meine Verwunderung hin geantwortet, er hätte er mich verwechselt. Imho war der nur abschlussgeil. Völlig Telekom unwürdig:thumbdown:. Aber das nur am Rande - oder wie man heute sagt: OT.

  • Mir ging es um die konkrete Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Telekom und Nutzer der Hauptkarte.

    Aber das geht ja aus den AGB, die Maestro1983 dankenswerterweise verlinkt hat, nun eindeutig hervor.

    Wo denn das? Ich sehe dort diesbezüglich exakt gar nichts! Zumal gar keine AGB verlinkt worden sind.

    Und wer Nutzer (und nicht Vertragspartner!) der Hauptkarte oder weiterer Karten ist, ist weder vertraglich vorgegeben, noch der Telekom bekannt. Da ist rein gar nichts ausgestaltet. Auch nicht in den AGB.


    Der Nutzer scheint rechtlos.


    Aus den AGB (keine Preisliste oder FAQ) für

    Zitat
    MagentaMobil XS, MagentaMobil S, MagentaMobil M, MagentaMobil L, MagentaMobil XL, MagentaMobil Young, Magenta Mobil, MagentaMobil XL Premium, Pluskarte, Pluskarte+, Pluskarte Kids & Teens MagentaMobil Special S, MagentaMobil Special M, MagentaMobil EINS (Unlimited), Community Card EINS, Community Card Teens EINS

    https://www.telekom.de/is-bin/…D=2206&Char=M&ArchivOnly=

    https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/48832.pdf?


    Wie verträgt sich das überhaupt mit dauerhaft weitergebenen Karten?


    Mögliche Rechte des Nutzers, insbes. an den Nummern dauerhaft weitergebener Karten sind weiterhin unklar. (Ich fürchte, das muss wohl erst gerichtlich geklärt werden.)

  • Na ja, die Regelungen in der Preisliste sind sicherlich auch Bestandteil des Vertrages. Da muss es irgendwo eine Einbeziehungsklausel geben. Das Wording „Preisliste“ ist unschädlich.


    Die Regelungen als solche finde ich für die Beantwortung meiner Frage ausreichend. Hauptvertrag, weiterer Vertrag im Hinblick auf die Pluskarte(n), mögliche Akzessorietät - das wollte ich wissen.

    Als ich von Nutzer schrieb, war das etwas unpräzise, sorry. Ich bin vom Normalfall ausgegangen, dass der Vertragspartner seine Karte auch selber nutzt. Ich jedenfalls würde meine Karte keinem anderen geben wollen. Zudem wollte ich eben den von Blondinenfreund verwendeten Begriff des Inhabers vermeiden. Ganz korrekt wäre Partei des Hauptvertrages mit der Telekom.

  • tobmobile

    Was die dauerhafte Weitergabe der Karten betrifft sehe ich da kein Widerspruch. Es kommt wohl auf die Feinheiten des zitierten Satzes an. "Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen" muss man wörtlich nehmen und meint wohl, das Person A den Vertrag abschließt und alle Karten an Person B übergibt und Person A keine der Karten bzw. Leistungen in Anspruch nimmt. Das wäre alleiniger Gebrauch durch Dritte - was eben nicht erlaubt ist. Behält Person A eine der Karten, ist alles gut.


    Soweit ich das hier verfolgt habe, besitzt der Vertragspartner alle Rechte und Verantwortung für alle Karten. Er ist auch der Eigentümer aller Telefonnummern. Die Nachteile wurden ja bereits ausführlich besprochen und vom Telekommitarbeiter auch bestätigt, dass es genau so gewollt ist. Da glaube ich ist nichts gerichtlich zu klären. Maximal im Streit zwischen dem Vertragspartner und einen Dritten, der z.B. seine Nummer wieder haben möchte oder es Streit um Zahlungen gibt. Nicht aber mit der Telekom.


    Jedenfalls soweit ich das verstehe und hier herausgelesen habe.

  • tobmobile

    Was die dauerhafte Weitergabe der Karten betrifft sehe ich da kein Widerspruch. Es kommt wohl auf die Feinheiten des zitierten Satzes an. "Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen" muss man wörtlich nehmen und meint wohl, das Person A den Vertrag abschließt und alle Karten an Person B übergibt und Person A keine der Karten bzw. Leistungen in Anspruch nimmt. Das wäre alleiniger Gebrauch durch Dritte - was eben nicht erlaubt ist. Behält Person A eine der Karten, ist alles gut.

    Na gut. Die Telekom sieht je eh nicht wer welche Karten benutzt. ;)

    Soweit ich das hier verfolgt habe, besitzt der Vertragspartner alle Rechte und Verantwortung für alle Karten. Er ist auch der Eigentümer aller Telefonnummern.

    Formal schon. Aber wenn die Nummern nur gezwungenermaßen an den (Haupt-)Vertragspartner portiert wurden, aber weiterhin selbst genutzt wurden, dann könnten dennoch weiterhin Rechte bestehen. Man hat doch ein lebenslanges Nutzungsrecht, dass man ja auch gar nicht aufgeben wollte. Ich denke dieser Punkt könnte in so einem Fall schon relevant sein.


    Ich würde aber selbst keine wichtige Nummer riskieren wollen.


    Das größte Konfliktpotential sehe ich übrigens im Erbfall oder wenn wegen Geschäftsunfähigkeit ein Betreuer für den Vertragspartner bestellt wird, und der neue Vertragsverwalter die Konstellation der "Telekom-Familie" nicht kennt/berücksichtigt und die Verträge abkündigt. Und dabei evtl. auch "schöne Nummern" für sich selbst exportiert.

  • ...

    Das größte Konfliktpotential sehe ich übrigens im Erbfall oder wenn wegen Geschäftsunfähigkeit ein Betreuer für den Vertragspartner bestellt wird, und der neue Vertragsverwalter die Konstellation der "Telekom-Familie" nicht kennt/berücksichtigt und die Verträge abkündigt. Und dabei evtl. auch "schöne Nummern" für sich selbst exportiert.

    Solange er sie für sich selbst behält ist sie zumindest insofern sicher dass man den Betreuer auf Herausgabe verklagen kann und im Erfolgsfall die Rufnummer zurückbekommt.

    Schwerer wirds wenn sie an den NB zurückgegangen ist. Bis man den Betreuer auf Herausgabe verklagt hat ist die Portierungsfrist rum und damit gehört die Nummer wieder dem Netzbetreiber.

    Da der Vertragsinhaber gegenüber der Telekom der Rufnummerninhaber ist kann man egal was man mit dem Vertragsinhaber vereinbart hat keine Ansprüche auf die Nummer gegenüber der Telekom geltend machen.

    Grundsätzlich besteht das Risiko bei jeder Vertragsbeendigung wenn der Vertragsinhaber die Rückübertragung aller Rufnummern auf die Nutzer nicht ordnungsgemäß durchführt.

    Wobei ein möglicher Rufnummernverlust gegenüber den Risiken denen sich der Vertragsinhaber aussetzt Pillepalle ist.

  • Schon sehr interessant, über welche Eventualitäten sich einige Gedanken machen, die diese Vertragskombination eh nicht nutzen werden. Wenn man wirklich jede Eventualität ausschließen will, dann sollte man niemals einen Vertrag abschließen, egal bei welchem Anbieter.

  • Naja, ich finde die Beispiele nicht irrelevant, wo wenn nicht in so einem Forum werden solche Situationen durchgespielt?

    Mal davon abgesehen bin ich persönlich der Meinung, dass die Telekom einfach die Verantwortung abgibt. Das zahlt man mit einem Rabatt. Man übernimmt das Inkasso und eigentlich jeglichen Service. Oder wie läuft das ab, wenn ein Nutzer mal ne neue sim benötigt oder ein anderes Problem hat? Kundennummer und IBAN zur Legitimation müssen dann ja auch allen bekannt sein. Ja, die Telekom setzt auf vertrauen. Aber will das auch jeder, der hauptnutzer wird? Die wenigsten machen sich doch Gedanken um die Folgen wie Kosten für sonderrufnummern oder Auslandsgespräche oder noch schlimmer Daten. Wie gesagt, das Inkasso übernimmt man selbst, wie ein franchisenehmer.

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