Das Steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

  • Digitale Plattformbetreiber (Verkaufsplattformen) müssen ab 2023 zahlreiche Informationen von Verkäufern sammeln und dem Fiskus übermitteln.


    Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen.

    Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde zu melden.

    Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert.


    Mehr Infos:

    https://www.bundestag.de/dokum…uerverfahrensrecht-920050


    Somit wird auf ebay, Amazon, Vinted, Kleinanzeigen usw. jeder Verkauf gemeldet, wenn er über das Zahlsystem der Plattform läuft.

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Wieder ein Grund mehr nur Barzahlung zu nutzen aber unsere bargeldlosen Zahler stehen bestimmt auf sowas.

    Diese Überwachung ist einfach nur abartig geworden. Da werden kleine Leute wieder gefi.lzt und die richtigen Betrüger gar nicht erst kontrolliert.

  • Noch zumal es nicht darum geht, wenn sich klein Saftkocher jede Woche einen neuen Staubsauger bestellt, sondern wenn Saftkocher jede Woche 100 Staubsauger verkauft und "vergisst" eine Gewerbeanmeldung und Steuererklärung abzugeben!

  • Glaubst du ernsthaft, dass der Zahlungsweg eine Rolle spielt bei der Meldung an die Finanzbehörden?

    Ja logisch. Ohne Nachweis keinen Verkauf. Es wird ja nicht alles verkauft, was bei KA angestellt wird. Und wenn ich ein Angebot lösche, muss ich es nicht verkauft haben oder wollen die jetzt für nicht verkaufte Artikel noch Geld haben?


    Noch zumal es nicht darum geht, wenn sich klein Saftkocher jede Woche einen neuen Staubsauger bestellt, sondern wenn Saftkocher jede Woche 100 Staubsauger verkauft und "vergisst" eine Gewerbeanmeldung und Steuererklärung abzugeben!

    Auch darum geht es nicht. Wenn du im Jahr 200 Artikel verkaufst, dann kannst du schon Probleme bekommen. Ob der Mist nun Staubsauger sind oder aus einer Aufräumaktion im Keller, ist dann auch egal.

    Einmal editiert, zuletzt von Saftkocher () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Saftkocher mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ja logisch. Ohne Nachweis keinen Verkauf. Es wird ja nicht alles verkauft, was bei KA angestellt wird. Und wenn ich ein Angebot lösche, muss ich es nicht verkauft haben oder wollen die jetzt für nicht verkaufte Artikel noch Geld haben?

    Ich glaube nicht, dass es bei dem Gesetz um ebay Kleinanzeigen oder andere Kleinanzeigenmärkte geht, sondern um die richtigen VK-Plattformen wie ebay. Und dort wird ein Verkauf zu einem bestimmten VK abgeschlossen, nach dem sich auch die Provision bemisst. Ob das jetzt mit PP oder KK oder bar bezahlt wird spielt keine Rolle.

  • Noch zumal es nicht darum geht, wenn sich klein Saftkocher jede Woche einen neuen Staubsauger bestellt, sondern wenn Saftkocher jede Woche 100 Staubsauger verkauft und "vergisst" eine Gewerbeanmeldung und Steuererklärung abzugeben!

    Ich glaube, das wütde auch jetzt schon auffallen, da die Finanzbehörden die Transaktionen auf den Plattformen beobachten. Dies geschieht halt noch nicht systematisch.

  • Selbstverständlich geht es auch um diese Plattformen.

    Richtig so. Entscheidend ist eine Gewinnerzielungsabsicht und dafür brauche man nicht zwingend ein Gewerbe. Wenn man auf auf eBay und jetzt vermehrt auf Kleinanzeigen sieht was da unter dem Deckmäntelchen "Privat" verkauft wird, kann ich den Schritt nur begrüßen.

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