Kündigt O2 Unlimited Nutzer?!

  • Missbrauch ist ein hartes Wort.

    "Mit der Connect-Option ohne monatlichen Basispreis (einmaliger Anschlusspreis pro Multi- oder Data-Card: 19,99€) bis zu 7 weitere Datacards (SIM-Karten zur Mitnutzung des im Tarif enthaltenen Inklusiv-Datenvolumens) sowie bis zu 2 Multicards (Sim-Karten zur Mitnutzung der Daten Sprach- und SMS-Leistungen des Tarifs unter der bestehenden Rufnummer des Kunden) hinzubestellt werden. Diese dürfen nicht Dritten (einschließlich Mitarbeitern des Kunden) zur Nutzung überlassen werden."



    "Der Kunde darf die Leistungen von Telefónica Germany nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere

    ...

    weder entgeltlich noch unentgeltlich Telekommunikations- oder Telemediendienste gegenüber Dritten anbieten, insbesondere auch keine WLAN/ WiFi-HotSpots („Tethering“) zur (Mit-) Nutzung durch Dritte zu öffnen."

  • + Würde O2 den zweiten Vertrag dann evtl. trotzdem rabattiert weiterlaufen lassen, um einer "Diskussion" zu entgehen?

    Kann ich mir nicht vorstellen. Ein Kombi-Rabatt ist ja nunmal klar (auch technisch) von einem Rabattgeber abhängig, der dann nicht mehr existiert. Vielleicht ist man so kulant, den zweiten Vertrag dann auch mit aufzulösen. Um einer Diskussion zu entgehen 😊

  • Aber laut dem Vorposter AndreFo, fällt der Kombirabatt weg. Interessant.....

    Ja logisch. Ohne Kombi, kein Kombirabatt. Entweder zahlst dann den vollen Preis, oder o2 ist so kulant den Vertrag aufzulösen, wenn sie selbst den Gebervertrag gekündigt haben. Könnte ich mir eher vorstellen, als dass du den Kombirabatt erhalten kannst, wegen weil siehe ersten Satz 😊

  • DARKHALF geht mit AndreFo. ^^ >>> Vielen Dank für die Info!

    Dann scheint die Sache klar zu sein.


    Mark_Enschuh

    Ich bin kein Jurist, aber wenn o2 den Gebervertrag kündigt,

    d.h. die Bedingungen für mich verschlechtert, dann muss die "Kulanz" seitens o2 höher sein.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass o2 in diesem Fall auf Vertragserfüllung pocht und es auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen würde.

  • Es handelt sich hier offenbar um Geschäftskunden? Wieso darf ein Geschäftskunde keine Leistungen zur (beruflichen) Nutzung durch Mitarbieter einkaufen? Das stell ich mir in der Praxis schwierig vor; wie kommt er dann an Dienst-SIMs für Mitarbeiter?


    Für Privatkunden dürfte der Betrieb eines heimischen WLANs begrifflich nicht unter Telekommunikations- oder Telemediendienste fallen, selbst wenn dieses (aus Sicherheitsgründen) z.B. ein sog. Gäste-WLAN enthält.

  • Mach es Dir doch einfacher .... mach nen zweit Wertrag mitt F & F Rabatt ( 50% ) , dan ist dein notanker sicher....rer :);)

    O2 Blue All in L 5G 240GB

  • geos

    Der erste Abschnitt ist aus der Fußnote in der Preisliste unter den Privatkundentarifen. Der zweite aus den AGB für Privatkunden. Beides aus den mir (bin Privatkunde) zugesandten Dokumenten kopiert.


    Der Betrieb eines heimischen WLANs ist ja dort nicht untersagt. Nur die Öffnung zur (Mit-)Nutzung durch Dritte. Darunter würde ich jetzt eher z.b. die Mitversorgung der Nachbarschaft verstehen.


    Mach es Dir doch einfacher .... mach nen zweit Wertrag mitt F & F Rabatt ( 50% ) , dan ist dein notanker sicher....rer :);)

    Darüber bekommt er aber keinen Tarif für 5€ 😉

    Einmal editiert, zuletzt von Mark_Enschuh () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Mark_Enschuh mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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