Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Bei mir steht da 9,99 EUR pro Monat, ab dem 7. Monat 14,99 EUR. Das wäre deutlich günstiger als bisher.

    Moment... das ist Giga TV Cable. TV Connect Start kann ich noch nicht bestellen und es wird auch noch kein Preis genannt.

    Und bei mir:


    10,21 dauerhaft, dann weiter im Kleingedruckten


    • Der Preis für TV Connect Start basiert auf einer Rahmenvereinbarung zwischen Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter und der Vodafone Deutschland GmbH
    • Der Preis gilt nur, solange diese Rahmenvereinbarung besteht. Wenn die Rahmenvereinbarung nicht mehr besteht, endet Dein TV Connect Start-Vertrag automatisch
    • Mindestlaufzeit: 24 Monate
    • Kündigungsfrist: ein Monat zum Ende der Mindestlaufzeit
  • Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft sind es monatlich 1,95 Euro pro Wohnung.....zzgl. Mehrwertsteuer ( zusammen also unter 30 Euro jährlich ) die erst am Schluss auf alles draufkommt.


    ...und darin ist sogar noch eine Art.Internetgrundversorgung ( 6000er Download und das Nadelöhr 425er Upload ) enthalten.


    Wobei man sich für die Internetversorgung einmalig bei Unitymedia ( später nach der Übernahme halt Vodafone ) anmelden musste.


    Diese Anmeldung kostete damals bei mir 50 Euro plus 10 Euro Versandkosten für den einfachsten kabelrouter den es damals gab.


    Anfangs gab es auch nur 2000er Download. Irgendwann wurde der Speed im Download auf 6000er erhöht.

  • Ich glaube es wird viele Rentner und bequeme Leute geben, die für waipu keinen Nerv haben.

    Der Vorteil ab nächstem Jahr ist ja dann, daß jeder nur das bezahlen muß, was er nutzt. Und dadurch hat man bessere Entscheidungsmöglichkeiten.


    Somit vermute ich, dass die meisten Miteigentümer für die Beibehaltung stimmen werden.

    Die Beibehaltung wessen?


    Laut letzter Nebenkostenbrechung fielen hier im Haus mit 3 Mietparteien 128,09€ pro Mietpartei und Jahr an.

    Auch das ist sehr günstig.

    2 Mal editiert, zuletzt von uwest () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von uwest mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • In meiner Anlage dürfte die Durchschnittsmiete ca. 1200 - 1500 Euro betragen. Ob es da dem Eigentümer nicht egal ist, wenn er 5.40 Euro pro Monat weniger bekommt?

    Die Miete liegt hier bei deutlich weniger als der Hälfte. Da sind die knapp 20 EUR pro Monat schon ziemlich viel. Je nach Wohnungsgröße machte das Kabelfernsehen 2022 einen Anteil von 25-50% der Nebenkosten aus.


    Natürlich des Tarifs für die Kabelversorgung zu ca. 64 Euro pro Wohnung und Jahr.

    Wenn ich so einen Tarif hätte, wäre eine Diskussion überflüssig...

    Einmal editiert, zuletzt von uwest () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von uwest mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn ich so einen Tarif hätte, wäre eine Diskussion überflüssig...

    Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft sind es sogar unter 30 Euro jährlich ( monatlich 1,95 Euro netto ).


    ...und in diesem über das Nebenkostenprivileg abgerechneten Wohnungspauschale ist sogar noch eine Internetgrundversorgung mit 6000er Downloedspeed enthalten....


    Klar erübrigt sich die Frage, ob ich dafür gewesen wäre das Nebenkostenprivileg zu erhalten.


    ---


    Wenn der von Vodafone neu angekündigte ( Grund- )Tarif im Kabelnetzbereich für 20 Euro, auf dem auch alle höherwertigen Angebote aufbauen sollen, ja wenigstens auch eine solche Internetgrundversorgung hätte !


    Dann würden sich meine Ausgaben dafür nur um etwa das 10-fache steigern.


    Wenn ich aber auch noch irgendwoher Interet.Ersatz organisieren muss....kann es auch locker ein 20 x so teurer Aufschlag für mich werden - durch den Wegfall des Nebenkostenprivileg.


    Anders gesagt....Bei meiner ( zugegebenermaßen selbst für nordhessisch Sibiren günstigen ) 450 Euro all.in Wohnung bedeuten 20 bzw. 45 Euro mehr Kosten wegen Wegfall des Nebenkostenprivileg etwa 5 bis 10 % .....Steigerung.


    Mir haben die Politiker die das gefordert haben und die Gerichte die es gekippt haben da einen ziemlichen Bärendienst erwiesen.


    ...und ich vermute mal. Wenn die Sache durch ist und viele sich da neu orientiert haben alleine nur in Sachen TV.....werden das wohl viele so sehen, die vorher die Konsequenzen nicht wirklich überblickt hatten.

  • Die Miete liegt hier bei deutlich weniger als der Hälfte. Da sind die knapp 20 EUR pro Monat schon ziemlich viel. Je nach Wohnungsgröße machte das Kabelfernsehen 2022 einen Anteil von 25-50% der Nebenkosten aus.


    So hat jeder andere Voraussetzungen. Beispiele zum Vergleich mit den 64 Euro Kabel pro Jahr: Hausmeister 338.- , Hausreinigung 202.-, Aufzug 214.-.

    Wenn ich in Rente bin, dann erwäge ich das Umziehen, denn die Rente ist überall gleich, nicht jedoch die Ausgaben.

  • So hat jeder andere Voraussetzungen. Beispiele zum Vergleich mit den 64 Euro Kabel pro Jahr: Hausmeister 338.- , Hausreinigung 202.-, Aufzug 214.-.

    Wenn ich in Rente bin, dann erwäge ich das Umziehen, denn die Rente ist überall gleich, nicht jedoch die Ausgaben.

    Mal in eine andere Richtung....die aber Artverwandt ist.


    Wir reden hier nur vom Faĺl des Nebenkostenprivileg im Bereich Kabelfernsehen.


    Ein Bekannter wohnt in einer Anlage mit einer Gemeinschafts.Sat.Antenne.


    Fällt das dort eigentlich nicht auch das Nebenkostenprivileg ?


    Denn die Bewohner dort könnten ja genau mit denselben Argumenten kommenwie die jenigen welche ihren Kabelanschluss nicht genutzt hatten.


    Die laufenden Kosten bei der Sat.Antenne sind zwar insgesamt wohl überschaubarer und vor allem nicht gleich hoch wiederkehrend.....aber Wartung und Reperaturkosten fallen dort auch an und werden unter Reperaturen ebenfalls an alle Wohneinheiten aufgeteilt, der Signalverstärker läuft über treppenhausstrom, denn auch alle aufgeteilt bezahlen müssen.


    Betrifft der Fall des Nebenkostenprivileg also wirklich nur Kabel.TV.nutzer ?

  • Ein Bekannter wohnt in einer Anlage mit einer Gemeinschafts.Sat.Antenne.

    Zählt als Antennenanlage:

    Ab dem 1. Juli 2024 darf der Vermieter TV-Kabelgebühren nicht mehr umlegen. Weiterhin umlagefähig bleiben nur die Kosten des Betriebsstroms (§ 2 Satz 1 Nr.15b BetrKV-neu), bei Antennen-Anlagen zusätzlich die Kosten für die Prüfung der Betriebsbereitschaft (§ 2 Satz 1 Nr. 15a BetrKV-neu)

    Also Strom- und Wartungskosten dürfen weiter umgelegt werden.


    Aber ein Frage dazu. Das Signal kommt auch als DVB-C in die Wohnung?


    So war das jedenfalls bei mir. Bis man meinte, der Telekom die Versorgung zu überlassen. Praktischer Mehrwert eher Null, da nur Internet dazu kam. Aber das lag auch auf der CuDA an, ebenfalls durch Telekom ausgebaut. Zum Umstellungszeitpunkt 100 Mbit/s, aktuell bis 175 Mbit/s.

  • Zählt als Antennenanlage:

    Also Strom- und Wartungskosten dürfen weiter umgelegt werden.


    Aber ein Frage dazu. Das Signal kommt auch als DVB-C in die Wohnung?

    Bei dem bekannten kei DVB.C.....nur Sat.Antenne


    Bei mir nur DVB.C über Nebenkostenprivileg....Aber mit einer zusätzlichen Internetgrundversorgung

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