Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Zitat

    ...genau dieser Ausgang des Gerichtsverfahrens, ist das wonach ich gefragt hatte.


    Fang' doch erstmal mit der Erkundung der Rechtslage an....

    Wenn du es unbedingt wissen willst und dir egal ist, dass du für n paar Euro ordentlich Porzellan zerschlägst, empfehle ich jedenfalls den Weg per Feststellungsklage und einen Termin beim Anwalt vorher :-)

  • Fang' doch erstmal mit der Erkundung der Rechtslage an....

    Genau darum geht's ja


    ...und porzellan zerschlagen will ich auch nicht.


    Aber ein grundsatzurteil....z.b. eine verbraucherschutzzentrale gegen eine grössee Wohnungsbaugenossenschaft im Anschluss an den Wegfall des TV Zugangs würde mich interessieren.


    Du siehst es nach deiner obigen Beschreibung sehr stark aus der Sichtweise eines Vermieters.


    Ob ein Richter dem folgt, weiss ich nicht....aber ich kann mir eben durchaus auch Argumente von Mietern vorstellen....Wobei ich eben auch da nicht weiss, ob ein Richter denen so einfach folgen würde.


    Ich weiss nicht ob es juristisch so einfach ist, wie du es oben schilderst.


    Ein Mieter sagt....ich habe eine Wohnung gemietet...zahle 400 Euro incl. TV Anschluss mit 60 Programmen


    Der Vermieter stellt ( weil das Nebenkostenprivileg fällt ) um auf 397,50 Euro....ohne TV


    Der Mieter sagt....TV kostet mich aber nicht 2,50 die du jetzt sparst - sondern 17,50


    Ich will also Schadensersatz i.h.v. 15 Euro monatlich - mindern also entsprechend die Miete....und zahle die 15 Euro mtl. Solange darüber nicht entschieden ist auf ein Anderkonto eines Notars ( oder eben den Mietanteil auch nur bis erste Grundsatzurteile vorliegen unter Vorbehalt ).


    Tja...erstens würde es ja doch eine Weile dauern bis 3 Kaltmieten ( rund 1200 Euro ) zusammen wären aus 15 Euro mietminderung ( 600 Monate....12 Jahre ) bis der Vermieter klagen könnte. Bis dahin sollte auch ein Urteil gefällt sein und es würde wohl keinen Rausschmiss aus der Wohnung geben. Trotzdem dürfte das Mietverhältnis nicht unbedingt ungetrübt fortbestehen.


    Andererseits....wenn der Vermieter weiss das die Mietminderung ja auf ein anderkonto eines Notars eingezahlt wird ( oder wahlweise anteilig unter Vorbehalt bezahlt wird )....darf er dann überhaupt eine Kündigung einleiten ( bzw. macht es dann für die Wohnungsbaugenossenschaft überhaupt Sinn ? - Oder ist Sie nicht selbst an der Klärung und einem Grundsatzurteil für ihre vielen Mietwohnungen interessiert ) ?

  • Die Vermieterin kann die Kosten auch selbst übernehmen. Gerade in einer Genossenschaft sollte das möglich sein, wenn die Mehrheit der Mieter das will.

    Interessante Idee auf die ich noch gar nicht gekommen war.


    Übermorgen ist Jahresversammlung....hoffentlich steht das Thema auf der Agenda.


    ----


    Von der Idee einer bezahlt das ( schnelle ) Internet....kassiert dann von den 5 anderen Parteien im Haus monatlich ( 1/6 der Kosten ) ab, dagegen bin ich nicht wirklich überzeugt.


    Der EINE, welcher ausgesucht würde, wäre dann vermutlich Ich - aber meine Wohnung liegt nicht mittig und das würde WLAN Extension benötigen.


    Dazu bin ich über Winterhalbjahr im Ausland...könnte bei Störungen nicht helfen.


    Wie schon geschrieben...Selbst bei nur 6 Parteien, halte ich das für eher Problematisch


    Dazu kommt die rechtliche Situation bei bedenklichen Inhalten und die Sicherheit z.b. beim Banking, wenn alle dasselbe WLAN benutzen....


    Anderseits....


    Freifunk.net


    ....und die Nachbarn bekommen die Zugangsdaten für andere Freifunk.Accounts ( also auch meinen... ) - wäre dafür vielleicht eine Lösung um sich rechtlich abzusichern ?

  • Zitat

    Der EINE, welcher ausgesucht würde, wäre dann vermutlich Ich


    Ja, ist hier aber nicht Thema. In vielen Hausgemeinschaften funktioniert das. Du bist nur das halbe Jahr da, brauchst das Netz kaum, fragst die Nachbarn, ob sie ihr Netz mit dir gegen Kostenbeteiligung teilen wollen. Wenn das im Haus nicht geht, ist's halt keine Option mehr. Dann


    Zitat

    Dazu kommt die rechtliche Situation bei bedenklichen Inhalten und die Sicherheit z.b. beim Banking, wenn alle dasselbe WLAN benutzen....


    ja, gibt's Lösungen für.


    Zitat

    ....und die Nachbarn bekommen die Zugangsdaten für andere Freifunk.Accounts


    Freifunk braucht keine Accounts.


    Zitat

    Ob ein Richter dem folgt, weiss ich nicht....


    Das weiß niemand. Und wir sind keine Mietrechtsexperten und wir kennen deinen Mietvertrag nicht. Macht auch eine Abschätzung schwierig.



    Zitat

    Ein Mieter sagt....ich habe eine Wohnung gemietet...zahle 400 Euro incl. TV Anschluss mit 60 Programmen


    Hast du eine Pauschalmiete? Mietverträge laufen in aller Regel über Kaltmiete plus Nebenkosten, die der Vermieter mit dir nach tatsächlichem Aufwand abrechnet.


    Zitat

    Der Mieter sagt....TV kostet mich aber nicht 2,50 die du jetzt sparst - sondern 17,50


    Ja. Passiert und ist keine relevante Frage.


    Zitat

    Ich will also Schadensersatz i.h.v. 15 Euro monatlich


    Die Frage ist, ob dein Vermieter verpflichtet ist, dir einen über die Nebenkosten abgerechneten Kabelanschluss zur Verfügung zu stellen UND diesen Kabelanschluss seinerseits für maximal 2,50 €/Monat einzukaufen. Das darf bezweifelt werden.


    Zitat

    mindern also entsprechend die Miete....und zahle die 15 Euro mtl. Solange darüber nicht entschieden ist auf ein Anderkonto eines Notars ( oder eben den Mietanteil auch nur bis erste Grundsatzurteile vorliegen unter Vorbehalt ).


    Mit Pech wird dein Vermieter auf die Idee kommen, deinen Fall zum "Grundsatzurteil" zu machen. Er muss nicht Jahre auf irgendwelche anderen Verfahren warten.

    2 Mal editiert, zuletzt von oleR ()

  • Freifunk braucht keine AccAccounts.

    Ich hatte mich mit dem Thema mal vor einigen Jahren beschäftigt....


    Hatte da im Hinterkopf, daß man für die Freigabe eines Teiles seiner Kapazität über ein zweites Freifunk.WLAN eben einen Zugang bekommt mit dem man alle anderen Freifunk.WLAN nutzen kann.


    Wenn ich also mit meinen Nachbarn die Grundkosten teilen wollte....und sie auf mein zweites ( Freifunk ) wlan zugreifen lassen will....brauchen sie auch diesen Zugang zu freifunk....den ich letztendlich mit ihnen teilen würde ?


    Alternativ könnten Sie sich natürlich auch direkt bei freifunk ...einkaufen... !


    Das wiederum würde mir aber wieder keine Aufteilung der Kosten bringen....oder sehe ich das falsch ?


    Gleichzeitig bleibt allerdings das rechtliche Problem....wenn einer meiner Nachbarn mit meinem Freifunk.Zugang in meinem für Freifunk zur Verfügung gestellten WLAN rechtlich Bedenkliche Daten Saugt, würde es ja wieder zu meinem Freifunk.Account und damit mir zugeordnet werden.


    Da beisst sich in dieser Hinsicht sprichwörtlich die Katze in den eigenen Schwanz.


    Aber....wie gesagt.....das ich mir das angeschaut habe ist alles Jahre her und irgendwo weit hinten aus dem Gedächtnis gekramt.


    Kläre mich doch bitte auf, wenn ich da mit meinen Gedanken falsch liege.

  • Freifunk ist einfach eine offene WLAN-SSID. Da kann jeder rein.


    Zitat


    Gleichzeitig bleibt allerdings das rechtliche Problem....wenn einer meiner Nachbarn mit meinem Freifunk.Zugang in meinem für Freifunk zur Verfügung gestellten WLAN rechtlich Bedenkliche Daten Saugt, würde es ja wieder zu meinem Freifunk.Account und damit mir zugeordnet werden.


    Check die entsprechenden Freifunk-Seiten für Informationen dazu.

  • Freifunk ist einfach eine offene WLAN-SSID. Da kann jeder rein.

    Meine Erinnerung ist da eine andere....


    Rein kommt jeder....danach sollte nach meiner Erinnerung aber eine anmeldeseite kommen.


    Entweder hat man dort einen Zugang ( weil man sein eigenes wlan über freifunk teilt )


    ...oder man zahlt an freifunk für die weitere Nutzung ein Entgelt.


    Das ist zumindest meine Erinnerung.....aber vielleicht wurde das System geändert ?


    ----


    Freifunk steht für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen

    Wir verstehen frei als öffentlich zugänglich, nicht kommerziell, im Besitz der Gemeinschaft und unzensiert


    ---


    Öffentlich zugänglich....okay


    Nicht kommerziell ( also doch irgendwie zu bezahlen....entweder durch Freigabe seines eigenen wlan oder .... Monitär... )


    Im Besitz der Gemeinschaft....


    ----


    Klingt nach dem was ich im Kopf hatte....ohne mich jetzt gross darin vertiefen zu wollen.

  • Zitat


    Das ist zumindest meine Erinnerung.....aber vielleicht wurde das System geändert ?


    In den letzten 10 Jahren nicht.


    Zitat


    Entweder hat man dort einen Zugang ( weil man sein eigenes wlan über freifunk teilt )


    ...oder man zahlt an freifunk für die weitere Nutzung ein Entgelt.


    Meinst du Fon?

  • In den letzten 10 Jahren nicht.



    Meinst du Fon?

    länger als 10 Jahre? Könnte direkt sein....das war so anfangs der Jahre wo ich mein Haus gekauft hatte....gut 11 Jahre ist das her !


    FON... hatte ich mir damals auch angeschaut.....aber ziemlich schnell verworfen. Könnte aber sein, das ich da bei so alten Erinnerungen etwas durcheinander werfe.


    Wobei, das was ich eben beim schnellen reinschauen auf der freifunk Seite gelesen habe würde auf den ersten Blick meine Erinnerung bestätigen.

  • Laut Teltarif bietet Vodafone Mietern einen neuen Tarif namens "TV Connect Start". Darin sind die frei empfangbaren SD-Kanäle und die ÖR in HD enthalten. Ein Blick auf die Vodafone-Seite offenbart, 14,99€ für die ersten 6 Monate, danach 19,99€ , bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einem "Bereitstellungsentgelt TV" von 49,99€. Also mir fällt dazu nur eines ein. Ohne mich!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!