Blau Rechnung trotz Widerruf

  • Das ist eben der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung. Bei einem Widerruf wird alles rückgängig gemacht, so als hättest du den Vertrag nie abgeschlossen.

    Schwierig. Zumindest bei Waren ist es dem Verkäufer möglich Kosten durch den Gebrauch bei der Rückzahlung in Abzug zu bringen. Bspw. wenn jemand online einen Drucker kauft und die Patronen einsetzt. Dann wurde der Wert der Ware gemindert und die Erstattung kann entsprechend reduziert werden. Inwieweit der Aufwand bei der SIM-Aktivierung erstattungsfähig ist, kann ich nicht beurteilen. Für möglich halte ich es jedoch. Aus meiner Sicht hängt es auch davon ab, was konkret in der Widerrufsbelehrung steht. Dort muss man über die Kosten vorher informiert worden sein.

  • Mozart40

    Ja sicher. Deswegen werden für die Tage, die man die Leistung bereits beansprucht hat ja auch anteilig die monatliche Gebühr berechnet. Die Anschlussgebühr ist aber nicht berechtigt und wird bei Widerruf des Vertrags erstattet. Welcher Aufwand bei SIM Aktivierung? Das sind automatisierte Prozesse. Genauso wie die Rechnungsstellung. Deswegen kann es ja eben auch passieren, dass trotz Widerruf die Anschlussgebühr dort erstmal auftaucht. Die wird dann entweder nicht abgebucht oder erstattet. Die manuelle Bearbeitung eines Widerrufs braucht ja seine Zeit. Solche Dinge kannst du auch gut in der o2 Community nachlesen.

  • Das ist eben der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung. Bei einem Widerruf wird alles rückgängig gemacht, so als hättest du den Vertrag nie abgeschlossen.

    Genauso ist es.


    Musste bei einem Widerruf noch nie etwas zahlen,selbst wenn es schon genutzt wurde.


    Weder Anschlussgebühr noch sonst was musst du zahlen bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen.

  • Weder Anschlussgebühr noch sonst was musst du zahlen bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen.

    Das ist nicht richtig. Nutzt man es, kann der Widerruf verweigert werden, da du ja die Leistung nutzt. Dass hier für einen Tag bezahlt werden soll ist in Ordnung. Wenn eine Nutzung an dem Tag erfolgte. Wenn nicht, natürlich nicht. Aber das Einbuchen der Sim reicht schon aus.


    Deswegen musst du ja auch immer bestätigen bei den Prepaids, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtest, und der Anbieter sofort mit der Leistung beginnen soll.

  • Das ist nicht richtig. Nutzt man es, kann der Widerruf verweigert werden, da du ja die Leistung nutzt. Dass hier für einen Tag bezahlt werden soll ist in Ordnung. Wenn eine Nutzung an dem Tag erfolgte. Wenn nicht, natürlich nicht. Aber das Einbuchen der Sim reicht schon aus.


    Deswegen musst du ja auch immer bestätigen bei den Prepaids, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtest, und der Anbieter sofort mit der Leistung beginnen soll.

    OK,das war mir nicht bewusst.


    Hatte bisher wenige widerrufe,aber sowohl bei der Telekom als auch bei Congstar und bei o2 Prepaid musste ich trotz Nutzung bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen nichts zahlen beziehungsweise bei Prepaid gab es den vollen Betrag zurück.

  • Da will man dann sich wegen Cents nicht rummachen. Aber wenn eine Nutzung stattfand, ist für diesen Zeitraum eine Berechnung zulässig.

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