GEG - Eigentumswechsel bei Kauf einer ETW?

  • Hallo zusammen


    Ich beabsichtige eine ETW zu kaufen.


    Hab mich nun versucht vorab zu informieren, bevor ich irgendwelche Aktivitäten unternehme.


    Das GEG sagt ja aus, dass man bei Ein und Zweifamilienhäusern bei Eigentumswechsel binnen zwei Jahren entsprechend sanieren muss.


    Das ist soweit klar, was ist aber mit einer Eigentumswohnung in einer WEG?


    Müsste ich dann auf meine Kosten sanieren und der Rest erfreut sich daran? Schwer vorstellbar.


    Objekt der Begierde:

    -Energieeffizienzklasse C

    -Bj 1998

    -Ölheizung


    Was müsste ich berücksichtigen, zusätzlich einplanen, etc?


    Leider ist google nicht hilfreich, alle Berichte reden vom Gebäudeeigentümer… aber von ETW finde ich nichts.


    Danke für sachdienliche Hinweise

    MfG

  • Ist es bei einer ETW nicht eine zentrale Ölheizung? Oder ist die wirklich nur für deine ETW?


    Ansonsten kannst du ja gar nicht richtig sanieren - wenn du nicht gerade das gesamte Haus kaufst..

  • Ja, ist eine Ölzentralheizung.

    Ich wüsste auch nicht, wie das gehen soll ohne die anderen … sind 8 Parteien

    Wie passen denn diese Informationen zusammen?


    Das GEG sagt ja aus, dass man bei Ein und Zweifamilienhäusern bei Eigentumswechsel binnen zwei Jahren entsprechend sanieren muss.


    Ein- und Zweifamilienhäuser, die als WEG laufen, können doch nicht 8 Parteien gehören.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • ...

    Das ist soweit klar, was ist aber mit einer Eigentumswohnung in einer WEG?


    Müsste ich dann auf meine Kosten sanieren und der Rest erfreut sich daran? Schwer vorstellbar.

    ...

    Bei einer WEG werden Kosten des Gemeinschaftseigentums immer anteilig umgelegt.

    Wenn jede Wohnung eine einzelne Gastherme hätte und die getauscht werden müsste wäre es Sache des jeweiligen Eigentümers, aber wenn die Zentralheizung getauscht werden muss (egal ob wegen GEG, Beschluss der Eigentümerversammlung oder Defekt) zahlen das alle anteilig.

    Da die 2 Jahresfrist wohl explizit für 1 und 2 Familienhäuser gilt wird die bei einer WEG mit 8 Parteien nicht greifen, sollte die Heizung irgendwann mal wegen defekt getauscht werden müssen kanns halt passieren dass auch da auf Gas-Hybrid, Pellet oder Wärmepumpe umgerüstet werden muss (im Detail hab ich mich mit dem GEG noch nicht befasst)

  • Wie passen denn diese Informationen zusammen?


    Das GEG sagt ja aus, dass man bei Ein und Zweifamilienhäusern bei Eigentumswechsel binnen zwei Jahren entsprechend sanieren muss.


    Ein- und Zweifamilienhäuser, die als WEG laufen, können doch nicht 8 Parteien gehören.

    Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.


    Das GEG sagt ja, dass bei Eigentümerwechsel in zwei Jahren modernisiert werden muss. Dort ist auch immer die Rede von Ein oder Zweifamilienhäusern.


    Hier geht es aber um eine WEG mit 8 Einheiten, und meine Frage ist, ob das GEG hier ebenfalls greift.


    Gerade weil auch ein Energieberater eben folgendes geschrieben hat


    https://www.energie-fachberate…umswohnung-1630902834.php

    MfG

  • Wenn jede Wohnung eine einzelne Gastherme hätte und die getauscht werden müsste wäre es Sache des jeweiligen Eigentümers,...

    das kann muss aber nicht richtig sein. Wichtig ist, was in der Teilungserklärung steht

  • Das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) hat zum GEG umfangreiche Informationen bereitgestellt: Infoseite GEG.


    Generell empfehle ich, so nah wie möglich an der Quelle zu recherchieren - und sich nicht auf die unverbindliche Aussage eines Energieberaters mit unbekannter Qualifikation zu verlassen. Gebäudenergiegesetz


    Ja, ist viel zu lesen - aber bei einer so großen Entscheidung wie dem Kauf einer Immobilie finde ich das wichtig.

  • Wir wohnen z.B. in einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus, welches nach WEG in zwei separate Wohneinheiten aufgeteilt ist. Das Haus hat eine Öl-Zentralheizung von 1993. Sehr interessant zu wissen wäre, was das GEG für diese Konstellation vorgibt.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!