Mindestvertragslaufzeit - Was gilt denn nun? ab Vertragsabschluss oder ab Aktivierung?

  • Hallo zusammen,


    was ist denn nun nach den ganzen Urteilen Stand der Dinge?

    Hier z.B. Infos der Verbraucherzentrale:
    https://www.verbraucherzentral…cht-ueberschreiten-102978


    Ich habe im Dezember 2023 einen Mobilfunkvertrag bei Blacksim abgeschlossen. Umgehend habe ich auch eine Rechnung für die Anschlussgebühr erhalten:

    Screenshot-2025-12-28-211459.jpg


    Großartig ist der Text im unteren Teil:

    "Dieser Vertrag begann am 01.04.2024 und endet am 31.03.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Das letztmögliche Kündigungsdatum ist also am

    28.02.2026. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden"


    Man schreibt also im Dezember 2023, dass ein Vertrag am 31.03.2024 in der Vergangenheit begonnen hat.


    Zu wann kann ich nun kündigen? Gilt die Mindestvertragslaufzeit nun ab Abschluss des Vertrages im Dezember 2023 und somit Ende Dezember 2025 oder ab Aktivierung am 31.03.2024 und somit Ende März 2026?


  • Wenn der Vertrag auf deinen eigenen Wunsch hin erst später begonnen hat, ist das vermutlich verschieden genug, dass man das zumindest nicht direkt übertragen kann.

  • was ist denn nun nach den ganzen Urteilen Stand der Dinge?

    Hier z.B. Infos der Verbraucherzentrale:
    https://www.verbraucherzentral…cht-ueberschreiten-102978

    Da ging es um Glasfaseranschluss.


    Und du hast selber, mit der bekannten Portierung der Nummer, dem späteren Vertragsstart zugestimmt und es auch so gewollt.

    Somit bleibt dir nichts anderes übrig, bis März26 zu bleiben.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

  • Gibt auch andere Firmen, die (gegen meinen Wunsch) das Thema anders gehandhabt haben. So hat Octopus Energy meinen Vertrag bei einer Kündigung zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" bereits zum Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbestätigung und nicht nach Belieferung gekündigt.

  • Kürzer geht immer (kundenseitig). Kommt halt drauf an, was in den AGB geregelt ist, aber 1&1/Drillisch reizt das generell bis zum Äußersten aus und versucht z.B. zu suggerieren, dass jederzeit monatlich nach Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht ginge, und Kündigungen auch dementsprechend zu interpretieren.

  • Das BGH Urteil dürfte doch nun für alle Telekommunikationsverträge gelten.

    Lies mal richtig worum es geht.

    Und wenn man eine Rufnummer portiert, sieht es ja anders aus und darum geht es in dem Urteil nicht.

    Sondern "nur" um Glasfaseranschlüsse.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

  • Der verzögerte Start des Vertrages ist doch auf deinen Kundenwunsch erfolgt.


    Im Umkehrschluss hieße die Klausel aber auch, dass der Anbieter keinem verzögerten Beginn der Vertragslaufzeit akzeptieren würde und alle Verträge dann sofort starten dürften.

    Beste Grüße aus der Lausitz

  • Hab mir mal das ursprüngliche Urteil des OLG angeschaut (das vom BGH gibts noch nicht). Da wird der Fall der Portierung ausdrücklich genannt und wär davon umfasst, wenn die Laufzeit von 24 Monaten ab Portierung (nur) aus den AGB folgt. Bei individueller Vereinbarung (vorallem mit konkretem Datum) ist es unklarer, weil dann nicht das BGB greift, sondern das TKG, das zwar auch 24 Monate hat, aber damit eine EU-Vorschrift umsetzt. Außerdem folgt da aus einem Verstoß noch nicht unbedingt die Unwirksamkeit.

  • Danke xrw

    Das ist doch der entscheidende Punkt. Darf ein Vertrag nicht länger als 24 Monate binden und beginnt dieser immer mit der Vertragsbestätigung und nicht mit Aktivierung? Und mir scheint, dass es genau darauf hinausläuft. Ob es da um Glasfaser oder um Mobilfunk geht, spielt doch keine Rolle.


    Nochmal zu meinem Fall. Drillisch wollte doch sofort von mir die Anschlussgebühr haben. Auf welcher Rechtsgrundlage, wenn der Vertrag doch erst Monate später begonnen haben soll?

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