Naja, E-Plus hat das doch auch schon gemacht. Wieso formulieren die dann diese Passage so komisch? Hat schon einen Sinn...
Ciao
Tim
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Naja, E-Plus hat das doch auch schon gemacht. Wieso formulieren die dann diese Passage so komisch? Hat schon einen Sinn...
Ciao
Tim
In den AGB steht folgendes:
ZitatAlles anzeigen12 Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelten
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem
Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam,
wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2
den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Nicht genehmigungspflichtig
ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung
des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen
anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es handelt sich zwar um eine Änderung des Entgeltes die Frage ist aber ob es eine "Nebenleistung" ist. Ich denke mal, das O2 sich darauf berufen wird und erst ein Richter entscheiden muss, ob GPRS eine "Nebenleistung" des Mobilfunknetzes ist.
ZitatOriginal geschrieben von qwert
....Ich denke mal, das O2 sich darauf berufen wird und erst ein Richter entscheiden muss, ob GPRS eine "Nebenleistung" des Mobilfunknetzes ist.
So wie der "WAP-/GPRS-Service" unter den Tarifdetails aufgeführt ist, halte ich es nicht für eine Nebenleistung, sonst müsste man konsequenterweise auch SMS und MMS als Nebenleistung ansehen.
Die GPRS-WAP- und GPRS-Internet-Services Standard müssen noch nicht mal separat beauftragt werden, sie sind, so wird per "Rechtlicher Hinweis" informiert, voreingestellt. Dies ist IMHO ein weiteres Indiz dafür, dass es sich nicht um eine Nebenleistung handelt. Nicht voreingestellt ist bspw. der ganze http://www.o2online.de-Krams, den man separat beauftragen muss, darin ist dann wohl eine Nebenleistung zu sehen.
Gruß
muli
Nun wurde bekannt, dass die Tarife für Altkunden bleiben und die Pressemeldung eifnach schlecht formuliert ist.
Ciao
Tim
WO wurde denn das bekannt?
Also im letzten Flyer (der für die zweite Januar-Hälfte gegolten hat) stand in den Erläuterungen zu den Fußnoten eindeutig drin (sowohl auf WAP als auch auf Internet via GPRS bezogen), dass die Änderungen nur für Neukunden gelten, die ihren Vertrag nach dem 16.02.2004 abschliessen.
Im Detail steht dort:
WAP per GPRS: 0,05/WAP-Seite
Internet per GPRS: 0,05/10 KB (+ 0,09 Tag)
dazu Fußnote 39, Anmerkung dort: Preis gilt bei Vertragsabschluss bis 15.02.2004
WAP/Internet per GPRS: 0,09/10 KB (+ 0,09/Tag)
dazu Fußnote 41, Anmerkung dort: Preis gilt bei Vertragsabschluss ab 16.02.2004
Das finde ich eigentlich recht eindeutig: für Bestandskunden ändert sich demnach (zumindest laut Angaben halt eben in diesem Flyer) daran erstmal nichts.
Zudem gilt: wer einen Tarif hat, darf ihn so behalten, wie er ihn hat. o2 darf ihn nur verändert, wenn die Änderung für den Kunden positiv ist. Sollte o2 trotzdem Änderungen vornehmen, die für den Kunden nicht ausschließlich vorteilhaft sind, dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Auch ohne gesetzliches Studium ergibt sich das aus der Logik des Vertragsrechts: der Vertrag läuft so zwischen den beiden Vertragspartnern, wie er ursprünglich vereinbart wurde. Sollte ein Vertragspartner die Vertragsbedingungen für den anderen verschlechtern (egal wie stark), kann dieser dann nicht einfach so zur Fortsetzung des Vertrages gezwungen werden.
Im übrigen würde ich GPRS nicht als Nebenleistung ansehen. GPRS ist im Zusammenhang mit WAP und MMS zu einem zentralen Teil des Angebotes der Netzbetreiber geworden. MMS ist im Moment ja z.B. eines der wesentlichen Werbeargumente der Anbieter. Nebenleistungen sind IMHO eher sowas wie eine kostenlose E-Mail Adresse oder die Möglichkeit eine kostenlose Hotline nutzen können.
Gruß, Loco!
ZitatOriginal geschrieben von loco.joe
Zudem gilt: wer einen Tarif hat, darf ihn so behalten, wie er ihn hat. o2 darf ihn nur verändert, wenn die Änderung für den Kunden positiv ist.
Theoretisch dürfte der Vertrag doch nichteinmal bei Presisenkungen geändert werden, oder? Rein rechtlich gesehen hat man doch einen Vertrag abgeschlossen, auf Grundlage der Preise bei Vertragsabschluss. Oder haben die Netzbetreiber da entsprechende Stellen in ihren ABG eingebaut?
Hat schonmal jemand wegen Preissenkungen gesonderkündigt? ![]()
Gruß, Dennis.
ZitatOriginal geschrieben von Worfinator
WO wurde denn das bekannt?
1. Von der o2-Hotline (mehrere Mitarbeiter)
2. In der O-Two-Mailingliste
Die Pressestelle hat bisher nicht geantwortet.
Ciao
Tim
ZitatOriginal geschrieben von zork66
Theoretisch dürfte der Vertrag doch nichteinmal bei Presisenkungen geändert werden, oder? Rein rechtlich gesehen hat man doch einen Vertrag abgeschlossen, auf Grundlage der Preise bei Vertragsabschluss. Oder haben die Netzbetreiber da entsprechende Stellen in ihren ABG eingebaut?
Hat schonmal jemand wegen Preissenkungen gesonderkündigt?
Gruß, Dennis.
Nun, bei Preissenkungen ist dies ja für den Kunden nicht negativ. Man geht eher davon aus, dass der Kunde gerade bei für ihn verbesserten Bedingungen an der Fortsetzung des Vertrages interessiert ist.
Ich glaube, mit einer SoKü würde man da nicht weit kommen. Allerdings wäre auch eine Preisenkung eine "Änderung der Entgelte" im Sinne der oben zitierten o2-AGB's. Zumindest dem Wortlaut nach. ![]()
Fraglich ist dann, wie ein Netzbetreiber reagieren würde, wenn man einer solchen Entgeltveränderung widersprechen würde, was man laut den AGB's ja dürfte. Bieten sie einem dann an, den Tarif unverändert zu lassen oder wird ein SoKüR angeboten? Hm... ![]()
Gruß, Loco!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von loco.joe
Also im letzten Flyer (der für die zweite Januar-Hälfte gegolten hat) stand in den Erläuterungen zu den Fußnoten eindeutig drin (sowohl auf WAP als auch auf Internet via GPRS bezogen), dass die Änderungen nur für Neukunden gelten, die ihren Vertrag nach dem 16.02.2004 abschliessen.
Im Detail steht dort:
WAP per GPRS: 0,05/WAP-Seite
Internet per GPRS: 0,05/10 KB (+ 0,09 Tag)
dazu Fußnote 39, Anmerkung dort: Preis gilt bei Vertragsabschluss bis 15.02.2004
WAP/Internet per GPRS: 0,09/10 KB (+ 0,09/Tag)
dazu Fußnote 41, Anmerkung dort: Preis gilt bei Vertragsabschluss ab 16.02.2004
...
Das exakt gleich steht auch im aktuellen Flyer (gültig für die erste Februar-Hälfte). Wenn dies also so umgesetzt wird, woran eigentlich nicht zu zweifeln ist, gibt es definitiv kein SoKü-Recht.
ZitatOriginal geschrieben von zork66
...Hat schonmal jemand wegen Preissenkungen gesonderkündigt?
Ein SoKü-Recht entsteht dann und nur dann, wenn eine (einseitige) Vertragsänderung zuungunsten des Kunden erfolgt. So stand es im, inzwischen aufgehobenen, § 28 Abs. 3 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) (siehe alte TKV). In welcher gesetzlichen Vorschrift dieser Sachverhalt nun auch immer geregelt ist, ich sehe keinen vernünftigen Grund dafür, warum es auch ein SoKü-Recht bei Vertragsverbesserungen geben sollte.
Gruß
muli
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