Erfahrungen mit SoKü - Umzug ins Ausland

  • Moin,
    wer hat Erfahrungen mit ausserordentlichen Kündigungen bei dauerhaftem Umzug ins Ausland?


    Da ich bei allen Netzbetreibern angefragt habe, und stets "Bitte schriftlich mit Abmeldung Deutschland, Anmeldung Ausland und neuer Adresse - dann prüfen wir es." als Antwort bekam:


    Wer hats erlebt?


    Die Damen bei O2 und D1-Company waren zuversichtlich, es gäbe eine termingerechte Aufhebung der Verträge zum Umzugsdatum, ohne Berechnung der noch fälligen GGs oder gar Rückgabe der Handys.



    grüsse

     iMac 21,5 (mid 2010)
     iPhone 7 spacegray 128GB
     MacBook Air 13,3
     iPad Air2 WiFi + Cellular 128GB

  • Hallo,
    die Eltern meiner Freundin sind vor kurzem wieder zurück nach Spanien gegangen. Das mit dem Kündigen war am Ende kein Problem. Am Anfang hat sich die T-Mobile etwas quer gestellt, aber nachdem sie sich mit dem Abteilungsleiter haben verbinden lassen, ging es dann. Denn sie hatten ein gutes Druckmittel: Das deutsche Konto wurde zum Umzugstermin aufgelöst und T-Mobile hatte wohl keine Lust die Eltern dann in Spanien zu suchen! ;)

  • Wir hatten die Tage ein paar Fälle mit DebiTel wo eine komplette Familie ins Ausland gegangen ist. Bei unserem Fall war es kein Problem. Man mußte nur die Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung im Ausland an DebiTel in Kopie verleiten und die Verträge wurden im Folgemonat gekündigt. OK man mußte noch knapp 1,5 Monate die Grundgebühr bezahlen aber ich denke das ist OK

  • Bei Vodafone bringt der Umzug ins Ausland kein automatischen SoKü-Recht.


    Im Einzelfall wird eine andere Entscheidung gefällt, je nach Dauer der verbleibenden Vertragslaufzeit: Ist der Vertrag relativ neu - d.h. < 12-14 Monate - muß eine Auslandsbankverbindung angegeben werden. Ist der Vertrag älter als ca. 14 Monate kann die restliche Grundgebühr im Ausnahmefall auf einen Fall bezahlt werden mit einer Abschlußrechnung. Wird von der Reklamationsabteilung in Ratingen entschieden.


    Kontoauflösung in Deutschland hilft nur bedingt, da gegebenenfalls mit ausländischen Inkassobüros gearbeitet wird.


    MfG
    Tille99

  • Eine deutsche Bankverbindung werde ich behalten. Ebenso meine beiden Ewigkeitsnummern von D1.


    VF D2 hat die Kündigung schon akzeptiert, der Vetrag hatte eine Bindefrist zum 22.01.2005, wird aber zum 31.05.2004 beendet.


    Jetzt warte ich noch auf D1, O2, Eplus und debitel D2.
    Ergebnisse werde ich posten.


    grüsse

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  • Zitat

    Original geschrieben von bescheid
    Eine deutsche Bankverbindung werde ich behalten. Ebenso meine beiden Ewigkeitsnummern von D1.


    Inwiefern "Ewigkeitsnummern"?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Inwiefern "Ewigkeitsnummern"?


    Oh, klingt nicht gleich verständlich...
    Da ich ab und zu ;) meine Nummern wechsle, habe ich meine erste D1 Nummer, die direkt auf die gute C-Tel Zeit folgte, bis heute behalten.
    Ist für mich total VIP. Mein Geburtsdatum in der Form 0171-ttmjjjj.
    Die bezeichnen meine Freunde als die Nummer, unter der ich schon "ewig" zu erreichen bin, daher hat sich das so eingeschlichen.
    Meine Beste hat ebenfalls so eine, und die bleibt natürlich auch.


    Wie lange ich die Karte dann im Roaming nutzen werde, kann ich noch nicht sagen.
    Da meine ausländische Nummer auch schon seit Jahren bekannt ist, wird es wohl schnell gehen. Und bitte auch günstig.
    Die D1 bleibt dann in einem alten Gerät, und ab und zu kann ich die entgangen Anrufe oder sms sichten.


    Es werden bestimmt nie wieder die Nummern fallen gelassen,
    wie bei dem unglaublichen Wechsel von 0161 auf 0171...

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  • Hallo,


    bei Eplus wird es auf eine Kulanzentscheidung sein. Kommt warscheinlich auf den Sachbearbeiter an.
    Sofern es mit dem Land eine Roamingabkommen gibt muß Eplus der Ausnahmekündigung nicht zustimmen.
    Kenne aber einige Fälle, die mit entsprechendem Nachweis problemlos den Vertrad kündigen konnten

  • Zitat

    Original geschrieben von Resi_79
    Hallo,


    bei Eplus wird es auf eine Kulanzentscheidung sein. Kommt warscheinlich auf den Sachbearbeiter an.
    Sofern es mit dem Land eine Roamingabkommen gibt muß Eplus der Ausnahmekündigung nicht zustimmen.
    Kenne aber einige Fälle, die mit entsprechendem Nachweis problemlos den Vertrad kündigen konnten


    tja, leider war diese kulanz bei meiner freundin (ist in die schweiz gezogen) nicht sehr groß...und das, obwohl ich mich wirklich fast überschlagen habe in dem anschreiben....


    das einzige, was eplus ihr angeboten hat, dass sie ja den vertrag kostenlos weitergeben könne...:rolleyes: nur, dass eben niemand interesse an einem alten t&m 60 student ohne verlängerungsmöglichkeit bis 11/05 hat.:flop:


    was meint ihr, soll ich einfach noch mal einen brief schreiben und ein bißchen auf die tränendüse (arme studentin, schweiz ja eh sauteuer, immer gute kundin gewesen (hat schon seit 7 jahren eplus vertrag) usw) drücken? mit feuer kann man da ja wohl eher weniger erreichen....


    ist schon ne bittere kiste, weil sie ja wirklich damit nichts anfangen kann, die frei sms kann sie ja noch nicht einmal benutzen....habe vorher auch irgendwie nicht geschaltet, so dass ich den vertrag jetzt erst mal in den mit der niedrigsten grundgebühr wechseln werde...


    jemand noch ne zündende idee?

  • Hi,


    hat deine Freundin vor, aus der Schweiz wieder nach Deutschland zurückzukehren? Wenn ja, dann könnte man den Vertrag doch evtl. ruhen lassen, bis sie wieder da ist. Ich weiß allerdings nicht, ob sich eplus darauf einläßt. Hängt sicherlich auch mit der Dauer des Auslandsaufenthalts ab.



    Gruß, Basti

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