-
Und ein Schaden entsteht dem Kontoinhaber ja nicht
Das sehe ich anders. Wenn der/die Betroffene nicht beweisen kann, dass er/sie den Kauf nicht getätigt hat, könnte er/sie unter Umständen zahlen müssen. Da müsste die Zahlung schon mit der Mobilfunknummer verknüpft sein um nachzuweisen, dass er/sie es nicht gewesen sein kann. Dass der StA ermittelt und der/die Betroffene Anzeige erstattet hat nicht unbedingt was zu sagen. Aber auch wenn der/die Betroffene nicht zahlen muss, einen Schaden hat er/sie trotzdem. Er/sie muss sich mit dem Inkassodienst rumschlagen, bekommt eventuell einen gerichtlichen Mahnbescheid mit dem er/sie sich rumschlagen muss, und bekommt eventuell sogar einen negativen Schufaeintrag und darf sich dann auch noch mit der Schufa streiten.
-
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der ursprüngliche Betrüger die komplette Identität seines Opfers angegeben hat
Anders geht es auch nicht. Das SEPA-Lastschriftmandat ist nur rechtsgültig wenn der Name zum Kontoinhaber passt. Und das müsste die Bank prüfen, tut sie das nicht ist sie Schadenersatzpflichtig.
-
Wer bucht denn einen 1 Jahresvertrag, wenn dieser 25% teurer ist, bzw. sein darf?
Da wird es reichlich Kunden geben. Denn das ist immernoch günstiger als zwei Jahre gebunden zu sein. Die höheren Kosten/Zuzahlungen für das Smaprtphone jetzt mal unberücksichtigt.
-
Natürlich gibt es eine Übergangsregelung. Und bis dahin kann man noch schön viele Verträge nach der alten Regelung verkaufen, und das werden viele Callcenter auch machen um noch reichlich Provision zu kassieren. Aber auch wenn die neue Regelung in Kraft tritt wird sich nicht viel an den miesen Vorgehen der Telefonverkäufer ändern, denn die wollen das teuerste Verkaufen um die größtmögliche Provision zu kassieren. Das Gesetz ändert sich, aber der Mensch ändert sich nicht.
-
Dann schauen wir mal wer sowas annimmt. Je kürzer die Laufzeit umso höher die Zuzahlung fürs Smartphone. Das werden nicht viele mitmachen.
-
Kann mir nämlich nicht vorstellen dass die aktuellen 2 Jahresverträge günstiger werden.
Es würde schon genügen wenn die Verträge mit kürzeren Kündigungsfristen kommen, also nach 2 Jahren zum Ende des Folgemonats.
-
App installiert und Code eingelesen, hat knapp eine Minute gedauert. Ich war am Montag im Impfzentrum und habe das Zertifikat sofort bekommen.
-
Also anders gefragt: würden die o.g. Einschränkungen auch für andere (selbst gekaufte) Geräte (z.B. iPad, Mac, zweites iPhone) gelten, wenn der Bekannte seine Apple-ID für diese Geräte verwendet?
Die Firmen-Apple-ID dürfte auf anderen nicht administrierten Geräte nicht laufen wenn dafür Zertifikate erforderlich sind (so ist es bei uns bei der Bahn). Dürfen wir erfahren wer der AG ist?
-
Bei uns ist ein bisschen was gefallen. Aber viel zu wenig für die Schneeschaufel. 
-
Vodafone-Kabel hat keinen Verteiler. Das kommt alles von der Kabel-Kopfstation. https://helpdesk.vodafonekabel…/sendb/kopfstationen.html