Beiträge von Sir_Shrike

    Zitat

    Original geschrieben von Janny18
    Also mir wurde mal in einer Bank gesagt, dass ich, solange ich nicht mehr Zinsen bekomme als die 801€, die Freistellungsaufträge ruhig überall voll angeben kann. Da passiert dann nichts...



    Fehlinfo?


    Die Information ist streng genommen KORREKT!


    Seit einiger Zeit wird nämlich nicht mehr die Höhe des gemeldeten Freibetrages an die Finanzbehörden gemeldet, sondern nur noch dessen INANSPRUCHNAHME.


    Dies geschieht logischerweise am Ende des Kalenderjahres oder aber bei Schließung der Bankverbindung. Entsprechende Postings in diesem Thread, dass die Höhe (oder gar Inanspruchnahme) täglich gemeldet würde, sind völliger Unfug - es fällt mir schon schwer, mir nur vorzustellen, wer diese Sinflut an (weitestgehend sinnlosen da variablen) Daten auswerten sollte!


    Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, die Höhe der jeweiligen Freibeträge + deren Ausnutzung im Auge zu behalten, denn sonst kommt bei Überschreitung des Freibetrages garantiert ein Brief vom Finanzamt.


    Kritisch wird's, wenn man im Rahmen der Steuererklärung zudem noch den Haken gesetzt hat, mit dem man bestätigt, dass alle Einkünfte im Rahmen des Freibetrages lagen und auf die Anlage KAP verzichtet hat.. - dann ist mit Sicherheit eine Erklärung fällig!