Um nochmal kurz die Sache mit der Kaution anzuschneiden:
1. Die Auszahlung kann , je nach dem wie du vorher gewohnt hast (Genossenschaft, privat, Immobiliengesellschaft etc..), auch erst nach einem Jahr erfolgen. Glaube bei den privaten gibs da wohl am wenigsten Stress. Jedenfalls sollte man sich darauf einstellen, dass man nicht sofort mit Auszug auch die Kaution wieder bekommt. Das könnte z.B. dann ins Auge gehen, wenn man das Geld für die Kaution in der neuen Wohnung braucht.
2. Die Höhe richtet sich eigentlich danach was du mal eingezahlt hast + Zinsen über die Jahre. Der Vermieter ist auch berechtigt, die von der Kaution etwas abzuziehen, wenn in der Wohnung noch Restarbeiten gemacht werden müssen, oder wenn irgendwo eine durch den Mieter verschuldete Wertminderung eingetreten ist. Z.b Schäden am Parkett oder es hätte Tapeziert werden müssen - wurde aber nicht. Dann kommt der Handwerker auf deine Kosten. Usw...
Also sprich mal deinen Vermieter darauf an.