Wie siehts mit der rechtlichen Seite aus?
Sowohl die Nutzung des WLAN über die eigene Grundstücksgrenze hinaus ist verboten und auch der Internet-Provider dürfte im Kleingedruckten verboten haben, den Zugang Dritten zur Verfügung zu stellen.
Beiträge von Hinniwilli
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Wieso keine Universal-Fenbedienung?
Die dürfte zudem preisgünstiger sein. -
Wer einen Pflegedienst aufmacht, hat binnen kurzer Zeit mehre Luxusautos vor der Tür stehen. Offenbar wird in diesem Bereich ein Schweinegeld gemacht - auf Kosten der Beitragszahler.
Es sollte erst einmal auf der Ausgabenseite Verschwendung unterbunden werden. -
Es kann über ein anderes Geldinstitut eingezahlt werden, allerdings fallen erhebliche Gebühren an. Eine andere Möglichkeit: Das Geld einem Vertrauten geben, der es von seinem Konto auf Deines überweist.
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Politiker reden von Eigenverantwortlichkeit. Wer aber eigenverantwortlich handelt und sich zunächst eine Existenz aufzubauen versucht, bevor er Kinder in die Welt setzt, der wird bestraft.
Und solange wir Massenarbeitslosigkeit haben, nutzen auch zusätzliche Kinder nichts, weil das nur zusätzliche Arbeitslose bedeutet, die dann auch noch zusätzlich versorgt werden müssen.
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Auf welche konkrete Situation sich das Urteil bezog scheint mir hier nebensächlich zu sein. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass es eine spezielle Straßenverkehrsordnung für die Autobahn gibt.
Und wenn nicht überholt werden darf, dann ist das Argument "Behinderung" auch hinfällig, denn es kann keine Behinderung sein, wenn jemand daran gehindert wird, die Straßenverkehrsordnung zu missachten.
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Habe mir ebenfalls das Lidl-Gerät gekauft.
Die Lesbarkeit des Displays finde ich nicht berauschend.Gut ist, dass die Wirkleistung angezeigt wird. Ich hatte einmal ein Gerät, dass bei meiner Mikrowelle einen Standby-Verbrauch von über 40 Watt anzeigte (Scheinleistung). Das Lidl-Gerät zeigt die tatsächlich verbrauchten 4 W Wirkleistung an.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Hinniwilli
Habe mal gegoogelt und folgendes gefunden:Bussgeldkatalog:
..... Überholen bei unklarer Verkehrslage:
50 € und 3 PunkteUrteil:
"Eine unklare V-lage liegt bereits vor, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird. Dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fzg der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte u dem nachfolgenden überholenden Fzg-Führer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war. (KG Berlin v. 07.10.2002 in DAR 2002,557)"Das heisst doch im Klartext: Wer auf der linken Spur fährt und ein auf der rechten Spur fahrendes blinkendes Fahrzeug überholt, der ist mit 50 EUR und 3 Punkten dran.
Das scheint aber weder hier im Forum noch auf der Autobahn irgendjemanden zu interessieren. -
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Habe mal gegoogelt und folgendes gefunden:
Bussgeldkatalog:
..... Überholen bei unklarer Verkehrslage:
50 € und 3 PunkteUrteil:
"Eine unklare V-lage liegt bereits vor, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird. Dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fzg der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte u dem nachfolgenden überholenden Fzg-Führer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war. (KG Berlin v. 07.10.2002 in DAR 2002,557)"