Ohje, die neue Oberfläche von Estk.me ist schon etwas gewöhnungsbedürftig, aber nach kurzer Zeit ist alles wieder da. Dieser Disclaimer am Anfang ist unnötig. Hat den jemand durchgelesen? Bekomme ich jetzt eine Gnu-Herde aus Hongkong demnächst?
Beiträge von mpp2008
-
-
-
Rappelsack Klappt das denn wirklich gut? Andere haben doch meine ich berichtet, dass es nicht immer klappt und den Akku leersaugt, durch die ständige Netzsuche?
-
Oh, kann man seinen Bestand schon gewinnbringend verkaufen? Wie hoch ist der Kurs? 20 Euro oder mehr? 🤣
-
normanutzer1205 Telekommultiguthaben ist mir zu stressig gewesen, da man mir beim ersten Versuch kein Multiguhaben, sondern einen 50 Euro Guthabenbon verkauft hat. Dann dieses Freischalten und einloggen und aufteilen. Da ist es leichter in den nächsten Edeka zu dackeln und einfach die Stückelung auszuwählen ab 5 Euro, die man braucht. Wenn ich richtig geguckt habe, hingen dort mindestens 5, 10, 15 und 20 Euro. Allerdings konnte ich immer nur maximal 2 Voucher pro Bezahlvorgang erwerben. Keine Ahnung, ob dies generell so ist oder nur eine Beschränkung in meinem lokalen Edeka. Weiß jemand da mehr?
-
Synergie Nee, das klappt meines Wissens nicht, die Discounter penny und ja!mobil teilen sich zwar das Callcenter ("Willkommen bei penny äh.. ja!mobil! 😳), aber es sind getrennte Systeme. Norma connect hat inzwischen die nextid, damit kann man sich schnell legitimieren. Und die Legitimation kann auch für eine gewisse Zeit wiedergenutzt werden. Ich denke, penny und ja!mobil sind inzwischen auch auf den next-Zug aufgesprungen.
-
§56 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist nach meiner Auffassung aber nur anwendbar, wenn es 1. eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit gegeben hat und sich der Vertrag nach deren Ablauf stillschweigend verlängert. Bei fraenk wird der Vertrag aber von vorneherein auf unbestimmte Zeit geschlossen.
-
Torc Das Problem könnte sein, dass der Stein des Anstoßes nicht in vom Unternehmen ausgegebenen AGBs oder Vertragsbedingungen liegt. Es ist also Sicht des Verbraucherschutzes eher Geschäftsgebaren, also einzelne betroffene Kunden.
-
GreenBay: Auweia? War da nicht eine vorzeitige Annulationsklausel, wenn Deutschland in der Vorrunde rausfliegt? 😁
-
Ein Problem mag sein, dass der Verbrauchen kein Anrecht auf einen Tarifwechsel haben könnte. Ggfs. fällt das unter Vertragsfreiheit, und wenn der Anbieter eben nicht möchte, dann muss er auch keinen Tarifwechsel ermöglichen.
So, so? Mit dem jederzeitigen Tarifwechsel bei den Prepaidkarten wird aber heftigst geworben. Wie Berndson bereits ausgeführt hat: Congstar scheint ja geradezu darum zu betteln endlich verklagt zu werden.