vielleicht wäre ein Link hilfreich, um was es hier genau geht.
Vom Grundsatz her, erst Ware zurück - dann Geld zurück. Damit würdest Du jedoch in meinem Verständnis den Defekt eingestehen.
Selbst bei Privatverkauf und dem entsprechenden Passus, kann es dennoch sein das dieser nicht richtig formuliert ist und somit unwirksam wird. Das wurde hier schon sehr breit diskutiert.
Wenn das Gerät vorher nicht defekt war - oder nicht diesen Defekt hatte, würde ich mich erstmal dem ganzen verwehren.
Wie lange ist den der Zeitpunkt zwischen Erhalt der Ware und Reklamation?
Gruss