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... aber jeder hat doch im weiteren Bekanntenkreis mindestens eine Person, die aufgrund des persönlichen Risikoprofils und des unnatürlichen Drangs auf alles zu klicken durchaus dafür in Frage käme, oder?
Nur wenn die Person ausschließlich im Mobilfunknetz unterwegs wäre. Wer auch WLANs nutzt, hätte schlimmstenfalls nur eine Scheinsicherheit und bräuchte eigentlich ein umfassenderes Schutzkonzept.
Sicher ist ein zeitweiser Schutz besser als gar keiner. Aber andererseits zeigt jmd. mit mehr Sicherheitsgefühl meist ein noch riskanteres Verhalten.
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Einen so gelagerten Fall meinte ich ja gerade nicht.
In dem verlinken Fall wäre ja 1. (mMn) durchaus ein valider Grund da gewesen, und 2. gab es keinen Anhaltspunkt für (verbotene) Diskriminierung. Interessanterweise wohl auch der einzige Fall, wo man "es ist kein Grund nötig" bei einem einen Supermarkt betreffenden Urteil findet.
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Der wird natürlich nur bis ins Hinterland gebracht, und fährt dann alleine die restlichen 20-50km.
Das denke ich auch. Hab es nur nicht so detailliert ausgeführt, weil diese letzten ~50 km sind doch vernachlässigbar in der "Verbrauchsrechnung".
Hast du ernsthaft aus meinem Post herausgelesen, dass ich meine die starten in FAM fröhlich und fahren bis nach Vilinius in Marschordnung? Nein.
Nein. War auch mehr als Ergänzung gemeint, dass es eben kein Anderer so versteht.
Das schafft man alles nicht mit eFuels, diese Vorräte dafür müsste man in Friedenszeiten anlegen, denn im V- oder Bündnisfall kann man von Tag eins ausgehen, dass an der Stromversorgung der erste Hebel angesetzt wird.
Absolut richtig. Nur gilt das eben auch für erdölbasierte Treibstoffe. Raffinerien laufen auch nicht ohne Strom. Dazu kommt, die EU importiert 95 % ihres benötigten Erdöls. Wenn diese Versorgungswege gestört werden, haben wir nicht nur militärisch ein Problem.
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Diebstahl, Beleidigung von Mitarbeiter oder anderen Kunden usw. sind Gründe für Hausverbote in Supermärkte, aber das braucht nicht mal von Betreiber begründet zu werden.
Wobei Beleidigung und sich beleidigt zu fühlen zwei verschiedene Dinge sind. Wenn Kunden (bspw.) den Anblick einer Regenbogenflagge nicht ertragen, fühlen sie sich durch den Anblick beleidigt und provoziert. Objektiv betrachtet ist das aber keine Beleidigung.
Mit so einer Begründung käme der Geschäftsinhaber daher wohl nicht durch. Aber da man offenbar keine Begründung braucht, dann eben doch.
Ein Urteil habe ich nicht finden können. Kommt eben nicht längst jeder Fall auch vor Gericht.
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2,60 € ergaben bei mir 4 Monate Gültigkeit (von Null ausgehend). Ist aber schon 3 Monate her.
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Der Leopard 2 zieht auf der Straße schlappe 340 L/100km
Deshalb fährt der nicht an die Front, sondern wird gefahren.
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Der Vertragspartner heißt ja auch "E-Plus Service GmbH". Und das ist auch der hinterlegte Empfängername. "E-Plus" scheint ein akzeptierter Alias zu sein. Bei Eingabe von "F-Plus" wird mir der lange Name als Korrekturvorschlag gegeben, aber nicht "E-Plus".
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Hausverbot braucht keinen Grund, aber das ist ein anderes Thema.
Aber immer eine Motivation. Also Leute, immer schön nett sein im Laden...
Zum Thema "ohne Grund":
Die Filialleitung begründete das Hausverbot mit wiederholtem Fehlverhalten. Die Münchnerin habe Kunden beim Betreten des Marktes von ihrer Wohnung aus beschimpft, das Geschäft regelmäßig ohne Einkaufsabsicht aufgesucht, Mitarbeiter in Gespräche verwickelt und diese von der Arbeit abgehalten. Sie habe sich zudem immer wieder an der Frischetheke des Marktes Ware aufschneiden lassen und diese dann anstatt zu kaufen im Laden abgelegt.
Klingt nach einer äußerst unangenehmen Person.
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Preisauszeichnungen sind keine unverbindliche Empfehlung sondern bindend.
Nein. Nein. Nein. Es stimmt einfach nicht.
Aber oft zeigt man sich halt kulant. Einfach nur Anwendung des Mottos "Kunde ist König".
Oder man korrigiert auch einfach offensichtliche Fehler. Wenn bspw. ein Stückpreis 49 € (nicht Cent) für eine Gewürzgurke im Kassensystem hinterlegt ist, verlangt man das natürlich nicht ernsthaft vom Kunden. (Wie mir vor einiger Zeit passiert ist.)
Es kann aber wettbewerbsrechtlich illegal sein. Aber das sagt eben nichts über die rechtl. Bewertung im Verhältnis Händler zu Kunde aus!
Keks:
Falschinfos posten, die leicht überprüfbar wären (nur eine Google Suche oder Abfrage der KI des Vertrauens).
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Düsseldorf lässt ja vermuten, wer die Verfügung erwirkt hat.
Im Wettbewerbsrecht eigentlich nicht. Da der Fall in ganz Deutschland begangen wurde, kann man sich als Kläger den Gerichtsstand dann aussuchen. Und wählt dann meist einen Ort, wo man aus Urteilen der Vergangenheit abgeleitet eine für sich günstige Rechtsprechung erwarten kann.