Ich wüsste nicht wann die Telekom eine andere IP-Transit/Peering-Politik hatte. Das ist nichts neues.
Beiträge von Meester Proper
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hier noch Teil1:
Gibt es die Aufzeichnung der gesamten HV inklusive der Fragen als "Rohfassung" zufällig noch irgendwo?
Bei diesem Zusammenschnitt scheint mir bspw. der Übergang ab 11:55 etwas komisch zu sein.
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Priorisierter Zugang für Blaulichtorganisationen sowie Campus-Netze werden doch als konkrete Produkte in Deutschland angeboten?
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Was soll jetzt eigentlich "die Lösung" sein? Staatlich gedeckelte/regulierte Preise für IP-Transit/Paid-Peering?
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Sonderfall Vodafone: Vodafone Deutschland (AS3209) ist Tier-2 und bezieht Transit bei Vodafone Global (AS1273, fast Tier-1) und Colt/Lumen (AS3356, Tier-1). D.h. da man ein Nahezu-Tier-1-Netz im Konzern hat, könnte man das Spiel auf dem Telekom-Niveau versuchen, man hat sich aber - um die Unitymedia-Übernahmen genehmigt zu bekommen - ggü. der EU-Kommission dazu verpflichtet, diese Transit-Anbindungen nicht "auf Anschlag" zu betreiben. Darüber hinaus liegen die bisher bekannten Preise, die Vodafone für Paid-Peering aufruft, bei etwa 1/20 von dem, was die Telekom aufruft und damit für die anderen Netze noch immer günstiger als normaler Transit.
Es bleibt abzuwarten wie sich das mit der Beendigung des Public Peerings durch Vodafone und Umstellung auf Inter.link entwickeln wird.
Wurde denn zwischenzeitlich der komplette Datenverkehr der ehemaligen Unitymedia, Kabel BW und Kabel Deutschland ins AS3209 überführt? Oder gibt es hier noch historisch bedingt Parallelstrukturen?
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Gibt es da eine Fair-Use-Klausel, speziell für das Ausland oder ist bekannt, ob Vielnutzer einfach gekündigt werden?
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Die Telekom hat in den letzten Jahren die DSL Preise um mittlerweile 4€ erhöht.
Momentan erhöht sie gerade die Preise für Bestandskunden um 2€.
Und ist letztendlich bei den selben Preise angekommen wie vor über zehn Jahren, siehe Beitrag oberhalb.
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Wenn ein Bereich gefördert ausgebaut werden soll (bspw. nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell), dann gibt es eine Ausschreibung, auf die sich die Netzbetreiber bewerben können. Darin ist dann vertraglich vereinbart welche Adressen versorgt werden sollen.
Somit ist es nicht möglich zu erschließende Adressen dann doch nicht auszubauen.
Wenn das vorkommt, dann gibt es in der Regel Vertragsstrafen (bzw. mindestens eine Kürzung der ausgegebenen Mittel) und der Bereich muss noch einmal erneut ausgeschrieben werden, wenn nicht zufällig ein anderer Anbieter den Bereich rein privatwirtschaftlich ausbauen möchte.
Das ist in der Regel jedoch nicht möglich, da vorher alle Anbieter eine eigenwirtschaftliche Planung innerhalb des Förderverfahrens melden müssen und Abweichungen davon auch nicht zulässig sind.