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Wie viele Kunden wohl diese Stufe erreichen werden...
Bei den betreffenden Jahrgängen vermutlich sogar recht viele. Bank Wechseln war bis vor wenigen Jahren ja noch ein aufwendiger Hochrisikosport.
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Wie viele Kunden wohl diese Stufe erreichen werden...
Bei den betreffenden Jahrgängen vermutlich sogar recht viele. Bank Wechseln war bis vor wenigen Jahren ja noch ein aufwendiger Hochrisikosport.
...Ein Urteil habe ich nicht finden können...
In Rheinstetten bei Karlsruhe (Baden-Württemberg) gibts aktuell eine Netzstörung (Funkloch) die einen ziemlich kuriosen Grund hat: Die falsche Tür.
https://www.teltarif.de/netzau…e-bnetza/news/102015.html
Nein, das (leider) kein April- oder Faschingsscherz.
Willkommen in der Nannyrepublik Deutschland ![]()
Ja, gegen Zugang durch Kinder sollte so eine Anlage schon gesichert sein, aber gegen Erwachsene sollte ein Schild und Flatterband reichen, wer das ignoriert bewirbt sich halt im Zweifelsfall für den Darwin Award (wobei die Leistung eines Mobilfunkstandorts eher nicht für einen unmittlebaren Tod ausreichen dürfte).
Professionelle Saboteure hält dagegen auch eine normgerechte Tür wohl kaum ab.
Herr Merz, übernehmen Sie!
deswegen steht ja auch das Rechenzentrum in München und nicht in den USA.
In Deutschland gibt es keinen Herr Trump.
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Wo ein RZ steht ist für den Cloud Act egal. Jedes amerikanische Unterhemen kann zur Herausgabe von Kundendaten auf der ganzen Welt verpflichtet werden.
Das RZ in München kam genau als die Bayrische Staatsregierung das Münchner Open Source Projekt eingestampft hat und lobbiiert seitdem massiv für Microsoft.
Ein Schelm wer dabei an Korruption denkt ![]()
Würde ich mich nicht drauf festlegen.
Einzig was anfechtbar wäre, wenn es sich um willkürliche Hausverbote, z.b. bei Diskriminierung handelt.
Aber selbst wnen es der einzige Supermarkt am Ort, Hausverbote ist Hausverbot und da muss der betroffende erst mal gegen klagen.
Ich glaube das ist wenn man den Supermarkt nicht vorsätzlich schädigt eine ähnlich hypothetische Frage wie "Hausverbot auf dem Friedhof"
P.s. dabei muss ich gerade irgendwie an "das kleine Arschloch" denken
Sollte es zum Krieg in Europa kommen, braucht das Militär Kraftstoff, sehr viel Kraftstoff. E-Panzer und E-Kampfflugzeuge wird es genau so wenig geben wie eine E-Marine. Damit konstant hohe Kapazitäten für fossile Kraftstoffe erhalten bzw. für E-Fuels geschaffen werden, braucht es eine hohe garantierte Abnahmemenge. Wer aber investiert in den Erhalt oder die Schaffung dieser Infrastruktur, wenn wir alle bald nur noch mit E-Autos fahren und mit Wärmepumpe heizen sollen. Lange rede, kurzer Sinn. Ist die Energiewende aus verteidigungspolitischer Sicht ein Denkfehler?
Die europäischen Treibstoffvorräte reichen für drei Monate Krieg
Das ist der urdeutsche Denkfehler. Wir sind nicht der Nabel der Welt. Fossile Kraftstoffe werden in weiten Teilen der Welt noch über Jahrzehnte in rauhen Mengen produziert, die kann man bei Bedarf einfach kaufen.
Ich sehe den größten Engpass im Munitions- und Waffensystemnachschub, in 4 Jahren Ukrainekrieg wurde die Produktion immer noch nicht auf ein halbwegs ausreichendces Maß gesteigert, schon gar nicht bei Flugabwehrsystemen.
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Zum Thema "ohne Grund":
Klingt nach einer äußerst unangenehmen Person.
Ja, den Fall hab ich auch gefunden. Der Richter hat sein Urteil allerdings damit begründet dass im Falle eines Supermarktes keine Begründung erforderlich ist.
Natürlich wird kein Supermarktleiter einem Kunden ohne Grund, oder auch wegen einer einzelnen Reklamation ein Hausverbot erteilen.
Hausverbot braucht keinen Grund, aber das ist ein anderes Thema.
Ah, stimmt, dass ein Hausverbot nur aufgrund erheblicher Störung ausgesprochen werden kann gilt tatsächlich nur bei öffentlichen Einrichtungen, und in wenigen anderen Fällen.
Bei uns im Supermarkt fragen die Verkäufger(innen) i.d.R. sogar ob man die Ware trotzdem kaufen möchte wenn sie aufgrund eines Ausziechnungsfehlers an der Kasse teurer sind als auf dem Preisschild oder Kunden wegen ausgelaufenen oder noch nicht gültigen Sonderangeboten die Preisauszeihnung hinterfragen.
Mittlerweile haben die aber auch die elektronischen Preisschilder so dass falsche Auszeichnungen praktisch nicht mehr vorkommen.
...Nur wenn ich was kaufe und dann an der Kasse irgendein Mondpreis ausgerufen wird sollte ich nicht der Dumme sein und diesen Mondpreis unter Androhung eines Hausverbots bezahlen müssen, so weit kommts noch.
Fehler bei der Preisauszeichnung können passieren, da wird dir kein seriöser Supermarkt ein Hausverbot für erteilen wenn du die Ware dann nicht abnimmst. Dieses würde (sofern man dann überhaupt wert auf eine weitere Geschäftsbeziehung mit dem Laden legt) aufgrund der o.g. vertragsrechtlichen Lage auch kaum vor einem Gericht Bestand haben.
Mutwillige Schädigung des Supermarkts und der anständigen Kunden indem man gekühlte Ware irgendwo in ein Regal hinlegt und sie damit vorsätzlich unbrauchbar macht ist eine ganz andere Baustelle.
Ich bin selten einer Meinung mit mooglecharm, aber hier schon. Preisauszeichnungen sind keine unverbindliche Empfehlung sondern bindend.
Die Preisauzeichnung im Supermarkt stellt rechtlich lediglich Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, der Preis an der Kasse ist entscheidend.
Du kannst aber auch deinerseits an der Kasse ein Preisangebot unterbreiten und bist nicht zum Kauf der Ware verpflichtet wenn die Kassierin das ablehnt.
Bei systematischen Abweichngen kann ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, dagegen können aber nur Wettbewerber klagen, nicht Kunden.