Beiträge von jFox

    EU-Flat Plus


    Bravo, Telekom!


    Vor nicht allzulanger Zeit hätte ich noch weit mehr als zehn Euro für das Paket Inland >> Europa, USA bezahlt (ganz ohne Roaming...). Inzwischen ist bei Privatnutzern (jedenfalls bei mir...) der Hauptteil des Verkehrs auf FaceTime, iMessage, Skype etc. abgewandert. So sehr, dass sich die zehn Euro für die bisherige EU-Flat bei mir eigentlich nicht mehr gerechnet haben.


    Zitat

    Original geschrieben von sebdot
    Fehlt nur noch China bei EU-Flat Plus und ich bin dabei :)


    Finde ich gar nicht so absurd. Die Telekom sollte auch weitere Länder mit niedrigen Interconnect-Kosten (Australien, Singapur, ...) in das Paket aufnehmen. Wer die Listenpreise kennt (oder gar einmal bezahlt hat), drückt doch hinterher ohnehin auf FaceTime.


    Die Telekom kann selbst kalkulieren, aber es gibt bei Privaten doch wohl nicht mehr viel Umsatz zu verlieren. Bei mir macht sie jedenfalls mit der EU-Flat (Plus) mehr Umsatz als vorher.

    Es gibt jetzt einen Entwurf für die Durchführungsverordnung zu den Punkten Fair Use Policy und Tragfähigkeit.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5610181#post5610181


    Für Prepaid ist Art. 3(1) lit. (e) relevant. Danach darf eine Fair Use Policy *nicht* verlangen, dass der Nutzer im Inland eine Mindestnutzung erreicht hat, die *über* dem Durchschnittsumsatz (für Prepaid) liegt. Bezugsgröße ist der Durchschnittsumsatz für Prepaid in einem Land, also nicht anbieterbezogen.


    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das aufschlagfreie Roaming an das Erreichen des Durchschnittsumsatzes im Inland geknüpft werden darf.


    Ich schlage vor, dass wir die Diskussion zur Regelung des Fair Use für postpaid und prepaid zusammenhalten und drüben bündeln.

    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Meine Hoffnung ist es auch, dass es Telefónica eine Lehre sein wird, es nicht noch einmal zu versuchen.


    Sofern es nicht ein spürbares Bußgeld gibt (?) oder einen großen Kundenverlust (?), sind die Konsequenzen für O2.de doch zu vernachlässigen.


    Größeren Druck übt vielleicht der Umstand aus, dass neben Vodafone (DE) nun auch die Telekom das Roaming für Prepaid ohne Aufschlag zulässt. Da sieht das Day Pack oder Travel Pack (oder was auch immer die Empfehlung du jour) einfach schlecht aus.

    Für Prepaid ist Art. 3(1) lit. (e) relevant. Danach darf eine Fair Use Policy *nicht* verlangen, dass der Nutzer im Inland eine Mindestnutzung erreicht hat, die *über* dem Durchschnittsumsatz (für Prepaid) liegt. Bezugsgröße ist der Durchschnittsumsatz für Prepaid in einem Land, also nicht anbieterbezogen.


    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das aufschlagfreie Roaming an das Erreichen des Durchschnittsumsatzes im Inland geknüpft werden darf.

    Die Kommission hat einen Entwurf für die Durchführungsverordnung zu den Punkten Fair Use Policy und Tragfähigkeit veröffentlicht:

    http://ec.europa.eu/info/law/b…atives/ares20164977189_de


    Danach können die Anbieter in einer Fair Use Policy u.a. das aufschlagfreie Roaming auf 90 Tage pro Jahr begrenzen oder ein Log-in im Heimatnetz nach spätestens 30 Tagen verlangen, Art. 3(1) lit. (a), lit. (b).


    Für "open bundles" (u.a. Flatrates im Sprachgebrauch der deutschen Anbieter) dürfen bestimmte Einschränkungen vorgesehen werden; die Untergrenze ist der durchschnittliche monatliche Verbrauch (aller Tarifnutzer, nicht individuell), vgl. lit. (d) zu den Details.



    Auf der Kommissionsseite kann man auch Feedback zu dem Entwurf abgeben.

    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    Vielen Dank. Hast Du da ein PAYG Beispiel? Ich habe eine T-Mobile PAYG, die wollen aber für 25 MB/Tag £10...


    Bei O2.uk (prepaid) ist Isle of Man in der "O2 Travel"-Option eingeschlossen: 100 MB, 1 Tag für £1.99. Die Karten gibt es so (ohne Guthaben), die Option ist bei neuen Karten automatisch aktiv.


    Die Option kann man abwählen, dann £0.04 pro MB.

    Zitat

    Original geschrieben von SynTom
    Nein ist eine Vorgabe der EU und deshalb muss es kommen!



    Die Roaming-Verordnung erlaubt ein Opt-out des Kunden: Aus rechtlicher Sicht ist es zulässig, dass der Kunde die Info-SMS abbestellt; er kann sie auch wieder verlangen (Artikel 15(2) der Roaming-VO).


    Flensi hatte an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass O2.de das im GK-Bereich sogar in Vertragsformularen praktiziert. (In der berichteten Form dubios, aber scho²n.)



    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Das Gequengel :-) von interfrosch im Thread ist also gar nicht so dumm, nur eben verfrüht. Hoffentlich machen die Preise dann auch indirekt Druck auf die Auslandstarife.


    Ich hoffe auch, dass die Inlandsdiskriminierung irgendwann nicht mehr marktfähig ist. Interfrosch, weiter so...


    Aber man wird sehen müssen, was als Fair Use festgelegt wird. Das ist wohl die größte Gefahr.



    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Und Telefónica versteht ja gerne mal manches in ihrem Sinn anders....


    Hier sollten wir fair und präzise sein: Movistar.es und O2.uk halten die Roaming-Vorgaben ein und unterbieten sie in Details sogar leicht. Es ist nicht Telefónica, sondern nur O2.de, die die gesetzlichen Vorgaben offenbar nicht verstehen wollen.

    Das Szenario, das peterdoo in dem von Dir zitierten Text befürchtet, ist ausgeschlossen.


    Hier die entscheidenden Passagen aus der Roaming-Verordnung in der aktuellen Fassung = Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in der Fassung der Änderungen durch die Verordnung (EU) 2015/2120.


    Die zentrale Vorschrift ist Artikel 6a.
    Art. 2 lit. h) und r) liefern zwei wichtige Definitionen.



    Zitat

    Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in der Fassung der Änderungen durch die Verordnung (EU) 2015/2120


    Art. 2 lit. h)
    "regulierter Roaminganruf" ist ein mobiler Sprachtelefonanruf, der von einem Roamingkunden aus einem besuchten Netz heraus getätigt und in ein öffentliches Kommunikationsnetz innerhalb der Union zugestellt wird oder der von einem Roamingkunden in einem besuchten Netz angenommen und aus einem öffentlichen Kommunikationsnetz innerhalb der Union zugestellt wird;


    Zitat

    Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in der Fassung der Änderungen durch die Verordnung (EU) 2015/2120


    Art. 2 lit. r)
    "inländischer Endkundenpreis" ist das inländische Endkundenentgelt pro Einheit, das der Roaminganbieter für Anrufe und versendete SMS-Nachrichten (die in verschiedenen öffentlichen Kommunikationsnetzen im selben Mitgliedstaat abgehen und ankommen) und für die von einem Kunden genutzten Daten berechnet. (...)


    Zitat

    Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in der Fassung der Änderungen durch die Verordnung (EU) 2015/2120


    Artikel 6a
    Abschaffung von Endkunden-Roamingaufschlägen


    Roaminganbieter dürfen ihren Roamingkunden ab dem 15. Juni 2017, sofern [Neuregelung Großkundenentgelte erfolgt], vorbehaltlich [Fair Use, Sustainability], für die Abwicklung abgehender oder ankommender regulierter Roaminganrufe, für die Abwicklung versendeter regulierter SMS-Roamingnachrichten oder für die Nutzung regulierter Datenroamingdienste, einschließlich MMS-Nachrichten, im Vergleich mit dem inländischen Endkundenpreis in einem Mitgliedstaat weder zusätzliche Entgelte noch allgemeine Entgelte für die Nutzung von Endgeräten oder von Dienstleistungen im Ausland berechnen.




    Daraus ergibt sich:
    1) In Art. 2 lit r) ist festgehalten, dass Bezugspunkt der Preis für ein Inlandsgespräch innerhalb des Ursprungslands ist.
    2) Art. 2 lit. h) erstreckt den Begriff des regulierten Roaminganrufs auf Ziele im gesamten Unionsgebiet, also nicht bloß auf Gespräche ins Ursprungs- und/oder Aufenthaltsland.
    3) Somit gilt im Roaming für Anrufe aus dem Aufenthaltsland mit Ziel in einem Drittland erstens der Preis für ein Inlandsgespräch im Ursprungsland und zwar zweitens ohne Aufschlag (Art. 6a).



    Aber schaun wir mal, was O2.de daraus macht. Vielleicht kommt ja jemand auf die Idee, Art. 2 lit. r) zu unterschlagen und genau das zu tun, was peterdoo skizziert.