Zitat
Original geschrieben von Alexphili
ich dachte mir mit den entfallenden Roaminggebühren ist es so wie den entfallenen Grenzen oder den weggefallenen Verpackungsgrößen - wenn ich meine Karte im Ausland nutze belaste ich ja auch das Netz des Providers nicht der sie mir verkauft hat, sondern das des Providers den ich dort als Roamingdienstleister nutze?
Zwei Punkte:
1. Beim Roaming bleibt der Heimatnetzbetreiber ja im Spiel (nicht zuletzt über die Rufnummer, aber auch beim Datenverkehr und vor allem als Vertragspartner). Daher sind die lokalen Preise im Aufenthaltsland grundsätzlich ohne Belang (ganz früher war es ja mal anders, aber das führt hier nicht weiter).
2.
Der Netzbetreiber im Aufenthaltsland kann und soll nicht gezwungen werden, seine Netzdienstleistung unentgeltlich dem Anbieter aus dem Ursprungsland und indirekt an den Endkunden zu erbringen. Er kann dafür auch weiterhin Entgelte verlangen. Dafür werden Preisobergrenzen vorgesehen, nach dem Entwurf der Europäischen Kommission:
- €0.04/min
- €0.01/SMS
- €0.0085/MB
Diese Kosten darf jedoch der Heimatanbieter ab 15.6.2017 nicht an den Endkunden weitergeben (jedenfalls nicht als Aufschlag für Roaming; natürlich kann er weiterhin den Inlandspreis berechnen). Das ist das kostenlose Roaming. Es gilt vorbehaltlich von Einschränkungen aufgrund einer Fair Use Policy, die der Anbieter vorsehen kann. Die rechtlichen Vorgaben für die Fair Use Policy sind Gegenstand der eingangs genannten Durchführungsverordnung (Entwurf).
Gewissermaßen tritt das Entgelt an den Netzbetreiber im Aufenthaltsland an die Stelle der Kosten, die der Netzbetreiber hat, wenn der Kunde das eigene Netz im Heimatland verwendet. (Vielleicht verdeutlicht das die Antwort auf deine Frage?)
Es versteht sich, dass die Preisobergrenzen und der Umfang des kostenlosen Roamings (Fair Use Policy) spürbare wirtschaftliche Konsequenzen haben. Das gilt jedenfalls für die Anbieter, die nicht Teil einer der großen internationalen Gruppen sind, und jene Anbieter, die eine hohen Überschuss oder Defizit beim Roaming haben (Gäste im eigenen Netz gegenüber eigenen Kunden in fremden Netzen). Neben den Verteilungseffekten kommt es durch die Begrenzung der Entgelte und das (teilweise) Verbot der Weitergabe an die Endkunden außerdem zu insgesamt sinkenden Zusatzeinnahmen durch das Roaming und zu steigenden Roaming-Volumina (Netzkapazität an Touristenorten!).
Die Anbieter aus Märkten mit hohem Preisniveau fürchten zudem und vor allem, dass Karten aus billigeren Märkten im Dauerroaming das heimische Preisniveau unterlaufen. Wie ich oben erwähnt habe, hatte der Europäische Gerichtshof für Pay-TV (Premier League) mit solchen Konstellationen keine Bauchschmerzen. Die Telco-Unternehmen waren offenbar erfolgreicher darin, ihre Interessen zu vertreten (sie haben auch bestimmte Argumente auf ihrer Seite).