Beiträge von DUS-Tim

    Da werden wohl nur Neukunden reinwechseln können,die kein Vertrag Mobilfunk +Festnetz haben. Soll zwar auch Bestandskunden sein, dürfte aber an der Laufzeit des aktuellen Vertrages scheitern.

    Ich habe zb. Mobilfunk mit Smartphone (Laufzeit bis Juni 21)und Festnetz (bis 2022).

    Bei solch unterschiedlichen Laufzeiten ist ein Wechsel unmöglich.

    Es scheitert wohl bei Magenta Eins Bestandskunden. Wer nur Festnetz oder nur Mobilfunk hat, kann jederzeit in Magenta Plus wechseln.

    Ich bin eigentlich beides...

    Das ist wahrscheinlich das Problem. Magenta Eins Kunden kommen derzeit wohl nicht zum Zuge. Ich hab ja aktuell auch noch beide Verträge laufen und bei mir geht es auch nicht. Es würde wohl nur gehen, wenn ich entweder Mobilfunk oder Festnetz bei der Telekom hätte.

    Vermutlich will sich die Telekom so den ARPU nicht direkt versauen. Es soll ja Kunden geben, die weit über 80€ für Festnetz und Mobilfunk zusammen zahlen.


    Wenn das EuGH Urteil Stream on nicht direkt betraf, wurden die Zero Rating Teilnehmer trotz Drosselung weiterhin bei voller Bandbreite gelassen.

    Es betraf StreamOn nicht, weil es die Problemstellung bei der Telekom nicht gibt. Es werden dort alle Dienste gleichermaßen gedrosselt nach Verbrauch des Datenvolumens. Die spannende Frage ist, ob die im Vorfeld praktizierte Nichtanrechnung der StreamOn-Dienste auf das zur Verfügung stehende Datenvolumen nicht auch auf eine gewisse Art und Weise indirekt die Neutzneutralität untergräbt. Das hat der EuGH noch zu entscheiden.

    Da Stream On durch den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes nicht vom Tisch ist, erwarte ich da nur ein paar GB Mehr und sonst nichts.

    Für StreamOn ist meines Wissens nach noch ein Verfahren beim EuGH anhängig. Diese Woche ging es dort um ein ungarisches Angebot.

    Da sich jetzt alle Medien so auf das Urteil stürzen: Hat sich das jemand auch mal durchgelesen? Ich zitiere aus der Tagesschau: „Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Luxemburger Richter. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen.


    Genau das ist, zumindest bei StreamOn, eben nicht der Fall... Nach Verbrauch des Datenvolumens wird kein Dienst bevorzugt, sondern auch die StreamOn Partnerdienste gedrosselt!

    Das kann Geisterroaming sein, wenn du LTE nutzt. Ich würde im Nicht EU Ausland zusätzlich zu den mobilen Daten LTE deaktivieren, die Mailbox vor Abreise ausschalten und den Flugmodus aktivieren, wenn man nicht dauerhaft erreichbar sein muss.