Da sich jetzt alle Medien so auf das Urteil stürzen: Hat sich das jemand auch mal durchgelesen? Ich zitiere aus der Tagesschau: „Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Luxemburger Richter. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen.“
Genau das ist, zumindest bei StreamOn, eben nicht der Fall... Nach Verbrauch des Datenvolumens wird kein Dienst bevorzugt, sondern auch die StreamOn Partnerdienste gedrosselt!