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Eben das ist es ja, worüber man sich in der spezifischen Ausgestaltung als elektronischer Zwang zumindest wundern darf.
Ich freue mich sehr darüber. Dann geht es ortsunabhängig und ohne Papierkram. Und die Dokumente dazu liegen elektronisch vor, so daß ich sie immer verfügbar habe.
Ich nutze übrigens Elster seit Jahren für den Lohnsteuerausgleich, kein Papier, kein Porto, nichts.
Auch den Lohnsteuerbescheid lasse ich mir nur noch elektronisch zusenden.
Nicht zu vergessen: Automatische Hinweise bei Fehleingaben und sofortige Rückmeldung über den zu erwartenden Steuebetrag.
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Dass nun normale Grundbesitzer plötzlich wie Gewerbetreibende behandelt werden, darüber darf man sich schon wundern...
Sie sollen eine einmalige Erklärung abgeben. Gewerbetreibende müssen monatlich...
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Und kennst Du keine Ehegatten mit Steuerklassenwahl III/V ?
Zumindest keine, bei denen beide Arbeitslohn beziehen.
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uwest Sind Arbeitnehmer mit Steuerklassen-Kombi III/V oder Kurzarbeitergeld-Bezug (sehr aktuell in Corona-Zeiten) keine "normalen Arbeitnehmer?
Ich und meine Frau haben III und V, aber die ESt-Erklärung ist bei uns aus anderen Gründen Pflicht.
Du kannst gerne Deine eigene Vorstellung von "Normalen Arbeitnehmern" haben. Bei mir sind es die, die keine Steuererklärung abgeben müssen.
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Quatsch - es kann sehr wohl Konstellationen geben, bei denen das nötig ist.
Normale Arbeitnehmer (es ging um "normale Arbeitnehmer (unselbständige Arbeit) und/oder Grundstückbesitzer ohne Gewerbebetrieb/Land-/Forstwirtschaft") bezahlen Lohnsteuer. Dadurch ist die Einkommensteuer in der Regel abgegolten.
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Also fallen normale Arbeitnehmer (unselbständige Arbeit) und/oder Grundstückbesitzer ohne Gewerbebetrieb/Land-/Forstwirtschaft nicht darunter....
Die müssen überhaupt keine Steuererklärung abgeben, wenn sie nicht wollen...
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Nein, die kann man noch immer auf Papier abgeben.
"Seit 2011 ist die Erklärung verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden (§ 25 Abs. 4 EStG)"
Ich würde noch eine Frage hinzufügen. Was machen Leute mit Computer die aber keine Lohnsteuererklärung machen?
Was ist eine "Lohnsteuererklärung"?
Zitat
Oder habe ich einen Denkfehler und jeder Grundstücksbesitzer macht immer auch eine Erklärung machen?
Als Grundstücksbesitzer muß man zumindest nicht regelmäßig etwas abgeben. Es scheint hier also um eine einmalige Erklärung zu gehen.
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Auch für Privatleute ohne Gewerbe?
Ja, die Einkommensteuer-Erklärung.
Ich habe kein Gewerbe und muß noch einige weitere Erklärungen elektronisch abgeben.
Ich möchte es nicht mehr anders haben wollen. Mir fallen auch keine Gründe ein, es anders haben zu wollen.
Natürlich gibt es Härtefallregelungen (z.B. § 150 Abs. 8 Satz 1 AO). Aber warum will man das in Anspruch nehmen?
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Dürfen die (Finanzamt etc.) das?
Seit 2005 müssen (!) bestimmte Erklärungen elektronisch abgegeben werden. Das ist nun wirklich ein alter Hut. Ich bin auch froh darum, daß mir der Papierberg erspart bleibt.
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Habe eben bei der Hotline mal gefragt wie es mit der Gültigkeit der SIM Karte aussieht. Dort wurde mir mitgeteilt, dass nur eine Aufladung die Gültigkeit verlängert. Tarife buchen, KwK und Portierungen fallen nicht darunter.
Und wie lange ist dann die Gültigkeit pro Aufladung? Wie lang ist die maximale Gültigkeit?