Wenn zwei Züge auf dem selben Gleis aufeinander zu fahren muss das der Fahrdienstleiter bemerken und Alarm geben. Dazu gibt es bei GSM-R so weit ich weiß Funktionen, alle Züge in einem bestimmten Abschnitt gleichzeitig zu alarmieren, und die Lokführer einer Schnellbremsung aufzufordern.
Es sind nicht zwei Züge aufeinander zugefahren, denn die Züge waren in der gleichen Richtung unterwegs. Deshalb siehst du auf den Luftaufnahmen auch nur eine Lok und etliche Güterwägen neben dem Gleis. Der vordere stand aufgrund eines Halt zeigenden Signals und der hintere ist aufgefahren wie bei einem Auffahrunfall im Straßenverkehr. Aber genau das wird durch die Technik eigentlich verhindert außer der Fahrdienstleiter gibt dem hinteren den expliziten Befehl weiter zu fahren oder der hintere Lokführer fährt an seinem Halt zeigenden Signal ohne Erlaubnis vorbei, bekommt seine Zwangsbremsung und hebt diese mit einem Knopfdruck auf.
Die Lokführer nennen es „Indusi“, Induktionssicherung meine ich bedeutet es.
Die stoppt den Zug, wenn der Lokführer ein Haltesignal überfährt. Das gibt dann auch einen Eintrag in die Akte des Lokführers.
Indusi = Induktive Zugsicherung und ja fährt der Lokführer über ein haltzeigendes Signal bekommt er eine Zwangsbremsung
Die Strecke wird abschnittsmäßig von der Leitstelle freigegeben, so habe ich es früher mal gelernt, damals noch vom Stellwerk. Ich denke, da wird es evtl. eher ein Problem gegeben haben. Oder ein Computerhack. Keine Ahnung.
Das ist richtig, die Strecken werden abschnittwese freigegeben. Einen Hack halte ich jedoch für ausgeschlossen. In der Regel sind solche Unfälle menschliches Fehlverhalten.
Sollte also der Lokführer ein Haltesignal überfahren haben, dann müsste man nicht lange nach der Ursache forschen, oder aber, man hält erstmal Informationen zurück. Zumal der Zug rein theoretisch nicht auffahren könnte, da die Indusi den Zug stoppt. Ich meine das funzt auch bei Dieselloks.
Mit dem STOPsignal werden mehrere Indusi dahinter aktiviert, meine ich, weil der Lokführer erst gewarnt wird, und dann erst wird eine Zwangsbremsung eingeleitet. Selbst die Warnung an den Lokführer wird in die Akte eingetragen.
Funktioniert natürlich auch bei Dieselloks, denn ohne Zugsicherung darf man auf der Strecke gar nicht fahren. Ganz so wie du es beschreibst läuft das nicht, wäre jetzt aber zu komplex das im Detail zu erläutern. Was aber relevant ist, ist dass ein Lokführer nach einer Zwangsbremsung diese überbrücken kann um weiterzufahren. Dafür muss er allerdings laut Regelwerk Kontakt mit dem Fahrdienstleiter aufnehmen und eine Erlaubnis dafür bekommen. Sprich entweder hat er die Erlaubnis bekommen, dann ist es menschliches Versagen/Fehlverhalten vom Fahrdienstleiter. Hat er nicht einmal gefragt hat sich der Lokführer falsch verhalten. Allein um das zu klären muss man erst einmal alles untersuchen und das dauert wie bei jeder Ermittlung.
Alleine schon, falls ein Lokführer mal abklappt im Führerstand, dafür braucht man Sicherungen.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Lokführer Nachts auf Sicht fahren sollte, schon gar nicht bei so einem Geschoss von Güterzug.
Diese schweren Frontalunfälle in Bayern kamen zustande, weil die Fahrdienstleitung ein Einstreckengleis in beide Richtungen freigegeben hatte, dann haben beide Lokführer GRÜN. Hinzu kam, dass es keine Gleissicherung gab, aus Kostengründen, und alles am Fahrdienstleiter hing - also auch Hauptschuld beim Netzbetreiber!
Gegen einen bewusstlosen Lokführer gibt es technische Einrichtungen auf der Lok. Da muss der Lokführer alle x Sekunden einen Taster bedienen.
Natürlich wird auch mal nachts auf Sicht gefahren, sonst müsste man bei defekter Technik den Zugverkehr einstellen bis ein Techniker da ist.
Zumindest der letzte Unfall in Bayern war versagen des Lokführers, da er eben ohne Rückfrage bei dem Fahrdienstleiter die Zwangsbremsung überbrückt hatte. Und grün in beide Richtungen kann es bei funktionierender Technik nicht geben.