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  • Und fällt man die Bäume in der Nähe des Gleises kommt der Naturschutz und jammert, dass wertvoller Lebensraum vernichtet wird.

    Richtig und von vernichten würde ich auch nicht sprechen wollen. Wenn ich mir aber unsere Strecke anschaue, dann sehe ich, dass das Gestrüpp aber bis zu den Schienen wächst. Man muss nichts abholzen aber ein Rückschnitt kann ja teilweise nicht schaden und dagegen hätte auch kein Tierschützer etwas. Aber da das in der Regel ja eher unbequem ist, wird meistens abgeholzt und genau das soll ja auch nicht stattfinden.

    Von ausfallenden Heizungen gab es schon genug Meldungen.

  • Von ausfallenden Heizungen gab es schon genug Meldungen.

    Klar jede ausgefallene Heizung ist eine zu viel, aber ich habs gerade mal gegooglet. Da kommen Meldungen von 2004 und 2010 als erste Suchergebnisse. Das lässt darauf schließen, dass es kein häufiges Problem ist.

  • Und wer ist "Die Bahn"?

    gerade im Güterverkehr sind oft Privatbahnen unterwegs. Bei den ersten Bildern in der Presse vom unfallort sieht die Lok des einen zuges auch nicht nach einer DB Lok aus, sondern ist vermutlich eine Privatbahn. Also sollte man schon mal klären wen man da beschuldigt. Zumal bisher noch nichts über das geschehen und die Ursache bekannt ist.


    ...

    In dem Fall vermutzich "DB Netz".

    Wenn 2 Züge im gleichen Gleisabschnitt sind hat i.d.R. die Streckensicherung versagt bzw. wurde vom Fahrdienstleiter deaktiviert, da ist eher unwahrscheinlich dass das ein Fehler eines Lokführers

  • Wenn ein Lokführer ein Haltsignal überfährt? Das kommt öfter vor als deaktivierte Streckensicherung.

    Aber bezüglich der Schuldfrage würde ich da abwarten was die zuständigen Ermittler sagen.


    ich weiss nicht wie da de Streckensicherung ist. Der vordere Zug stand wohl an einem Haltsignal. Ein Güterzug kann (darf) bis zu 700 Meter lang sein. Wenn dort die Blocksignale recht Dicht stehen, haben die zB einen Abstand von 1000 Metern. Nun steht der erste Zug nicht zwingend direkt am Signal, vielleicht stand der noch 50 oder 100 Meter davon entfernt. Das ist nicht ungewöhnlich. Das hieße der Schluss des Zuges war gerade mal 200 bis 250 Meter vom nachfolgenden Signal entfernt. Selbst wenn der Nachfolgende Zug eine Zwangsbremsung erhält, steht der nicht auf die Entfernung.

    Aber wie gesagt, daß ich reine Spekulation. Da mir die dortigen Gegebenheiten nicht bekannt sind.

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  • In dem Fall vermutzich "DB Netz".

    Wenn 2 Züge im gleichen Gleisabschnitt sind hat i.d.R. die Streckensicherung versagt bzw. wurde vom Fahrdienstleiter deaktiviert, da ist eher unwahrscheinlich dass das ein Fehler eines Lokführers

    Tendenziell ist es zwar wahrscheinlich, dass ein Fahrdienstleiter da Mist gebaut hat, aber gerade in letzter Zeit war es doch häufig der Fall, dass der Lokführer ohne Erlaubnis über ein Halt zeigendes (Rotes) Signal gefahren ist.

  • Wenn zwei Züge auf dem selben Gleis aufeinander zu fahren muss das der Fahrdienstleiter bemerken und Alarm geben. Dazu gibt es bei GSM-R so weit ich weiß Funktionen, alle Züge in einem bestimmten Abschnitt gleichzeitig zu alarmieren, und die Lokführer einer Schnellbremsung aufzufordern.

  • Die Lokführer nennen es „Indusi“, Induktionssicherung meine ich bedeutet es.


    Die stoppt den Zug, wenn der Lokführer ein Haltesignal überfährt. Das gibt dann auch einen Eintrag in die Akte des Lokführers.


    Die Strecke wird abschnittsmäßig von der Leitstelle freigegeben, so habe ich es früher mal gelernt, damals noch vom Stellwerk. Ich denke, da wird es evtl. eher ein Problem gegeben haben. Oder ein Computerhack. Keine Ahnung.


    Sollte also der Lokführer ein Haltesignal überfahren haben, dann müsste man nicht lange nach der Ursache forschen, oder aber, man hält erstmal Informationen zurück. Zumal der Zug rein theoretisch nicht auffahren könnte, da die Indusi den Zug stoppt. Ich meine das funzt auch bei Dieselloks.


    Mit dem STOPsignal werden mehrere Indusi dahinter aktiviert, meine ich, weil der Lokführer erst gewarnt wird, und dann erst wird eine Zwangsbremsung eingeleitet. Selbst die Warnung an den Lokführer wird in die Akte eingetragen.


    Alleine schon, falls ein Lokführer mal abklappt im Führerstand, dafür braucht man Sicherungen.


    Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Lokführer Nachts auf Sicht fahren sollte, schon gar nicht bei so einem Geschoss von Güterzug.


    Diese schweren Frontalunfälle in Bayern kamen zustande, weil die Fahrdienstleitung ein Einstreckengleis in beide Richtungen freigegeben hatte, dann haben beide Lokführer GRÜN. Hinzu kam, dass es keine Gleissicherung gab, aus Kostengründen, und alles am Fahrdienstleiter hing - also auch Hauptschuld beim Netzbetreiber!

  • Wenn dazu genügend Zeit bleibt. siehe mein Beitrag oben.

    Dazu kommt noch: die Strecke verläuft durch ein Wandgebiet. Aktuell ist Herbst, es ist Nass und Laubfall. Das kann auch bei der Eisenbahn die Bremswege erheblich verlängern.

    Für genauere Informationen muss man die Fahrtenschreiber der Lokomotiven auswerten, und alle weiteren Informationen zusammentragen.

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  • Wenn zwei Züge auf dem selben Gleis aufeinander zu fahren muss das der Fahrdienstleiter bemerken und Alarm geben. Dazu gibt es bei GSM-R so weit ich weiß Funktionen, alle Züge in einem bestimmten Abschnitt gleichzeitig zu alarmieren, und die Lokführer einer Schnellbremsung aufzufordern.

    Es sind nicht zwei Züge aufeinander zugefahren, denn die Züge waren in der gleichen Richtung unterwegs. Deshalb siehst du auf den Luftaufnahmen auch nur eine Lok und etliche Güterwägen neben dem Gleis. Der vordere stand aufgrund eines Halt zeigenden Signals und der hintere ist aufgefahren wie bei einem Auffahrunfall im Straßenverkehr. Aber genau das wird durch die Technik eigentlich verhindert außer der Fahrdienstleiter gibt dem hinteren den expliziten Befehl weiter zu fahren oder der hintere Lokführer fährt an seinem Halt zeigenden Signal ohne Erlaubnis vorbei, bekommt seine Zwangsbremsung und hebt diese mit einem Knopfdruck auf.


    Die Lokführer nennen es „Indusi“, Induktionssicherung meine ich bedeutet es.


    Die stoppt den Zug, wenn der Lokführer ein Haltesignal überfährt. Das gibt dann auch einen Eintrag in die Akte des Lokführers.

    Indusi = Induktive Zugsicherung und ja fährt der Lokführer über ein haltzeigendes Signal bekommt er eine Zwangsbremsung


    Die Strecke wird abschnittsmäßig von der Leitstelle freigegeben, so habe ich es früher mal gelernt, damals noch vom Stellwerk. Ich denke, da wird es evtl. eher ein Problem gegeben haben. Oder ein Computerhack. Keine Ahnung.

    Das ist richtig, die Strecken werden abschnittwese freigegeben. Einen Hack halte ich jedoch für ausgeschlossen. In der Regel sind solche Unfälle menschliches Fehlverhalten.

    Sollte also der Lokführer ein Haltesignal überfahren haben, dann müsste man nicht lange nach der Ursache forschen, oder aber, man hält erstmal Informationen zurück. Zumal der Zug rein theoretisch nicht auffahren könnte, da die Indusi den Zug stoppt. Ich meine das funzt auch bei Dieselloks.


    Mit dem STOPsignal werden mehrere Indusi dahinter aktiviert, meine ich, weil der Lokführer erst gewarnt wird, und dann erst wird eine Zwangsbremsung eingeleitet. Selbst die Warnung an den Lokführer wird in die Akte eingetragen.

    Funktioniert natürlich auch bei Dieselloks, denn ohne Zugsicherung darf man auf der Strecke gar nicht fahren. Ganz so wie du es beschreibst läuft das nicht, wäre jetzt aber zu komplex das im Detail zu erläutern. Was aber relevant ist, ist dass ein Lokführer nach einer Zwangsbremsung diese überbrücken kann um weiterzufahren. Dafür muss er allerdings laut Regelwerk Kontakt mit dem Fahrdienstleiter aufnehmen und eine Erlaubnis dafür bekommen. Sprich entweder hat er die Erlaubnis bekommen, dann ist es menschliches Versagen/Fehlverhalten vom Fahrdienstleiter. Hat er nicht einmal gefragt hat sich der Lokführer falsch verhalten. Allein um das zu klären muss man erst einmal alles untersuchen und das dauert wie bei jeder Ermittlung.

    Alleine schon, falls ein Lokführer mal abklappt im Führerstand, dafür braucht man Sicherungen.

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Lokführer Nachts auf Sicht fahren sollte, schon gar nicht bei so einem Geschoss von Güterzug.


    Diese schweren Frontalunfälle in Bayern kamen zustande, weil die Fahrdienstleitung ein Einstreckengleis in beide Richtungen freigegeben hatte, dann haben beide Lokführer GRÜN. Hinzu kam, dass es keine Gleissicherung gab, aus Kostengründen, und alles am Fahrdienstleiter hing - also auch Hauptschuld beim Netzbetreiber!

    Gegen einen bewusstlosen Lokführer gibt es technische Einrichtungen auf der Lok. Da muss der Lokführer alle x Sekunden einen Taster bedienen.
    Natürlich wird auch mal nachts auf Sicht gefahren, sonst müsste man bei defekter Technik den Zugverkehr einstellen bis ein Techniker da ist.
    Zumindest der letzte Unfall in Bayern war versagen des Lokführers, da er eben ohne Rückfrage bei dem Fahrdienstleiter die Zwangsbremsung überbrückt hatte. Und grün in beide Richtungen kann es bei funktionierender Technik nicht geben.

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