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wo sind die gesetzlichen § bitte dazu?
Unter anderem TKG § 129, "Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck". Bei deinem Stil gehe ich davon aus, dass es dir nur um das übliche Stammtisch-/Forums-Echauffieren geht, nicht um verbindliche Rechtsauskunft. Die Verwaltungen haben sehr viele Möglichkeiten, bis hin zur Ersatzvornahme, aber umgekehrt möchten sie auch nicht alle Betreiber mit überzogenen Anforderungen vergraulen. Und die, also überzogene Anforderungen, gibt es von Wutbürgern zu Hauf, besonders von solchen, die selbst mit alter Technik zufrieden sind. Wie gesagt, muss man ignorieren. Mit solchen Leuten ist kein Fortschritt möglich.
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Es ist üblich, dass nicht jede Stelle sofort perfekt wiederhergestellt wird. Das wäre unwirtschaftlich, weil die Rüstkosten dann wer weiß wie oft anfallen würden. Manche Provisorien sind besser als andere. Die Leute, die kein Verständnis dafür haben, dass nicht jemand vor ihnen herläuft und dafür sorgt, dass jeder Weg, den ihre Reifen küssen mögen, jederzeit in Rennstreckenqualität hergerichtet ist, damit die Geschwindigkeit nicht angepasst werden muss, sind eine unvermeidbare Nebenerscheinung, die man beim Glasfaserausbau einfach ignorieren muss.
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da besteht die Pflicht zur Wiederherstellung, bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau sieht das aber anders aus?
Selbstverständlich müssen die Straßen auch beim eigenwirtschaftlichen Ausbau wiederhergestellt werden, egal ob mit oder ohne Kooperationsvertrag, und dafür haftet auch nicht der Subunternehmer, der die Straße geöffnet hat aber jetzt vielleicht in Konkurs ist, sondern das Unternehmen, das sein Recht genutzt hat, die Leitungen verlegen zu lassen.
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Aber DNS ist kritische Infrastruktur... Deutschland in der Nacht...
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Die Portierung ist in TKG § 59 Absatz 6 geregelt. Ich sehe da eine Unterscheidung zwischen den Arten der Anbieter (Mobilfunk oder nicht), aber nicht zwischen den Nummern.
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Obiges Beispiel zeigt, dass im Sinne des Wettbewerbs ein Überbau (d.h. weiteres Angebot) durch die Telekom das beste ist, was den betreffenden Bewohnern passieren kann. Damit haben sie Auswahl und Wettbewerb.
Es geht kein Weg an echter Leitungskonkurrenz oder Open Access zu regulierten Preisen vorbei. Wenn "Überbau" verhindert wird, muss es das andere sein. Open Access, bei dem der jeweilige Monopolist die Preise festlegen kann, ist sinnlos.
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Es kommt wirklich auf deinen Bedarf an. Wenn du mit 20Mbps / 2,5Mbps auskommst, ist Eazy.de für dauerhaft 19€/Monat günstig. Das ist die Billigmarke von Vodafone Kabel. Doppelt so viel Bandbreite bekommst du da für 4€ mehr, also 23€/Monat. Da ist ein "Festnetzanschluss" dabei, aber keine Flatrate, und den muss man ja nicht nutzen. Der 50Mbps-Tarif ist ein erst-billig-dann-teuer Tarif, also uninteressant.
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Nein, die Preise dieser Dienstleister sind für Leute, die legal eine Rufnummer bekommen können, nicht attraktiv. Deswegen ist davon auszugehen, dass damit i.d.R. unlautere Absichten bedient werden. Du bist nicht gemeint, wenn du sowas nicht nutzt, also reg dich ab.
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Ein Deutscher im Ausland kann sich selbst eine deutsche SIM-Karte besorgen. Das ist vielleicht etwas aufwändiger als ein Besuch im örtlichen Supermarkt, aber sollte insgesamt gar kein Problem sein. Was ich meinte sind Dinge wie Leistungserschleichung und Betrugsversuche mit vorgetäuschter Identität und vorgetäuschtem Wohnort. Leuten mit genug krimineller Energie fallen sicher noch mehr Gründe für solche Dienstleistungen ein, aber groß anders sind die Preise nicht zu erklären, wenn man bedenkt, wie einfach und billig das legal zu machen ist, wenn man in dem Land, für das man eine Mobilfunknummer benötigt, wohnt oder wenigstens zeitweise vor Ort ist.
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Solche Anbieter stellen Nummen auch exklusiv bereit, dann aber gegen Geld. Das ist wahrscheinlich vor allem für Leute interessant, die Nummern aus anderen Ländern brauchen, ohne je vor Ort zu sein, also i.d.R. mit unlauteren Motiven. Nur so sind auch die Preise für die meisten Länder erklärbar.