Glasfaserausbau - Warten auf den St. Nimmerleinstag - Privater Anbieter oder besser Telekom?

  • Der Smart 4 kostet 6,95 Euro im Monat. Wären bei 24 Monaten 166,80 - im Netz kann man "gebrauchte" oder "aufgearbeitete" Geräte kaufen um 140 Euro. Nur, wenn die kaputt sind, hast Du den Stress. (Garantie?)


    Im übrigen: Der Speedport Smart 7 steht vor den Toren. Details kenne ich noch nicht. Von daher erscheint mir Miete an interessantesten.

  • Seit dem Kredite wieder mit Zinsen zusätzliches Geld kosten war das vorherzusehen.

    Und welche Verpflichtungen entstehen eigentlich aus so einem Kooperationsvertrag, der ist doch eigentlich nur eine freiwillige Interessenbekundung gegenseitig,mehr nicht. Es fließt dabei kein Geld es entsteht kein großer Aufwand für die Gemeinde also wie in der freien Wirtschaft wird das Angebot zurückgezogen?

    Gibt es hier Leute, die den GF-Ausbau bei sich regional als abgeschlossen haben, aber die Straßen Flächen und Wege noch nicht wieder im alten Zustand sind und die Baumaßnahme schon länger als fertig abgeschlossen ist? Bei einem geförderten Ausbau wurde ja Geld dafür beantragt und vergeben, da besteht die Pflicht zur Wiederherstellung, bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau sieht das aber anders aus? Denn bei uns in der Stadt in vielen Bereichen sind die Straßen nur notdürftig geflickt mit Pflastersteinen statt Bitumen, wie im Originalzustand. Wenn der Herbst nun kommt und es regnet und gefriert bin ich mal gespannt was dann passiert wenn da Wasser in die Spalten reinläuft.

  • da besteht die Pflicht zur Wiederherstellung, bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau sieht das aber anders aus?

    Selbstverständlich müssen die Straßen auch beim eigenwirtschaftlichen Ausbau wiederhergestellt werden, egal ob mit oder ohne Kooperationsvertrag, und dafür haftet auch nicht der Subunternehmer, der die Straße geöffnet hat aber jetzt vielleicht in Konkurs ist, sondern das Unternehmen, das sein Recht genutzt hat, die Leitungen verlegen zu lassen.

  • Hier in der Region gibt es allerlei Beschwerden dass die GF-Anbieter die Straßen hinterlassen wie auf einem Schlachtfeld. Glaub der Bürgermeister von Bad Homburg hat sich da beschwert als die GVG Glasfaser in Dornholzhausen ausgebaut hat. Ähnliches von Heusenstamm OT Rembrücken (ebenfalls GVG Glasfaser).


    Sehr negativ hatte ich (das ist aber schon einige Monate her) auch Kriegsfeld in Erinnerung. Das war ein geförderter Ausbau. Da lief dann ein Schlagloch quer über die Hauptstraße, weil man zwar die Grube im Zuge des Glasfaserausbaus verfüllt, aber keine neue Asphaltdecke drübergezogen hat, sodass man dort halt jetzt einen Huppel hat, wo sich die Autofahrer und die Schulbusse die Stoßdämpfer kaputtfahren dürfen.

  • Es ist üblich, dass nicht jede Stelle sofort perfekt wiederhergestellt wird. Das wäre unwirtschaftlich, weil die Rüstkosten dann wer weiß wie oft anfallen würden. Manche Provisorien sind besser als andere. Die Leute, die kein Verständnis dafür haben, dass nicht jemand vor ihnen herläuft und dafür sorgt, dass jeder Weg, den ihre Reifen küssen mögen, jederzeit in Rennstreckenqualität hergerichtet ist, damit die Geschwindigkeit nicht angepasst werden muss, sind eine unvermeidbare Nebenerscheinung, die man beim Glasfaserausbau einfach ignorieren muss.

  • @ Berndson, bist du Pfarrer Prediger oder Priester, deine Wünsche hörst du ja hier wohl gegen die Realität, und wo sind die gesetzlichen § bitte dazu? In Neustadt Orla in Thüringen weiß ich aus einem anderen Forum dass dort alles saumäßig hinterlassen wurde, da hat die Telekom aber eigenwirtschaftlich ausgebaut mit ihrem Sub-Unternehmen GF-Plus. Da oben in einem Beitrag war zu lesen dass die Gemeinde nun per Rechtsberatung über eine RA-Kanzlei Druck wegen abgesagtem Ausbau machen will. Und hier ist zu lesen dass sich der BM nur beschwert über die Hinterlassenschaften. Aber keiner weiß wie man das rechtlich an- und dann durchsetzt? Das wäre doch mal sowas für die Redaktion von Teltarif den Hr. Gajek?

    In einem Tel.Gespräch mit der Bundesstelle Breitband Giganet-Büro in Berlin erfuhr ich dass es dafür schon einen § in einem Gesetz gibt. Nur sind Rechtsberatungen ja in D-Land für alle außer RA verboten. Bei uns wird das auch noch eine Anfrage an die holde Stadtverwaltung mit ihrem unfähigen Bauamt. Jeder Fzg-Führer kann bei einem Schaden durch sowas eine Entschädigung vom Straßenbaulastträger, also von der Kommune oder Stadt oder dem LRA verlangen. Wobei die ja die sind welche das geregelt bekommen sollten mit den Baufirmen oder Projektträgern.

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