Beiträge von Berndson

    Aber Plastikstrohhalme werden verboten und regelmäßig wird mit Handypfand gedroht, wegen der kostbaren Rohstoffe und der Natur! Ist es immer noch nicht Pflicht, solche absichtliche Unbrauchbarmachung kostenlos, unbegrenzt und für jeden Eigentümer zu entfernen? Zu aufwändig? Dann sperrt die Dinger halt nicht!

    Die Gutschriften kamen jeweils am Ende der 4 Wochen. Mit einem rechtzeitigen Tarifwechsel am Ende der 12 Wochen wäre die dritte Gutschrift entfallen. So bekommt man die drei Gutschriften nur, wenn man den Tarif vier mal bezahlt.

    Ich möchte mal positiv melden, dass die Aktion 12 Wochen kostenlos Smart-S entgegen der Erwartung bei Kaufland-Mobil fast korrekt abgelaufen ist: Das Startguthaben wurde zwar angetastet, aber es gab eine dritte Grundgebührgutschrift. Man kommt also nicht auf 12 Wochen mit vollem Startguthaben raus, aber von 16 Wochen Smart-S waren 12 jetzt tatsächlich kostenlos.

    Ob ein Briefkasten reicht, hängt davon ab, wie der Provider den Ortsnetzbezug kontrolliert. Wenn er dir einen Brief mit einem Aktivierungscode schickt, reicht der Briefkasten, praktisch betrachtet. Wenn du eine Versorgerrechnung (Wasser, Strom, ...) mit deinem Namen und einer passenden Adresse einreichen musst, dann nicht. Für den tatsächlichen Ortsnetzbezug ist ein Briefkasten nicht genug, aber wie schon geschrieben, wo kein Kläger...


    Den Parallelbetrieb verschiedener Vorwahlen in einem Account sehe ich als weniger wichtig an. Rechtlich ist das kein Problem, wenn der Ortsnetzbezug zu beiden Vorwahlbereichen nachgewiesen ist. Falls der Provider das so nicht anbietet, kann man mehrere Accounts betreiben oder verschiedene Provider nutzen.

    bei den o2 Genion Tarifen darf man seine Homezone und damit auch die Vorwahl der Festnetznummer frei wählen

    Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der Anschluss ist fest im Vorwahlbereich der Nummer oder es besteht ein Ortsnetzbezug durch Wohnsitz oder Betriebssitz des Teilnehmers. Alles andere ist nicht zulässig. Du kannst die Homezone nur im Vorwahlbereich haben (=Anschluss im Vorwahlbereich) oder da wohnen bzw. deinen Betrieb dort haben. Sonst darfst du keine Nummer aus dem Vorwahlbereich haben. Aber wie schon geschrieben: Das wird wohl nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde ("wo kein Kläger..."), und das verstehe ich unter "Glück gehabt".

    Dann hast du einfach Glück gehabt. Die Bundesnetzagentur nennt zwei Möglichkeiten zur Vergabe von Ortsnetzrufnummern, die feste Lage des Netzzugangs im Vorwahlbereich oder:

    Zitat

    Wohnsitz oder Betriebssitz des Teilnehmers


    Maßgeblich ist die Lokation eines Wohnsitzes bzw. eines Betriebssitzes des Teilnehmers, für den der Dienst erbracht werden soll.

    Und dabei ist nicht "ich bin da oft" gemeint, sondern eine Meldeadresse bzw. eine angemeldete Gewerbestätte oder etwas, das vergleichbar dokumentierbar ist.


    Vom Gefühl her würde ich sagen, dass das nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Aber falls es ein Problem wäre, wenn die Nummer irgendwann doch abgeschaltet wird, dann würde ich mich nicht darauf verlassen. Ich würde die Nummer zu einem VoIP-Provider portieren, um noch eine Weile darüber erreichbar zu sein, aber davon abgesehen eine Nummer aus dem neuen Vorwahlbereich nutzen und bewerben.


    Meine persönliche Meinung ist, dass der Ortsnetzbezugzwang ersatzlos abgeschafft gehört, aber ich habe wenig Hoffnung, dass das passiert, bevor der gesamte geographische Nummernraum in der Bedeutungslosigkeit verschwindet.

    Wenn keine Verbindung zustandekommt, wird nichts berechnet. Es gibt aber nicht wenige Möglichkeiten, wie ein "Gespräch" stattfinden kann, ohne dass der Anrufer das so wahrnimmt. Beispielsweise nimmt eine aktive Faxweiche das Gespräch an und erzeugt in Richtung Anrufer einen eigenen Freiton (der "es klingelt" Ton). Wenn die Faxweiche dann die Signaltöne eines Faxgeräts hört, schaltet sie die Verbindung zum Faxgerät durch. Wenn nicht, dann klingelt nach einer kurzen Zeit das Telefon. Während das Telefon klingelt, ist die Verbindung aber schon kostenpflichtig aktiv. Die Faxweiche hat ja schon "abgenommen".

    Es kommt zunächst auf den gegenüber dem Kunden auftretenden Provider an, nicht auf die technische oder organisatorische Plattform. Wenn es aus Sicht des Kunden ein Anbieterwechsel ist, muss dem Kunden auf Wunsch die Rufnummer mitgegeben werden. Dazu ist der Provider gesetzlich verpflichtet. Das Problem für den Kunden ist, dass der Gesetzgeber den neuen Anbieter nicht dazu verpflichtet hat, den Kunden eine Rufnummer mitbringen zu lassen. Bei "internen" Wechseln muss das Unternehmen zwar die ausgehende Portierung gestatten, kann aber die ankommende Portierung nach eigenem Ermessen verweigern. Dazu gibt es kein Kriterium, wann eine eingehende Portierung zwingend möglich sein muss. Letztendlich kann man sich nur auf Erfahrungswerte stützen und hoffen, dass der Gesetzgeber diese Lücke schließt.