Beiträge von nios32

    Nochmal zu der Situation


    Wenn ich vor vielleicht 5,5 Jahren ein Gerichtsurteil gelesen habe, dann vor 2,75 Jahren etwas ähnlich gelagertes und vor vielleicht 4 Monaten nochmal etwas....

    Da du dich so vehement dagegen wehrst, selber nach einem Aktenzeichen zu googlen, scheinen die Behauptungen dann wohl doch eher deiner Phantasie entsprungen zu sein.

    Es würde mich sehr wundern, wenn es zum Thema Verwendbarkeit von Startguthaben für die ausgehende Portierungsgebühr bereits einen Prozess, geschweige denn ein Urteil gibt. Außer KL-Mobil wüsste ich keinen Provider, den es überhaupt betrifft oder je betroffen hätte.

    Zum anderen wird es KL-Mobil sicher nie zu einem Prozess kommen lassen, sondern vorher einlenken. Sie würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren und dürften ab dann nicht einmal mehr versuchen, sich querzustellen. Da führt man dann doch lieber die aktuelle Praxis weiter, bei der an Ende wahrscheinlich 99% der Kunden nachgeben und die Portierungsgebühr aufladen.

    Wer hier schimpft, dem ist es unbenommen, (ohne großes Risiko) einen Prozess anzustrengen oder er wendet sich an eine Verbraucherzentrale. Die könnten durchaus tätig werden, sofern nennenswert Beschwerden eingehen, was ich mir aber ehrlich gesagt bei dieser Thematik nicht vorstellen kann.

    Zumal ich nicht glaube, dass überhaupt viele betroffen sind. Ich habe den telefonischen Kundenservice von KL-Mobil bisher als eher entgegenkommend wahrgenommen, so dass ich eigentlich erwarten würde, dass jeder, der einigermaßen den richtigen Ton trifft, auch ein Opt-In mit Startguthaben gesetzt bekommt. Zur Not muss man halt ein paar Hotline-Mitarbeiter "durchprobieren" und dazwischen immer wieder Kreide fressen. Allerdings ist für @JeGe dieser Tipp wohl eher nicht geeignet.

    Ich bin an sich ja auch jemand, dem so ein nicht-rechtskonformes Gebaren eines Providers ziemlich gegen den Strich geht, aber ganz ehrlich muss man halt auch sagen, dass die Problematik hauptsächlich durch die extrem hohen Rufnummermitnahmeboni von KL-Mobil entstanden sind. Sonst wäre das Startguthaben eh längst weg. Wenn einem 50 EUR geschenkt werden, könnte man einerseits sagen, scheiß auf die 6,82 EUR. Andererseits ist KL-Mobil aber auch selber Schuld, wenn mit solchen Boni Kunden gelockt werden.

    Am Ende muss jeder selber entscheiden, wie viel Aufwand er treiben möchte. Mit bzw. kurz vor einem Prozess wird er seine 6,82 EUR auf jeden Fall bekommen, aber ist es den Aufwand Wert?

    Ergänzung: Ich sehe gerade im Impressum von KL-Mobil, dass die Telekom Deutschland Multibrand GmbH bereit ist, am Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Das wäre also auch noch eine Option, die zumindest kein finanzielles Risiko darstellt. Kostet "nur" Lebenszeit.

    Die Guthabenübertragung ist bei KL-Mobil meines Wissens weder in den AGB, der Leistungsbeschreibung, noch sonstwo beschrieben. Somit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Transfer, egal ob Start-, Bonus- oder Kaufguthaben.

    Dass es mit Kaufguthaben im Moment funktioniert, ist schön, aber der Anbieter kann den Service jederzeit beenden.

    Du willst damit behaupten, dass die Provider so naiv sind und deine Wegportierung mit deren Geld (Startguthaben) bezahlen kannst?

    Die Portierung ist eine Leistung gemäß Preisliste und muss als solche natürlich durch das Startguthaben bezahlbar sein.

    Das ist nicht naiv, sondern schlichtweg Vertragsrecht.

    Vorallem werden von den Anbietern dann solche "Willkomensgeschenke" auch zum Leidwesen aller schnell gestrichen.

    Was ich begrüßen würde. Dann würde das Anbieterhopping aufhören und die Tarif könnten endlich so gestaltet werden, dass damit das Mobilfunknetz und nicht Schnäppchenjäger finanziert werden.


    Aber deshalb Leute die für knapp über hartz4 arbeiten gehen ( und nicht in der sozialen Hängematte leben möchten ) und deshalb sparen, weil es eben nicht so grosszügig ausreicht.....

    Prepaidschnäppchen als Maßnahme gegen das soziale Ungleichgewicht... Armes armes Deutschland.