Beiträge von KnightOfCydonia

    Spannendes Thema! Hier dürfte dann eine Beschwerde nach § 304 StPO angeraten sein, die sich gegen den richterlichen Beschluss richtet, der die Überwachung angeordnet hat... oder ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO, sofern die Staatsanwaltschaft ohne Richter gehandelt hat (z.B. bei "Gefahr im Verzug").

    Ist aber wohl in diesem Thread nicht richtig aufgehoben.

    Ging nicht? Schnelles WLAN/Internet genutzt?

    Klar, egal ob Gigabit-Glasfaser über WLAN, Mobile Data über Telekom direkt oder über WLAN, Mobile Data über Vodafone direkt oder über WLAN, Mobile Data über o2 direkt oder über WLAN, deutsche SIM-Karte, Liechtensteiner SIM-Karte, ohne VPN, mit VPN... ich habe hier 17 Devices, auf denen ganz kleine Dateien wie 1&1 und die Luxemburger Netze fast überall durchgehen, bei den Franzosen und bei den Niederländern hakt es fast immer, die drei großen Deutschen kommen gar nicht...

    Hm, bei meiner Mapping-Flotte keine Probleme, weder über WLAN vom Mobile Router noch über Mobile Data.

    Ich hätte mich wohl nicht so weit aus dem Fenster lehnen sollen: nur bei 4 Devices lief bislang heute der DB-Download, beim Rest bekomme ich es partout nicht hin.

    Steht die Formel nicht auf Seite 15? Das ist doch die reguläre Fair-Use-Formel der EU. Warum nur hat man bei der Aktualisierung der Preisliste am 21.01.2026 im Anhang unter 2.2 (Seite 14) die Aufschläge für 2024 und 2025, aber nicht für 2026 stehen? Genauso steht in der Beispielrechnung im Anhang unter 3 (Seite 15) für die Fair-Use-Formel das Vorleistungsentgelt für 2025 (1,30 € pro GB) und nicht das für 2026 (1,10 € pro GB). Arbeitet der Praktikant jetzt für EDEKAsmart?

    Mal grob überschlagen braucht man für 1 GB bei 64 kbit/s ca. 36 Stunden, also bekommt man in einem Monat nicht einmal 21 GB bei 64 kbit/s heruntergeladen, das macht bei 1,10 € pro GB keine 23 Euro. Die Aufschläge werden aber generell bei missbräuchlicher oder zweckwidriger Nutzung fällig, also wenn man sich z.B. für mehr als 4 Monate am Stück in sein Chalet verzieht. Nach SMS-Warnung und Galgenfrist darf der Netzbetreiber dann die Aufschläge ab dem ersten Bit berechnen. Da kämen dann doch schnell ein paar Euro mehr zusammen. Wie hart das umgesetzt wird, insbesondere bei EDEKAsmart, weiß ich allerdings nicht. Bei meinem Zweitanbieter aus einem EWR-Land steht es auch in den Bedingungen, wurde bislang bei mir noch nicht umgesetzt. Ich ziehe aber auch nicht jeden Monat bis ans Limit.