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2 GB bei garantierten 12 Monaten gibts bei Nettokom, wenn eh bloß Daten nötig sind. Aber halt mit dem 24¢/MB-Risiko, wenn nichts gebucht ist.
Wenn es halbwegs sicher absehbar meistens deutlich unter 1 GB sind, wär sonst auch noch der automatische 3¢-Tarif von Vodafone eine Option. Bei Lidl Connect gäbs dann 750 MB Daten für 2.99 €.
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Billiger sind im Saldo 3-€-Tarife, wobei man da dann halt schon zahlt, ohne was davon zu nutzen. Die Auswahl ist da aber nicht mehr allzu groß. Congstar geht für den Zweck glaub ich noch etwas billiger, aber viel gibts in dem Bereich nicht mehr.
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Bitte helft mir mal schnell, mein "Kleinpaket" ist heute angekommen. Muss ich noch irgendetwas machen oder ist die Sim schon aktiv und der Tarif läuft? Will das T Phone 3 nicht verpassen.
Ich hab ermitteln können, dass das Datum der Bestellung mit Identifikation maßgeblich ist. Hätte es heute noch bestellen können. Nachdem sie mir im Shop keins verkaufen wollten (also auch keine spätere Abholung), auch niemand weiß, ob ich in dem Fall den Gutschein gekriegt hätte, und mir die Identifikation online ohne Möglichkeit von Postident o.Ä. zu blöd war, hab ich es bleiben gelassen und mir das T-Phone für 50 € anderswo gekauft. Mehr als 48 € wär mir der Jahrestarif derzeit eh nicht wert gewesen; das Argument für mich war das T-Phone.
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Du könntest einen MagentaMobil Prepaid Basic kaufen (im Fachhandel oder Supermarkt), da ist eine DayFlat voreingestellt, die sich automatisch bucht, wenn das Internet genutzt wird. Kostet aber 1,49€ für 50 MB für 24 Stunden. Wenn die 50 MB weg sind, könnte man einen 1 GB SpeedOn Pass für 4,49€ buchen.
Für 4.49 € bei zwangsaktiver kleiner DayFlat gibts bei Edeka smart auch schon Unlimited (Telekom original 5.49 €).
U.U. käme der kleine Jahrestarif von Vodafone infrage.
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"Tarifgemäß" 30 MB zu 0,99 € - Das gibt doch gar keinen Sinn. Drecksladen!
Die gibts doch bloß bei O2 direkt. Soll das auch bei den Discountern eingeführt werden? In der Preisliste steht es jedenfalls noch nicht.
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Der Zeitraum ist egal. Wenn jährlich gezahlt wird, können sie das wahrscheinlich nicht weiter limitieren als jährlich. Bei der Dayflat gilt es für die 24 Stunden. Nach EU ist die Rechnung für 2026: 99.95 € × 2 / (1.10 €/GB × 1.19).
Auf 30 GB/Monat sollte es schon wegen der Datenmitnahme nicht beschränkt sein. Auf der Bestellseite steht keine Einschränkung, aber sicher ist das erst, wenn in der Vertragszusammenfassung auch keine steht.
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Die Telekom ist bei den regulären Tarifen teuer genug, dass sie das Roamingvolumen nicht oder nicht nennenswert reduzieren darf, außer bei den unlimitierten. Die Berechnung steht auch in der Auslandspreisliste ganz unten, außer dass der regulierte Höchstpreis erst ab 2027 1.00 €/GB netto ist und 2026 noch 1.10 €/GB. Aber das gilt alles nicht für die Aktionstarife, wenn es nicht bei denen ausdrücklich so bestimmt ist, und die 360 GB sind ein Aktionstarif.
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Knapp 168 GB ist das, was sie bei einem Preis von 99.95 € (Max oder Jahrespaket) ab 2027 mindestens für EU-Roaming bereitstellen müssen (2026 wären es eigentlich erst 152.7 GB). Außerdem ist es das, was derzeit das Jahrespaket regulär hat. Kann also sein, dass es bei den 360 GB eine Sondervereinbarung gibt, die auch auf 168 GB begrenzt. Vielleicht aber auch nicht.
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Diese ganzen Urteile laufen halt auch drauf raus, den Verbraucher vor sich selber zu schützen. Im Fall von Anschlussverträgen beim selben Anbieter ist ja z.B. auch allen Seiten genau bekannt, wann sie beginnen und was 24 Monate danach sind. Aber halt nicht zulässig, weil sich der Verbraucher damit für mehr als 24 Monate nach seiner Entscheidung binden würde. (Allerdings inkonsequent, dass das nur bei Regelungen per AGB gelten soll.)
Gescheiterte Portierung ist an sich in § 59 TKG geregelt. Demnach muss der bisherige Anbieter weiterversorgen und der neue darf für den Zeitraum nichts verlangen.
Bei Postversand von SIM-Karten kann der Leistungsbeginn frühestens bei deren Ankunft sein. Aber praktisch hat zumindest 1&1 bei mir mal ab Versand kassiert und Otelo glaub ich auch (ohne bzw. mit nachträglicher Portierung).
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Deshalb sag ich ja auch, dass es prinzipiell möglich ist, 24 Monate ab Ende des bisherigen Vertrags als konkretes Ende individuell zu vereinbaren, was dann zumindest nicht gegen § 309 BGB verstoßen würde. Das Gegenargument war auch nur, dass dem Mobilfunkanbieter der Portierungstermin zum Zeitpunkt des Vertragsschluss normalerweise nicht bekannt ist. Scheitern kann die Portierung zu dem Termin aber trotzdem, was die Laufzeit nach Drillisch-AGB nochmal nach hinten schieben würde. Unbestimmt ist der Leistungsbeginn im Übrigen auch schon beim Postversand einer SIM-Karte.