Praktisch hängt es vom Server ab. Bei manchen läuft man heute regelmäßig in ein Timeout, wenn man zu langsam ist. Hängt vermutlich auch vom Betriebssystem bzw. dessen Konfiguration ab. Wenn die Window Size zu groß ist, kann es dann halt auch ewig dauern, bevor der Server eine Rückmeldung kriegt.
Beiträge von xrw
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Ich hab das ja zuerst auch vermutet. Aber was Drillisch zum Vertragsbeginn bei Portierung in den AGB hat, sollte nach der Argumentation in dem Urteil jedenfalls auch unwirksam sein. Die Frage ist dann halt noch, ob die Laufzeit nur auf dieser Regelung in den AGB beruht.
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Wobei openinframap.org übrigens unvollständig und teils auch falsch bzw. irreführend ist. Aber muss ja schon wegen Planfeststellung u.Ä. teils im Detail öffentlich sein, und auf https://www.vnbdigital.de/service/nap gibts auch die Pflichtveröffentlichungen der großen Netzbetreiber zu erwarteten Engpassregionen mit schmatischen Plänen.
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Direkt gelten tut es ohnehin nur für das beklagte Unternehmen (und zwar auch für Mobilfunkverträge, wenn es die anbieten würde; die Rede ist nur von »Dauerschuldverhältnissen über Telekommunikationsdienstleistungen«). Soweit ansonsten Meinungsverschiedenheiten über die Anwendbarkeit bestehn, muss sowieso jeder Kunde einzeln klagen.
Aber die Begründung des OLG bei Randnummer 38 ist meines Erachtens schon klar, und das bezieht sich offensichtlich auch auf die direkt zuvor ausdrücklich genannten »Mobilfunk-Anbieterwechsel«. Das vom BGH nicht beanstandete Urteil des OLG ist hier: https://www.landesrecht-hambur…ha/document/NJRE001606570
PS: Auch die Pressemitteilung des BGH nennt außer dem Glasfaserausbau ausdrücklich die »Praxis des Anbieterwechsels«.
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Beginn der Laufzeit muss nicht unbedingt mit dem Vertragsschluss identisch sein. Drillisch drückt sich da ungenau aus, möglicherweise absichtlich, um z.B. bei gescheiterter Portierung für nichts verantwortlich zu sein, aber bei der derzeitigen Formulierung in den AGB ist die Rechnung schon davor in der Tat inkonsequent.
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Hab mir mal das ursprüngliche Urteil des OLG angeschaut (das vom BGH gibts noch nicht). Da wird der Fall der Portierung ausdrücklich genannt und wär davon umfasst, wenn die Laufzeit von 24 Monaten ab Portierung (nur) aus den AGB folgt. Bei individueller Vereinbarung (vorallem mit konkretem Datum) ist es unklarer, weil dann nicht das BGB greift, sondern das TKG, das zwar auch 24 Monate hat, aber damit eine EU-Vorschrift umsetzt. Außerdem folgt da aus einem Verstoß noch nicht unbedingt die Unwirksamkeit.
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Es soll ja möglichst kompliziert und vorallem nicht so leicht automatisierbar sein.
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Neue Nummer, altes Passwort (das war ungefähr das Einzige, was irgendwo relativ richtig dokumentiert war). Aber erst dann, wenn sie aktiv ist. (Und mein ursprüngliches Passwort haben sie übrigens nicht akzeptiert, weil das letzte Zeichen ein Sonderzeichen war, wo aber eins drin sein muss.)
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Die Plattform scheint über o9.de [sic!] zu laufen, was aber überwiegend hinter Cloudflare unsichtbar ist. Was auf echte Domains auflöst, liegt unter telefonica.de oder o2online.de.
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Nettokom übrigens genauso Wartungsarbeiten. Da hab ich mal rausgekriegt, dass man die alte Adresse mein.nettokom.de verwenden muss, um wenigstens zu erfahren, wann sie planmäßig enden. Derzeit scheint da sogar Login möglich zu sein (aber hab ich ja gekündigt).