Beiträge von Mozart40

    Dann haben die Verkehrsbetriebe auch keinen wirklichen Grund mehr, die Dinger in Bus&Bahn zu verbieten, weil an den Stationen keine mehr Mietnutzung stehen und keine Mieten/Provisionen/WKZ/etc. fliessen wuerden...

    Die Begründung ist die Brandgefahr, daran ändert ein Verbot von Verleihern nichts.

    Da man seit 2023 kein Gewerbe mehr braucht und die Einnahmen nicht steuerpflichtig sind, spricht überhaupt nichts gegen die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung. Natürlich wollen die VNB lieber nichts auszahlen und ihre Gewinne steigern...

    Danke für die Info, die Änderung bzgl. Gewerbe ist an mir vorbeigegangen. Ändert aber dennoch nichts daran, das es sich nicht lohnt. Wir reden von 10~20€, da erreicht man mit einer Optimierung des Eigenverbrauchs deutlich mehr.

    Wird das dann durch die neue Gesetzgebung verschlechtert? Bislang kennt das EEG da keinen Unterschied und man kann auch für Balkonkraftwerke Einspeisevergütung erhalten!

    Theoretisch. Praktisch kenne ich niemanden der sich das wegen ein paar Euro pro Jahr antun würde (Gewerbe, Steuerrechtliche Anforderungen, etc.).

    Bisher hatten sich viele Netzbetreiber bei der Anmeldung die Nichtbezahlung vom Betreiber schriftlich geben lassen.

    Dann nimmt man einfach ein irgendein günstiges oder ausgemustertes Dritthandy das man dauerhaft im Auto ggf. in der Phone Box lässt.

    Gute Idee, dann puhle ich immer ein anderes Smartphone irgendwo heraus, um den Hotspot einzuschalten. 👍🏻

    BTW, berührt das die Ausgangsfrage in keinster Weise.

    Für Regelung betrifft nur Balkonsolar, also mit 800Wp. Das soll möglichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme durch die Netzbetreiber entgegenwirken. Wie es sie hier und da in der Vergangenheit gegeben hat.