Danke xrw
Das ist doch der entscheidende Punkt. Darf ein Vertrag nicht länger als 24 Monate binden und beginnt dieser immer mit der Vertragsbestätigung und nicht mit Aktivierung? Und mir scheint, dass es genau darauf hinausläuft. Ob es da um Glasfaser oder um Mobilfunk geht, spielt doch keine Rolle.
Nochmal zu meinem Fall. Drillisch wollte doch sofort von mir die Anschlussgebühr haben. Auf welcher Rechtsgrundlage, wenn der Vertrag doch erst Monate später begonnen haben soll?
