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Original geschrieben von Telefonlady
Wie kann es sein, das man nicht auf dem Platz sitzen kann, der einem zugeteilt wird?
Wenn zum Beispiel eine schwangere Frau beim Selbst-CheckIn einen Platz am Notausgang nimmt, dann muss sie im Flugzeug umgesetzt werden. Das geht dann meist nicht ohne, dass auch jemand anderes den Platz wechseln muss.
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Ich habe auch noch nicht erlebt, dass das Gepäck extra komplett ausgeräumt wird.
Wenn du ersteres nicht erlebt hast, wirst du auch zweiteres nicht selbst erfahren haben.
Grundsätzlich gilt jedoch (soweit ich weiß), dass nur dessen Gepäck befördert wird, wer auch tatsächlich an Bord ist. Das ist auch durchaus nachvollziehbar, denn Anschläge sind damit nur von Leuten möglich, die selbst nicht am Leben hängen. Aus der Ferne wäre die Hemmschwelle niedriger, irgendwas in einem Koffer via Funk-Signalen hochgehen zu lassen.
Hat also jemand einen Koffer aufgegeben, steigt aber nicht in das Flugzeug, dann wird in der Regel der Koffer wieder rausgeholt. Das habe ich selbst auch schon erlebt.
Bei dem Beispiel im ersten Posting hat der Fluggast die Sicherheitskontrolle betreten und Leistungen der Fluggesellschaft in Anspruch genommen, die ganz klar zur Erbringung der Dienstleistung gehören. Denn auch der Gepäcktransport zum Flugzeug und das Boarding sind Teil der Beförderung von A nach B.
Grundsätzlich hat der Kunde Anspruch auf das, was er bezahlt hat. Ich kenne keine Airline, bei der man direkt bei der Buchung fest einen Sitzplatz bucht und bezahlt. Der Vertrag wird also niemals "Betrag X für Beförderung von A nach B am soundsovielten um soundsoviel Uhr auf Platz 7C" sein, sondern vielmehr bucht man nur für eine Klasse. Die Sitzplatzvergabe erfolgt erst beim CheckIn, also deutlich nach Abschluss des Kaufvertrages. Wenn man nicht auf seinem Wunschplatz sitzen kann, wird der Vertrag von der Gesellschaft trotzdem erfüllt.
Man stelle sich vor, die Fluggäste setzen sich zur Hälfte aus magersüchtigen Models, zur anderen Hälfte aus deren übergewichtigen Managern zusammen. Da ist es auch nicht möglich, dass die Models alle rechts sitzen und die Manager links, denn so wäre das Flugzeug nicht flugfähig. Auch hier müsste, auch wenn beim CheckIn andere Plätze vergeben wurden, vor Ort im Flugzeug von der Crew ein vernünftiger Balance-Ausgleich geschaffen werden.
Wer sich dem verweigert -> kann man denjenigen nicht wegen gefährlichem Eingriff in den Flugverkehr belangen?