Woher hast du diese Info? In der Widerrufsbelehrung ist mir sowas bisher nicht aufgefallen. Normalerweise geht es um eine formlose Stornierung des Vertrags ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Pflichten für den Verbraucher.
Ein kurzer Blick ins Gesetz beseitigt manchen Zweifel.
Tatsächlich ist es so das es Institutionen und Vereine und Firmen gibt welche einen auf dem Laufenden halten.
In einer Widerrufsbelehrung hat so was auch gar nichts zu suchen!
Die Widerrufsbelehrung beschreibt exakt wie laut Gesetz die Widerrufsbelehrung auszusehen hat und von einem Widerruf indem man dem Paketdienstleister mitteilt man wolle das Produkt nicht ist darin nichts beschrieben und außerdem wäre das ja ein Stille Post Spiel.
Geschäftspartner kommunizieren üblicherweise miteinander und das es Verbrauchen heutzutage offensichtlich immer schwerer fällt normal zu kommunizieren könnte man meinen der Button "digitale Annahmeverweigerung" könnte ein schöner Weg sein um sich Mühe zu sparen aber es ändert halt nichts daran:
Wer mit seinem Geschäftspartner etwas vereinbaren möchte muss mit seinem Geschäftspartner sprechen und nicht mit seinem Nachbarn oder dem Paketboten.
Diese "ich bin Maulfaul" Geschichte könnte auch der Grund sein weshalb Onlinehändler zukünftig einen "Widerrufsbutton" in ihre Onlineshops einbauen müssen.
Selbstverständlich, wie bei den Kündigungsbuttons der z.B. Mobilfunkanbieter, ohne das Kunde sich einloggen muss = da kann Händler gar nicht wissen wer ihm einen Vertrag widerrufen möchte zumal viele Leute gar nicht in der Lage sind Ihren Namen oder Adresse fehlerfrei zu schreiben....
Wird alles komplizierter in dieser Welt..
Es ist übrigens tatsächlich so das es, vor allem bei den sehr großen Händlern, so ist das eine zurück gekommene Ware automatisch als Widerruf angesehen wird - tatsächlich ist das insofern rechtlich fraglich als das man z.B. ein Super Schnäppchen bestellt hat und der Paketbote überlastet = da hör ich jetzt schon die Stimmen die sich beschweren das man neu, zum regulären Preis bestellen soll...
Neinein - wir haben schon lange ein gutes Kaufrecht und sollten aufgrund des technischen Fortschritts oder Kulanz nicht plötzlich davon abweichen...
(mich wundert ja weshalb Torc zuerst schreibt seine "digitale Annahmeverweigerung" wäre an seinen Verkäufer weiter geleitet worden wenn er doch vom Verkäufer, nach Eingang der Ware erst schriftliche Info erhält dass der Retoureneingang als Widerruf gewertet wird...)