Beiträge von polli

    Ja, es gab mal bessere, mal schlechtere Zeiten um sich selbst Rufnummern raus zu suchen.

    Mitarbeiter hatten, zumindest bei Eplus, ihre eigene Gasse (ich glaub das war immer 0177448. Meines Wissens haben viele aber diese geschäftliche Nummer bei verlassen des Unternehmens mit genommen.


    Ich glaube meine Hauptnummer, seit ungefähr 1994, konnte ich als Händler bei Vodafone raus suchen - dafür ist sie aber nicht wirklich toll.


    Ich glaube als Drillisch was neue gestartet hat konnte man (als Kunde) mit neuer Vorwahl, schöne Nummern raus suchen (1111 am Schluss zum Beispiel).

    (Wie auch bei congstar wo ich für meinen Vater seine Festnetznummer ausgewählt und mit Verlängerungen gebucht hab oder meiner Mutter ne einfache *aaabbc rausgesucht hab)


    O2 kündigte mir mal die Zahlenkombination für die nicht genutzte Festnetznummer auf dem Handyanschluss - da hab ich entsprechend gewettert und hab ne Numer die optimal für Taxi- oder Pizzaservice in meinem Heimatort wäre (**99999) raus suchen können.



    Sollte ich die, inzwischen zeitweise von Spam gequälte, erste Festnetznummer doch aufgeben müssen hab ich hier noch eine seit mindestens 10 Jahren ungenutzte 0172abc5555 - das wäre mein Fallback wenn Telekom den Spam nicht ganz bald in den Griff bekommt...

    Wir hatten, haben das Problem mit dem iPhone XS

    Da wir in einem Lager schlechten Mobilfunkepfang haben musste ich auf Flugmodus stellen und WLAN an damit wir zuverlässig via WLAN erreichbar sind.
    Als Mobilfunkempfang auch möglich war waren wir häufig nicht erreichbar.

    Wieso sollte es keine Frist für die Rücksendung bei Widerruf geben?

    §357 BGB Absatz 1 ist da ziemlich eindeutig

    Wobei eben nach §355 gilt „Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.“

    Danke für den Hinweis!

    Werde ich bei der nächsten Diskussion in Kollegenkreisen zu diesem Thema ansprechen.


    Könnte mir vorstellen das es gesprochenes Recht ist das es für die Rücksendung keine Frist gibt - ist natürlich unverständlich wenn im Gesetz eine explizite Frist steht....

    ich hab das Paket fristgerecht eingelegt und der Rest steht im Pakettracking.

    Was für ne Frist?
    So wie ich dich verstanden habe handelt es sich um den Widerruf eines Kaufvertrages - für die Rücksendung gibt es keinerlei Frist (auch wenn Amazon sich diesbezüglich eigene Regeln geschrieben hat, die deutschen Gesetze stehen grundsätzlich über den Amazonregeln)

    Ich hab gar nichts verwechselt sondern stelle zum wiederholten Mal fest das du Aussagen anderer verdrehst und am Schluss darauf bestehst das du alles richtig gemacht hast.
    Eventuell mangelt es dir manchmal am Textverständnis - das ist gar kein Problem. Es sorgt nur gelegentlich für Verwirrung.

    Woher hast du diese Info? In der Widerrufsbelehrung ist mir sowas bisher nicht aufgefallen. Normalerweise geht es um eine formlose Stornierung des Vertrags ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Pflichten für den Verbraucher.

    Ein kurzer Blick ins Gesetz beseitigt manchen Zweifel.


    Tatsächlich ist es so das es Institutionen und Vereine und Firmen gibt welche einen auf dem Laufenden halten.


    In einer Widerrufsbelehrung hat so was auch gar nichts zu suchen!

    Die Widerrufsbelehrung beschreibt exakt wie laut Gesetz die Widerrufsbelehrung auszusehen hat und von einem Widerruf indem man dem Paketdienstleister mitteilt man wolle das Produkt nicht ist darin nichts beschrieben und außerdem wäre das ja ein Stille Post Spiel.

    Geschäftspartner kommunizieren üblicherweise miteinander und das es Verbrauchen heutzutage offensichtlich immer schwerer fällt normal zu kommunizieren könnte man meinen der Button "digitale Annahmeverweigerung" könnte ein schöner Weg sein um sich Mühe zu sparen aber es ändert halt nichts daran:

    Wer mit seinem Geschäftspartner etwas vereinbaren möchte muss mit seinem Geschäftspartner sprechen und nicht mit seinem Nachbarn oder dem Paketboten.


    Diese "ich bin Maulfaul" Geschichte könnte auch der Grund sein weshalb Onlinehändler zukünftig einen "Widerrufsbutton" in ihre Onlineshops einbauen müssen.

    Selbstverständlich, wie bei den Kündigungsbuttons der z.B. Mobilfunkanbieter, ohne das Kunde sich einloggen muss = da kann Händler gar nicht wissen wer ihm einen Vertrag widerrufen möchte zumal viele Leute gar nicht in der Lage sind Ihren Namen oder Adresse fehlerfrei zu schreiben....


    Wird alles komplizierter in dieser Welt..



    Es ist übrigens tatsächlich so das es, vor allem bei den sehr großen Händlern, so ist das eine zurück gekommene Ware automatisch als Widerruf angesehen wird - tatsächlich ist das insofern rechtlich fraglich als das man z.B. ein Super Schnäppchen bestellt hat und der Paketbote überlastet = da hör ich jetzt schon die Stimmen die sich beschweren das man neu, zum regulären Preis bestellen soll...

    Neinein - wir haben schon lange ein gutes Kaufrecht und sollten aufgrund des technischen Fortschritts oder Kulanz nicht plötzlich davon abweichen...

    (mich wundert ja weshalb Torc zuerst schreibt seine "digitale Annahmeverweigerung" wäre an seinen Verkäufer weiter geleitet worden wenn er doch vom Verkäufer, nach Eingang der Ware erst schriftliche Info erhält dass der Retoureneingang als Widerruf gewertet wird...)