Telekom MagentaMobil Prepaid Thread

  • Bei DHL kann man inzwischen direkt online „Annahme verweigern“- bevor die Sendung in die Zustellung geht und wenn der Absender das nicht blockiert hat: https://www.dhl.de/de/geschaef…-annahmeverweigerung.html

    Bitte beachten:

    Der Druck auf die digitale Annahmeverweigerung ist KEIN vertraglich vereinbarter Widerruf des Kaufvertrages.


    Da der Händler nicht unerhebliche Aufwände getätigt hat um das vereinnbarte Geschäft möglich zu machen hast du widerum die Waere nicht einmal geprüft.

    Im Gegensatz zum tatsächlichen Widerruf vor Versand wie von mpp genannt") bzw. Widerruf nach Prüfung der Ware, hat der Verkäufer Anspruch auf Übernahme seiner Kosten = Händler könnte nicht nur die Rück-sondern auch die Hinsendekosten von der Erstattnug ds Kaufpreis

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  • polli und kues In der DHL-App kann man auch die Briefbenachrichtigung freischalten. Wenn ein Brief mit der Deutschen Post zum ersten Mal in einem Briefzentrum gescannt wird, dann wird ein Photo von dem Kuvert gemacht und Dir in die App gestellt. Dann siehst Du schon vorher, ob etwas an Dich unterwegs ist. Man kann in der App dafür auch eine Appbenachrichtigung aktivieren.

    fraenk-specialist mit 15 Freunden - Simkarten-Junkie - Laufzeitvertragsphobiker

  • Der Druck auf die digitale Annahmeverweigerung ist KEIN vertraglich vereinbarter Widerruf des Kaufvertrages.

    Aber bei der Telekom (und bei Congstar) wird so eine Storno ausgelöst vom Auftrag.

    Was aber nicht zuverlässig klappt! Wie oft hatte ich schon Post, die nicht in der Benachrichtigung stand

    Stimmt, kann ich mehrfach bestätigen.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

  • Aber bei der Telekom (und bei Congstar) wird so eine Storno ausgelöst vom Auftrag.

    Hast du da Insiderkentnisse?


    Wenn einer meiner Kunden den Button clickt erhalte ich keine Information, nur irgendwann die Ware zurück.
    Ware zurück ohne Verfügung des Kunden = seine Ware, er hat seinen Teil des Kaufvetrages, nämlich übernahme der Ware, nicht eingehalten und ist mir somit für eventuell entstehende Kosten verantwortlich - also zum Beispiel Kosten für die Lagerung seiner Ware.

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  • Hast du da Insiderkentnisse?

    Selber bei beiden Anbietern gemacht, Annahme Verweigert, Ware ging zurück, Storno.

    Einmal war es ein Mietrouter (Congstar) und einmal ein Handy inkl Vertrag (Telekom).


    Wenn einer meiner Kunden den Button clickt erhalte ich keine Information, nur irgendwann die Ware zurück.

    Was auch richtig ist. Erst wenn Ware wieder bei Telekom oder Congstar, dann erfolgt Storno.

    Ware zurück ohne Verfügung des Kunden = seine Ware, er hat seinen Teil des Kaufvetrages, nämlich übernahme der Ware, nicht eingehalten und ist mir somit für eventuell entstehende Kosten verantwortlich - also zum Beispiel Kosten für die Lagerung seiner Ware.

    Kannst du gerne so machen, deine Entscheidung.

    Andere machen es nicht.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

  • Hast du da Insiderkentnisse?


    Wenn einer meiner Kunden den Button clickt erhalte ich keine Information, nur irgendwann die Ware zurück.
    Ware zurück ohne Verfügung des Kunden = seine Ware, er hat seinen Teil des Kaufvetrages, nämlich übernahme der Ware, nicht eingehalten und ist mir somit für eventuell entstehende Kosten verantwortlich - also zum Beispiel Kosten für die Lagerung seiner Ware.

    Woher hast du diese Info? In der Widerrufsbelehrung ist mir sowas bisher nicht aufgefallen. Normalerweise geht es um eine formlose Stornierung des Vertrags ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Pflichten für den Verbraucher.

  • Sie Telekom schreibt nachdem man die Annahme verweigert hat das sie davon ausgeht das man die Bestellung widerrufen möchte und man muss nichts weiter tun.


    Sollte man die Ware doch noch wollen,kann man auf die E-Mail antworten und Versand wird erneut angestoßen.


    Telekom berechnet da nichts.


    Eigene Erfahrung.

  • Woher hast du diese Info? In der Widerrufsbelehrung ist mir sowas bisher nicht aufgefallen. Normalerweise geht es um eine formlose Stornierung des Vertrags ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Pflichten für den Verbraucher.

    Ein kurzer Blick ins Gesetz beseitigt manchen Zweifel.


    Tatsächlich ist es so das es Institutionen und Vereine und Firmen gibt welche einen auf dem Laufenden halten.


    In einer Widerrufsbelehrung hat so was auch gar nichts zu suchen!

    Die Widerrufsbelehrung beschreibt exakt wie laut Gesetz die Widerrufsbelehrung auszusehen hat und von einem Widerruf indem man dem Paketdienstleister mitteilt man wolle das Produkt nicht ist darin nichts beschrieben und außerdem wäre das ja ein Stille Post Spiel.

    Geschäftspartner kommunizieren üblicherweise miteinander und das es Verbrauchen heutzutage offensichtlich immer schwerer fällt normal zu kommunizieren könnte man meinen der Button "digitale Annahmeverweigerung" könnte ein schöner Weg sein um sich Mühe zu sparen aber es ändert halt nichts daran:

    Wer mit seinem Geschäftspartner etwas vereinbaren möchte muss mit seinem Geschäftspartner sprechen und nicht mit seinem Nachbarn oder dem Paketboten.


    Diese "ich bin Maulfaul" Geschichte könnte auch der Grund sein weshalb Onlinehändler zukünftig einen "Widerrufsbutton" in ihre Onlineshops einbauen müssen.

    Selbstverständlich, wie bei den Kündigungsbuttons der z.B. Mobilfunkanbieter, ohne das Kunde sich einloggen muss = da kann Händler gar nicht wissen wer ihm einen Vertrag widerrufen möchte zumal viele Leute gar nicht in der Lage sind Ihren Namen oder Adresse fehlerfrei zu schreiben....


    Wird alles komplizierter in dieser Welt..



    Es ist übrigens tatsächlich so das es, vor allem bei den sehr großen Händlern, so ist das eine zurück gekommene Ware automatisch als Widerruf angesehen wird - tatsächlich ist das insofern rechtlich fraglich als das man z.B. ein Super Schnäppchen bestellt hat und der Paketbote überlastet = da hör ich jetzt schon die Stimmen die sich beschweren das man neu, zum regulären Preis bestellen soll...

    Neinein - wir haben schon lange ein gutes Kaufrecht und sollten aufgrund des technischen Fortschritts oder Kulanz nicht plötzlich davon abweichen...

    (mich wundert ja weshalb Torc zuerst schreibt seine "digitale Annahmeverweigerung" wäre an seinen Verkäufer weiter geleitet worden wenn er doch vom Verkäufer, nach Eingang der Ware erst schriftliche Info erhält dass der Retoureneingang als Widerruf gewertet wird...)

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  • (mich wundert ja weshalb Torc zuerst schreibt seine "digitale Annahmeverweigerung" wäre an seinen Verkäufer weiter geleitet worden wenn er doch vom Verkäufer, nach Eingang der Ware erst schriftliche Info erhält dass der Retoureneingang als Widerruf gewertet wird...)

    Das schrieb ich:

    Aber bei der Telekom (und bei Congstar) wird so eine Storno ausgelöst vom Auftrag.

    Und:


    Selber bei beiden Anbietern gemacht, Annahme Verweigert, Ware ging zurück, Storno.

    Einmal war es ein Mietrouter (Congstar) und einmal ein Handy inkl Vertrag (Telekom).

    sowie:


    Was auch richtig ist. Erst wenn Ware wieder bei Telekom oder Congstar, dann erfolgt Storno.

    Und ich schrieb nicht:

    (mich wundert ja weshalb Torc zuerst schreibt seine "digitale Annahmeverweigerung" wäre an seinen Verkäufer weiter geleitet worden wenn er doch vom Verkäufer, nach Eingang der Ware erst schriftliche Info erhält dass der Retoureneingang als Widerruf gewertet wird...)

    Das war:

    Wenn einer meiner Kunden den Button clickt erhalte ich keine Information, nur irgendwann die Ware zurück.

    Hast wohl etwas verwechselt.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

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