Beiträge von HP-owner

    Zitat

    Original geschrieben von thomasb13
    Hast Du zufällig in letzter Zeit ein W10mobile Software-Update gemacht? Meine gelesenen haben dass Das UKW-Radio bei W10M in Zukunft nicht mehr Bestandteil des Betriebssystems ist.


    Bewusst und absichtlich NICHT !
    Glaubte, alles so eingestellt zu haben, dass ohne Abfrage und ohne meine Einwilligung KEIN update stattfindet. Aber bei diesem Schice blicke ich laengst nicht mehr durch.


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    Mit indiana's Tip komme ich nicht weiter. Ich kann mich dort anmelden und sehe eine Vielzahl von Aktionsalternativen, aber keine, die mit Wiederherstellung zu tun haette.

    Seit gestern fehlt auf meinem Lumia 435 das UKW-Radio Icon.
    Auch ueber "Einstellungen" laesst sich kein Radio mehr finden.


    Kann es sein, dass ich statt auf "aus" auf "Icon löschen" drauf gehauen habe ?


    Wie auch immer, das muesste sich doch irgendwie wiederherstellen lassen !?


    Ich finde jedoch keine derartige Möglichkeit.
    Ueber "Store" kann ich mir nur Internet-Radio-Apps runterladen. Ich möchte jedoch das urspruengliche Radio, welches ohne Internet funktioniert.


    Wer weiss, wie ich das Radio wieder ansprechen kann ? Danke !

    Meine Anfrage passt wohl am besten hier rein, da sie eher mit dem Elster-Krampf zu tun hat als allgemein mit Steuern, und daher hänge ich mich mal an diesen alten Thread dran.


    Ich habe heute gelernt, dass für GANZ Deutschland am Wochenende genau 1 Person die Hotline verkörpert. Ebenfalls habe ich gelernt, dass 80% der Anrufe dasselbe Anliegen haben wie meins, nämlich dass die Leute die beschissene PFX-Datei nicht mehr finden können.
    Des weiteren kann ich Euch mitteilen, dass nach Löschen des registrierten "Kontos" definitiv MINDESTENS 24 Stunden vergehen müssen, bevor man sich neu registrieren kann.


    Meine Frage im Moment: Gibt es aktuelle Erfahrungen, wie lange es nach Bestätigung der Email-Adresse zur Zeit dauert, bis der Postbrief mit den Anmeldedaten im Briefkasten liegt?

    Zitat

    Original geschrieben von Buzzwords Schön, dass wir uns über Sat-TV unterhalten haben..
    (Thema dieses Threads leider verfehlt.)


    Ich finde die letzten Beiträge aber höchst interessant. Für mich viele neue Infos. Vielen Dank !
    Auch wenn hier einige einen Verwalter fast als einen Halbgott betrachten, so habe ich nicht den Eindruck, dass unserer mehr auf der Höhe der Zeit ist als ich selber (oder meine nochmal dooferen Nachbarn!).

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201 Ich würde außerdem beim Verwalter nachfragen, warum er meint, dass hier ein einstimmiger Beschluss erforderlich wäre.


    Das hatte ich doch schon gemacht, bevor dieser Thread eröffnet wurde.
    Da kam nur "das wären eben so die gesetzlichen Bestimmungen".


    Bei uns hat jede Wohnung 1 Stimme, egal wie gross. Die Heizkosten werden nach den qm aufgeteilt, bei Abstimmungen waren aber immer alle Eigentümer gleich "wertvoll".


    Der Verwalter vertritt die Ansicht, dass ALLE Eigentümer sich für Kündigung aussprechen müssen.
    Wegbleiben der Minderheit hilft mir/uns hier also nicht.
    Das Thema lag ja schon letztes Jahr an, da hatte er vertagt, weill nicht von allen eine Willensäusserung vorlag.

    Ja, natürlich ist auch irgendwann an den Verwalter ranzukommen.
    Spätestens nächste Woche bei der E.-Versammlung. Ich wollte nur gerne für die Diskussion vorbereitet sein.


    Hier basierten ja viele ihren Kommentar auf den entsprechenden Passus in der Teilungserklärung. Und nun scheint es bei uns einen solchen ja gar nicht zu geben. Und trotzdem soll eine EINSTIMMIGE Entscheidung nötig sein?


    Wir hatten erst vor kurzem den Verwalter gewechselt, weil der vorige - sagen wir mal - alles andere als "unfehlbar" war. Insofern nützen mir die wiederholten Kommentare hier "der Verwalter wird schon wissen was er tut" recht wenig.

    Zitat

    Original geschrieben von xpop Versucht den quertreibenden Eigentümer mit einem Bonbon irgendwie zu locken.


    Das ist ja leider kein "aktives" Mitglied unserer Gemeinschaft. Wohnt nicht hier und lässt sich nie auf den Versammlungen sehen.


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    So, zwei Nachbarn haben auch keine Unterlagen. Bin also nicht der einzige Chaot hier. Partnerin kann sich aber auch nicht daran erinnern, je sowas in unseren Ordnern gesehen zu haben.


    Nachricht von Sekretärin: Laut Verwalter steht NICHTS über Kabel in der Teilungserklärung.
    Es ware aber irgendwann mal die Anschaffung durch die damalige WEG beschlossen worden.
    ???

    Im Dezember hatte Aldi Nord das X5004 als Aktion für 199€.
    Habe gestern in einer Filiale ein Restexemplar für 129€ gesehen.
    Kaufen? Auch wenn man kein LTE benutzen wird ?

    Da inzwischen ja viele Leser sich hier beteiligt haben, möchte ich das hier mal reinstellen. Das spricht ziemlich deutlich gegen meine Hoffnung. Weil ich aber hier auf der ersten Seite das Gefühl vermittelt bekam, als Sonderling dargestellt zu werden, finde ich schon interessant, dass also offensichtlich diverse andere Eigentümer ähnliche Überlegungen haben/hatten !
    (Vor Eröffnung dieses Threads war ich mit Google nicht weitergekommen. Jetzt habe ich endlich die richtigen Suchwörter gefunden.)
    Text aus
    http://www.verwaltung-gross.de/EWV-info.html


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    Kabelvernsehen und individuelle Kündigung


    Eine Vielzahl der Eigentümergemeinschaften hat sich für den Anschluss an das Kabelfernsehen entschieden. Diese Entscheidung liegt meist viele Jahre zurück und Alternativen hierzu bestanden derzeit allein in der Installation einer Satelliten-Anlage, welche nicht für jede Gemeinschaft attraktiv war und vielfach auch heute nicht ist.


    Der Anschluss an das Kabelfernsehen bedingte derzeit, dass alle Eigentümer einer Wohnanlage angeschlossen und mit den Nutzungsgebühren belastet wurden. Dies war auch dadurch bedingt, dass bei dem Anschluss aller Eigentümer einer Wohnanlage ein Rabatt gewährt wurde. Die Ausklammerung einzelner Eigentümer (durch Verplombung der Anschlussdosen) wurde zwar diskutiert, aber fand in der Praxis bei uns in keiner Anlage Anwendung, da die Gebühren in diesen Fällen für den Einzelnen wesentlich höher waren.


    Aktuell steht auch das terristische digitale Fernsehen, welches mittels einfacher Zimmerantenne zu empfangen ist, zur Disposition. Aus mehreren Anlagen möchten Eigentümer diese kostenlose Alternative nutzen und den Kabelanschluss individuell kündigen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


    Wir haben hier mit den Anbietern des Kabelfernsehens Kontakt aufgenommen und konkret nach den möglichen Kündigungsmodalitäten für die einzelnen Eigentümer angefragt. Die Kabelanbieter haben dies abgelehnt und bestehen auf dem Anschluss bzw. die Bezahlung der Anschlussgebühren für alle Eigentümer einer Wohnanlage.


    Dies hat technische Gründe.


    Es gibt 2 verschiedene Möglichkeiten der Verkabelung innerhalb eines Hauses.


    Das Sternnetz:


    Beim Sternnetz geht vom Übergabepunkt des Kabelanschlusses zu den einzelnen Wohnungen jeweils eine eigene direkte Leitung. Besteht ein solches Sternnetz kann der Kabelanbieter den einzelnen Eigentümer direkt am Übergabepunkt vom Kabelanschluss trennen, ihn somit von der Belieferung ausschließen und dies auch kontrollieren.


    Eine individuelle Kündigung des Kabelanschlusses durch den Eigentümer ist möglich.


    Sternnetze sind jedoch relativ selten, da sie früher überhaupt nicht in den Wohnanlagen ein- gebaut wurden und somit bei älteren Wohnanlagen nicht vorhanden waren und sind.


    Das Baumnetz


    Vom Verteiler wird eine Leitung durch die einzelnen Wohnungen geschleift mit jeweils einer oder mehreren Abnehmerdosen in den Wohnungen. Hier ist es für den TV-Anbieter nicht möglich kontrolliert einzelne Abnehmer von der Nutzung des Kabelfernsehens auszuschließen. Die vor und hinter dem Abzuklemmenden angeschlossenen Wohnungen würden mit zu sperren sein. Aus diesem Grunde erkennen die Anbieter die Kündigung eines einzelnen Anschlusses bei Vorhandensein eines Baumnetzes nicht an.


    Das Auswechseln des Kabelnetzes in einer Wohnanlage vom Baum- zum Sternnetz ist sehr Kostenaufwendig, unabhängig von den baulichen Notwendigkeiten, dass eine solche Umrüstung nur beim Vorliegen weiterer Gründe in Angriff genommen werden sollte. Um dem Wunsch einzelner Eigentümer nach individueller Kündigung des Kabelanschlusses nachzukommen erscheint dieser Aufwand nicht gerechtfertigt.


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    "Hat eine Eigentümergemeinschaft schon seit Jahren Kabelanschluss und einzelne Eigentümer wollen sich daraus lösen, da sie günstigere Anbieter hätten, kann der Kabelanschluss nicht einfach gegenüber der Eigentümergemeinschaft gekündigt werden. Nur durch Mehrheitsbeschluss kann der einzelne Eigentümer aus der Pflicht zur Zahlung der Kabelgebühren befreit werden."


    aus
    http://www.ich-habe-es-geschaf…meinschaft-Kabelnetz.html


    Hiernach könnten dann doch DIVERSE einzelne Eigentümer jeweils durch MEHRHEITSBESCHLUSS befreit werden, und am Ende bleibe im Extremfall der Kabelliebhaber alleine übrig. Denkfehler ?