Alles anzeigenDie Verbraucherzentrale sagt dazu.
" Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, kündigen Sie rechtzeitig!"
Du kannst jetzt kündigen, die wird dann zum 20.12.24 aktiv. Kündigst du nicht bis zum 20.11.24 verlängert sich dein Vertrag erneut um 1 Jahr.
Edit: Für Telekommunikationsverträge gilt das seit 1. Dezember 2021.
Also so wie ich das verstanden habe, gilt das auch für Altverträge, wenn die 24 Monate um sind, darf es nur noch einen Monat Verlängerung geben.
Zitat aus Teltarif:
Neue Verbraucher-Regeln seit 1. Dezember 2021
Ist die Mindestvertragslaufzeit eines 24-Monats-Vertrags abgelaufen, darf sich dieser seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr automatisch und ungefragt um weitere 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Dieser Passus gilt auch rückwirkend für alle bereits bestehenden Verträge.
https://www.teltarif.de/mobilfunk/vertragsverlaengerung.html
G-Ultimate Bist du sicher, dass dein Vertrag nicht vielleicht erst 12/2022 um 24 Monate verlängert wurde?
Ach so, zur Klarstellung: das ist eine Spezilität für Telekommuniktion:
Wenn Sie als Unternehmer oder Online-Händler mit Ihren Kunden Verbraucherverträge abschließen, gelten die neuen Regelungen nur dann, wenn der Vertrag nach dem 1. März 2022 geschlossen wurde. Altverträge – also Verträge, die vor diesem Zeitpunkt zustande gekommen sind – unterliegen der alten Rechtslage. Hier ist es weiterhin möglich, dass Sie den Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn der Kunde diesen nicht fristgerecht kündigt. Abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen muss Ihnen die Kündigung des Kunden in der Regel drei Monate vor Vertragsende vorliegen.
Eine Ausnahme gilt auch hier wieder für Telekommunikationsverträge: Bei Internet-, Handy- und Telefonverträgen gelten die kürzeren Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen seit Dezember 2021 sowohl für Neuverträge als auch für Altverträge.
Aus https://www.e-recht24.de/ecomm…nd-kuendigungsbutton.html