Nachbarin schlägt mit Hacke nach unserer Katze

  • Zitat

    Original geschrieben von jochar
    Ich würde sie auf nette und freundliche Art und Weise charmant darauf hinweisen dass sie gepflegt einen an der Klatsche hat !


    Ich würde nicht ausfallend werden. Trotzdem solltest Du es nicht dabei belassen. D.h., geh rüber, sag, was Sache ist (dass Du es nicht noch einmal sehen willst, dass sie Deiner Katze zu nahe rückt), aber auf herrische, selbstbewusste und einschüchterne Art, also auf keinen Fall zu freundlich. Du musst die Diskussion dominieren, sodass sie erst gar nicht anfangen kann, mit Dir zu streiten oder sich rauszureden. Entschuldigen brauchst Du Dich auch kein Stück, weil sie sich dann im Recht fühlt. Außerdem bist Du im Recht, weil es unmöglich ist, vorherzusagen, wohin Deine Katze geht.


    Was kann Deine Nachbarin darauf antworten? Nix! Diese ganze Schleimerei halte ich für unnötig. Man muss nicht mit jedem auskommen, und wenn sie so abgeht, bringt das bei der ja eh nicht, hat sich ja gezeigt oder würdet Ihr Menschen, die ihr wegen ihrer Freundlichkeit schätzt, die Katze zerhacken wollen. Auf sowas kann man doch eigentlich gar nicht freundlich und verständnisvoll antworten, also würde sie sich auch verarscht vorkommen, wenn Du Dich so zeigst. Und wenn Ihr Mann Gefägniswärter ist, schallt die eh nur die harte Tonart... (:D) Verstehst Du, was ich meine? Deine Schwester hat sie durch "freundlich" nicht dazu gebracht, abufzuhören. Dein Vater auch nicht, sie hat sich ja nichtmal beschämt gefühlt vor ihm. Also respektiert sie Euch nicht, nimmt Euch nicht ernst. Das musst Du ändern.


    Ich weiß, dass das natürlich auch nach hinten losgehen kann, wenn man Psycho Nachbarn hat, die dann richtig den Gartenzaunkrieg anfangen, aber davon kann man doch nicht immer ausgehen und davor nicht immer Angst haben. Man sollte und muss seine Meinung sagen und mit den Konsequenzen rechnen. Besser als wenn die Irre das nochmal macht, woran Du sie im Akte aber auch sogar durch Gewalt hindern dürftest. Sowas wie erweiterte Notwehr. Gib ihr einfach eine Ohrfeige. Damit drückst Du wieder das o.g. aus. Du glaubst nicht, was für einen psych. Effekt so eine Ohrfeige haben kann, habe schon die größten Schreihälste verstummen sehen wie ein Fisch. Darauf solltest Du aber natürlich nicht warten und Dich gleich drum kümmern.


  • mee too


    Soviel zum rechtlichen.


    Amtsgericht Mannheim AZ 9 C 5/84
    Das Amtsgericht Mannheim erklärte hierzu u.a., daß die Katze von altersher (seit der Kreuzzüge in Deutschland) zur natürlichen Umwelt des Menschen gehöre.
    Ihre Haltung ist Bestandteil der allgemeinen Lebensführung, und sie ist daher grundsätzlich jedermann gestattet. Ihrem natürlichen Instinkt folgend, verläßt die Hauskatze bei Freilauf Haus und Hof ihres Halters und dringt, je kleiner die Grundstücke des Halters und der Nachbarn sind, um so öfters in die Grundstücke der Nachbarn ein. Weil diese Verhalten in der in ihr wirkenden Wildnatur als Raubtier begründet ist, ist nach Auffassung des Gerichtes, durch das Eindringen der Hauskatze in fremde Grundstücke das Tatbestandsmerkmal der Beeiträchtigung gemäß § 1004 BGB selbst dann nicht erfüllt, wenn die Katze dort gelegentlich Exkremente ausscheidet. Dises natürliche Verhalten des Tieres stellt folglich keine unzulässige Störung durch den Katzenhalter dar, sondern ist lediglich eine vom Eigentümer hinzunehmende Grundstücksbeeinträchtigung, welche auf Naturvorgänge zurückzuführen und somit hinzunehmen ist.



    Gericht: AG Neu-Ulm vom 03.11.1998, 2 C 947/97, ZAP EN-Nr. 578/99
    Bereits im Betreten eines Grundstücks durch Katzen ist eine Eigentumsbeeinträchtigung zu sehen, deren Beseitigung der Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn verlangen kann. Aus Gesichtspunkten des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses hat ein Grundstückseigentümer jedoch den freien Auslauf von nur einer Katze zu dulden. Ein Abwehranspruch besteht jedoch bezüglich Belästigungen durch mehrere Katzen des Nachbarn



    Cu Tom

    http://www.lyonerkult.de
    Heutzutage kaufen viele mit dem Geld,das sie nicht haben, Sachen, die
    sie nicht brauchen, um Leuten
    zu imponieren, die sie nicht mögen!

  • Chris,
    wir wissen alle, Du bist ein super netter Kerl, der für sein Alter auch "erwachsen genug" rüber kommen kann (so Du denn willst ;)).
    Trotzdem würde ich Dir empfehlen, bei 50-jährigen Deinen Vater rüber zu schicken, um nochmal mit den Herrschaften zu reden. Es ist leider nu mal so, dass Du einfach auf Grund Deines Alters nicht den Respekt zugeschrieben bekommst wie Deine Eltern. Mit einem Spruch wie "Was willst Du Kind uns schon sagen!? Pass lieber auf Deine [statt "Sie ... Ihre"!] Katze auf!" ist für die im schlimmsten Fall der Käse gegessen :(
    Du kannst ja mitgehen, überlass die Hauptrolle aber Deinem dad :)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Hi Chris



    :mad:



    ich würde dieser hirnkranken Tussi unfreundlich anbieten, sie ggf. auch mit der Hacke zu "versorgen" wenn sie dass nicht unterlässt
    Und schieb nach, das sie sich nirgentwo verstecken könnte.... die Katzengesundheit wäre auch ihre eigene.



    Du bist einfach zu brav...... ;)



    Ich würde trotzdem mal mit dem Mann sprechen, vielleicht hat der einfach nur vergessen, die Alte zurück in die Klappse zu bringen....;)



    Frechheit, dabei ist das die "Natur" von Katzen....... ich ärgere mich zwar auch über die Vierbeiner die sich auf unseren Autos "wohlfühlen" aber was diese Kuh da macht ist absolut unmöglich.....

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Hammerharte Geschichte!
    Chris schicke Deinen Vater rüber und lass den das klären. Wie oben schon erklärt, muss man als Grunstückeigentümer das Betreten des Grundstücks durch Katzen dulden.
    Sollte die Katze verletzt worden sein /werden, scheut Euch nicht Anzeige zu erstatten.
    Vielleicht ist es für die Zukunft besser die Grundstücksgrenze Katzensicher zu machen.

  • Re: Nachbarin schlägt mit Hacke nach unserer Katze


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    und weiterhin
    fragen wie es auch rechtlich mit einer solchen Sache aussieht?!
    Nehmen wir mal an die Frau trifft die Katze und verletzt sie?


    Die Katze wird wie eine Sache behandelt - es ist also Sachbeschädigung. Das schränkt natürlich auch die "Notwehr"-Situation deutlich ein. Eine Sache steht nun mal nicht so hoch im Kurs, wie die Gesundheit eines Menschen, wobei du allerdings schon dein Eigentum und deine "Sachen" schützen darfst. Ist aber eine Gratwanderung.


    Nun zur allgemeinen Situation. Die "Dame" scheint nicht gut drauf zu sein, oder hat eine Katzenphobie. Vermutlich hat sie noch eine Menge weiterer Phobien ...


    Vielleicht hilft ein Gespräch von deinem Vater mit dem Nachbarn. Wobei ich allerdings annehme, dass es nichts nützen wird. Es bleibt also nur den kleinen Tiger zu behüten und zu versuchen das Grundstück weitestgehend abzuschotten, wobei das natürlich bei Katzen so eine Sache ist.


    Der Vorschlag von toyboy ist natürlich auch nicht schlecht, wobei du allerdings wesentlich zahmer aussiehst als Michael ... :rolleyes:


  • Vielleicht kommt es ja auch über die Erkenntnis, dass die oben genannten Taten Straftaten und nicht nur Ordnungswidrigkeiten sind bei der Bekloppten betroffenen Frau zu einer gewissen Einsicht. Und wenn auch nur, weil sie keine Lust hat sich strafbar zu machen.


    Ohne ein besonderer Katzenliebhaber zu sein liegt auf der Hand, dass die Tante eine an der Klatsche hat.

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Zitat

    Original geschrieben von Jeeves
    Vielleicht kommt es ja auch über die Erkenntnis, dass die oben genannten Taten Straftaten und nicht nur Ordnungswidrigkeiten sind bei der Bekloppten betroffenen Frau zu einer gewissen Einsicht. Und wenn auch nur, weil sie keine Lust hat sich strafbar zu machen.


    Ohne ein besonderer Katzenliebhaber zu sein liegt auf der Hand, dass die Tante eine an der Klatsche hat.


    Naja, über die Folgen und Umstände in der regionalen JVA kann sie ihr Ehemann ja aufklären ... vielleicht hilft´s ja ... :D

    [ X ] <-- Hier Finger draufklatschen für lecker Fettfleck am Monitor

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Ich wollte aber schon mal vorbeugend fragen, was passiert, wenn die Katze verletzt würde...


    Rein juristisch gesehen ist eine Katz leider nur als Sache zu sehen.
    Daher wäre eine Verletzung des Tieres leider nur eine "Sachbeschädigung"


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Rein juristisch gesehen ist eine Katz leider nur als Sache zu sehen.
    Daher wäre eine Verletzung des Tieres leider nur eine "Sachbeschädigung"


    Gruß
    CH


    Na ja, fast. Den von mir zitierten § 17 TierSchG gelesen? Ein mehrmaliges Schlagen mit einer Hacke wäre im Fall einer Verletzung der Katze nicht nur Sachbeschädigung, und damit zivilrechtlich verfolgbar sondern eben auch eine Straftat, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.


    jochar: :D :top:

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

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