Einzugsermächtigung unter Vorbehalt? Gibt's nicht, von daher vermute ich mal, dass dein Schreiben in der Tonne gelandet ist, und sie dir gar nichts bestätigen werden.
Wenn du unbedingt "unter Vorbehalt" zahlen willst, dann ziehe die Einzugsermächtigung komplett zurück und überweise den Betrag jeweils mit dem entsprechenden Zusatz im Betreff. Eigentlich kannst du aber auch darauf verzichten, denn rechtlich hat das keine Auswirkung auf die Rückforderbarkeit der entsprechenden Zahlungen - auch wenn das ständig behauptet wird.