GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Definitiv zählt der HALTER des Fahrzeuges - wer dies nutzt sei dahingestellt. Der Halter ist für das KFZ verantwortlich - siehe wenn man geblitzt wird. In dem Fall ist auch der Halter der "Ansprechpartner".


    Anzeige: Wegen Betrug bzw. Behauptung falscher Tatsachen. Wenn Du eine weiße Weste hast, würde ich die paar Minuten auf jeden Fall investieren. Kostet zudem nicht einmal etwas!

  • definitiv der halter des kfz, steht so auch als info irgendwo auf den GEZ-Seiten. Wer das Auto dann nutzt ist egal, ist ja der der versicherung etc. des wagens auch nicht anders. wieviele habe das auto auf ihre eltern zugelassen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Justin
    Aber der Wagen muß gar nicht zwangsläufig auf dich zugelassen sein, damit du verpflichtet bist, GEZ-Gebühren zu zahlen. Wichtig ist nur, daß du ihn regelmäßig benutzt. Ist in dem Auto ein Radio eingebaut, dann steht dir dieses Radio ja während der Nutzung zur Verfügung.


    Falsch: Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist.


    Quelle: GEZ


    Alles andere macht keinen Sinn, sonst müssten alle die noch bei den Eltern wohnen und einen Job haben mindestens Radio zahlen!


    Danke für die Tips, Anzeige werde ich dann wohl am Montag erstatten.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206 Danke für die Tips, Anzeige werde ich dann wohl am Montag erstatten.


    Ja, kannst ja schreiben, wie das ganze verläuft/verlaufen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Strafanzeige wegen was?

    Wegen "Betruges und jedweder sonst in Frage kommender Delikte". Das zusammen mit einer Fallschilderung dürfte schon zu den richtigen Tatbeständen führen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Oder man nimmt doch die Mediensteuer... 5 Tacken pro Nase sind nicht so wild...


    Auch eine Steuer wäre verfassungswidrig, ebenso wie bereits erklärt Pay-per-view.


    Eine Ausweitung der Finanzierung durch Werbeeinnahmen ist gleichfalls verfassungswidrig, da nach dem BVerfG in Bezug auf die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 I S. 2 GG die Rundfunkgebühr im Bereich der Mischfinanzierung Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleiben muss.


    Ebenso wäre eine Steuer verfassungswidrig: die Rundfunkfinanzierung ist Ländersache, somit müsste den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den jeweiligen Landeshaushalten ein Etat eingeräumt werden. In der Folge würde der Bedarf von der jeweiligen Regierung festgesetzt und nicht, wie es das BVerfG im 7. Rundfunkurteil vorgegeben hat, in einem unabhängigen, staatsfreien Verfahren.


    Die GEZ wurde ja nicht aus Jux gegründet, sondern aufgrund der Vorgaben aus der Verfassung und dem BVerfG.


    Dass die GEZ in der Umsetzung beim Gebühreneinzug teilweise lächerliche Mittel anwendet, ist unbestritten.

    ...

  • Na wenn´s Ländersache ist, dann können die Länder ja entsprechend die "Mediensteuer" erheben. Solche Gesetze lassen sich ja auch ändern. Aber so lange einfach aus Prinzip gegen die Idee des politischen Gegners gestimmt wird, kommt sowas eh nicht.


    Aber die Idee mit der Steuer oder PpV ist ja nur aus dem "Gerechtigkeitsgedanken" entstanden. Ob und wie das möglich ist, darüber hab ich mir keine Gedanken gemacht. Ich rechne sowieso nicht damit und selbst wenn das kommen würde, dann gibt´s Leute, die sich darüber Gedanken machen und es kräftig vermurksen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Ja, kannst ja schreiben, wie das ganze verläuft/verlaufen ist.


    Werde ich machen.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Werde ich machen.


    Was ist denn nun rausgekommen? Haben die Grünen was gesagt?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

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