GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Nennt mir mal bitte einen Haushalt, der weder Radio noch PC und Telefon hat.
    Das müssten ja schon echte Amish-People sein :D
    ... und bei denen kommt auch der böse GEZ-Mann nicht vorbei ;)


    Meinen! Soll mir mal jemand nachweisen, dass das nicht so ist! (Wer jetzt nach meinen Beiträgen sucht und mir das Gegenteil beweist, den nenne ich Freak ;))

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Wenn sie im Keller liegt nicht, wenn sie im PC steckt, aber kein Kabel zur Telefondose geht dann schon.
    Das ist wie beim TV oder Radio. Entscheidend ist nicht ob man es benutzt, sondern ob man es besitzt. Selbst wenn Dein TV Gerät nicht an der Antenne angeschlossen ist, oder eventuell keine solche existiert, das ist egal, Zahlen musst du trotzdem. Außer das Teil ist definitiv kaputt...


    Was ist wenn man zwar einen Fernseher hat, jedoch keinen DVB-T-Receiver?


    Ich mein, ohne DVB-T, Kabel und Sat kann man analog nix empfangen. Zumindest hier in der Region. Ist das auch ein "Bereithalten eines Empfangsgerätes" ? In meinen Augen nein, da man ja ohne entsprechenden DVB-T-Receiver nix empfangen kann.


    Und Radio mit dem Fernseher hören geht ja auch schlecht...


    Das ist eine rein theoretische Frage, zahlen tu ich diesen Mist ja schon (leider)



  • Ein Fernseher ist ein Empfangsgerät. Wenn du einen besitzt und ihn nur im Keller stehen hast, dann hälst du ihn trotzdem bereit. Unabhängig von den konkreten technischen Gegebenheiten.



    Andererseits muss ich den GEZ-Laden fast in Schutz nehmen. Seit 2007 bin ich verheiratet, wir haben beide aber seither das GEZ-rundum-sorglos-Paket bezahlt. Durch einen Kumpel wurde ich auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, da es ja ausreicht, wenn einer das bezahlt. Die GEZ hat meinen Abmeldeantrag mitsamt Heiratsurkunde ohne zu murren geschluckt und mir auch die Gebühren des laufenden Quartals rückerstattet (besser wie nix). Bin mal gespannt, ob ich nun trotzdem mehrfach jährlich angeschrieben werde oder mal so ein Meinungsforscher vor der Türe steht ;-).



    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Meinen! Soll mir mal jemand nachweisen, dass das nicht so ist! (Wer jetzt nach meinen Beiträgen sucht und mir das Gegenteil beweist, den nenne ich Freak ;))


    Deine Handyliste -wie schon angemerkt wurde- zeigt doch, daß du gleich mehrere 'normale' Radiogeräte besitzt. Schließlich haben N95 und E71 UKW-Empfänger eingebaut... ;)
    btw: das bedeutet auch, wenn du eines davon gelegentlich mit zur Arbeit nimmst, dann bitte noch zusätzlich als gewerblich anmelden :D


    Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Die GEZ hat meinen Abmeldeantrag mitsamt Heiratsurkunde ohne zu murren geschluckt


    Wäre ja auch noch schöner, wenn sie das bei vorliegender Urkunde nicht tun würden.


    Zitat


    und mir auch die Gebühren des laufenden Quartals rückerstattet (besser wie nix).


    Das wäre doch mal eine spannende Frage, wie die Gebührenpflicht in einem solchen Fall zu behandeln ist. Die GEZ wird wahrscheinlich auf dem Standpunkt stehen, daß eigentlich bis zur Abmeldung gezahlt werden muss. Allerdings steht dem entgegen, daß Zweitgeräte des (neuen) Ehepartners ab Heiratstermin per se gar nicht mehr gebührenpflichtig (und anmeldepflichtig) wären.
    Das 'Problem' ist, daß der Gebührenstaatsvertrag sagt: "Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist." §4 (2). Allerdings tritt der Fall gar nicht ein, da die Geräte weiterhin zum Empfang bereitgehalten werden, aber gar nicht mehr gebührenpflichtig sind §5 (1). Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß alle 'zuviel' gezahlten Rundfunkgebühren seit dem Heiratstermin zurückgefordert werden könnten... ;)

  • Zitat

    Nennt mir mal bitte einen Haushalt, der weder Radio noch PC und Telefon hat.

    Muha, soweit kommts noch, jetzt soll ich auch noch für das Telefon zahlen - Ich könnte ja die ÖR anrufen... :D


    Mal im Ernst, internetfähig ist fast jedes Notebook mit Ethernet Anschluss (wie gut, dass ich n MacBook Air hab ;) ). Nur wenn man dann kein Internetanschluss/Vertrag hat, bringt einem das nichts. Aber ist wohl wie beim Fernseher mit ANALOGEM Empfänger in einer Gegend in der nur digital gesendet wird und man so oder so nichts empfängt.
    Wie sieht es eigentlich mit ner Wlan Karte im Rechner aus? Ist die GEZ-pflichtig? Wenn nein, kann ich den Typi ja mal reinlassen. Kommt sicher lustig - kein Radio nur n iPod Dock und das MacBook Air ohne Netzwerkkarte und dann kann er gern noch mein Auto untersuchen - auch kein Radio. Telelefon ist nicht meldepflichtig, so what.


    Was mich aber fast noch mehr aufregt als der Witz mit dem Analog-Empfänger ist, dass man als Student befreit wird, aber nur wenn man sein Geld vom Bafög-Amt bekommt. Wenn ma den gleichen Satz (oder weniger) von seinen Eltern bekommt muss man GEZ zahlen! Hää? Und wenn die Eltern jetzt grad so an der Grenze sind und einem nur 500€ geben? Dann muss einer mit Bafög+Kindergeld=700€ keine GEZ Bebühren zahlen, der mit den 500€ aber schon??



    @ Joghurt2: Nenn mich ein Freak, aber Dein XDA Diamond den Du verkaufen willst solltest Du schon anmelden. *fg*

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Was ist wenn man zwar einen Fernseher hat, jedoch keinen DVB-T-Receiver?


    Ich mein, ohne DVB-T, Kabel und Sat kann man analog nix empfangen. Zumindest hier in der Region. Ist das auch ein "Bereithalten eines Empfangsgerätes" ? In meinen Augen nein, da man ja ohne entsprechenden DVB-T-Receiver nix empfangen kann.



    Die moderne Technik macht vieles leichter, einiges aber auch komplizierter.


    Vor DVB-T stellte sich die Lage so dar, dass ein TV-Gerät ohne Antenne, Kabel usw. als Empfangsgerät die Gebührenpflicht auslöst, eben weil der Tuner vorhanden ist und die Antenne als untergeordnete Einheit jederzeit beschafft werden kann.


    Um die Gebührenpflicht zu verhindern, musste daher der Tuner ausgebaut werden.
    Erscheint es nun nur logisch, dass im umgekehrten Fall, also Tuner vorhanden, Signal aber weg, gleiches gelten muss, so ist das ein Trugschluß. Hier zählt wieder die Frage nach dem einfachen technischen Mittel, welches den Empfang ermöglicht. Dieses ist mit der Installation einer Set-Top-Box gegeben, das Gerät ist weiterhin empfangsbereit.



    Zur Frage nach dem Bereithalten eines TV-Gerätes kann man lediglich anführen, dass ein Gerät im Keller nicht zum Empfang bereitgehalten wird, wenn es im Keller gelagert wird, ohne dass die erforderlichen Anschlüsse vorhanden sind. Dies wird, soweit mir bekannt ist, von der GEZ so akzeptiert, während ein einfaches abstecken des Gerätes im Wohnzimmer - so leicht ist es dann doch nicht - den Anforderungen nicht genügt.



    Schließlich das Problem der Erstattung von Rundfunkgebühren.
    Der Gebührenbescheid ist Verwaltungsakt und als solcher Grundlage für die Zahlung. Kann man gegen diesen Verwaltungsakt nicht mehr vorgehen, wird sich auch an der Zahlungsverpflichtung bzw. dem Recht der GEZ, die Gebühren zu behalten, für die Vergangenheit nichts mehr ändern. Das gilt auch bzw. vor allem, wenn materiell keine Gebührenpflicht bestehen würde.
    Aus diesem Gunde ist es auch entscheidend, im Falle einer Fremd-/ Zwangsanmeldung, die ohne Grundlage erfolgt, gegen diese vorzugehen, da allein der Bescheid zunächst die Zahlungspflicht mit allen Folgen auslöst.

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  • Zitat

    Muha, soweit kommts noch, jetzt soll ich auch noch für das Telefon zahlen - Ich könnte ja die ÖR anrufen


    Mit Telefon meinte ich eigentlich die Möglichkeit ins Internet zu gehen ;)



    Was mich nur wundert ist, dass sich hier einige User ganz massiv Gedanken machen, was sich die GEZ alles einfallen lassen könnte, um ihnen eine Gebührenpflicht nachzuweisen, die ja überhaupt nicht besteht.
    Witzigerweise trifft das dann die User, die zu allen möglichen Zeiten posten (natürlich nur von der Arbeit und aus dem Internetcafe, woher auch sonst ;)


    Wenn ich überhaupt nix anzumelden hätte, dann hätte ich so ein ruhiges Gewissen, dass ich mir da überhaupt keine Gedanken machen würde.


    Für mich sieht das ja schon fast nach schlechtem Gewissen aus :p

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Wenn ich überhaupt nix anzumelden hätte, dann hätte ich so ein ruhiges Gewissen, dass ich mir da überhaupt keine Gedanken machen würde.


    Für mich sieht das ja schon fast nach schlechtem Gewissen aus :p


    Ja stimmt. Ich halts kaum noch aus SCRN :D


    Ne ich hab ja wirklich nix. Außerdem bin ich ohnehin noch befreit und außerdem aus österreich etc ;-)

  • Und ich geh übers Uni Wlan online. :D (Daher auch die Frage ob der Wlan-Chip GEZ pflichtig ist)


    Dass vielleicht irgendwo eine Netzwerkkarte oder eine Radio in einem alten Handy rumliegen könnte, streite ich nicht ab, aber mal ernsthaft, das ist lächerlich! Wenn Ihr auf der Autobahn plötzlich ein "Schrittgeschwindigkeitsschild" ohne erkennbarern Grund sehe würde, würdet Ihr dann Schrittgeschwindigkeit fahren?
    Und zur Not kann ich das Zeug ja mal in den Keller bringen.


    Ich mache mir übrigens nicht aus schlechten Gewissen Sorgen sondern weil hier immer einer rumschleicht der "Fernsehumfragen" machen möchte was ich ganz schön dreist finde - zumindest dass er deshalb regelmäßig morgens bei mir klingelt. Egal ob GEZ oder nicht, der hat mich nicht zu nerven. Oder würde es Euch nicht aufregen wenn ihr mal bis 10 schlafen könnt und es dann um 8.30 oder 9 klingelt?

  • Zitat

    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).


    steht auf der Webseite der GEZ ist nun nicht so schwer zu verstehen, oder?
    Das Uni-Wlan spielt also nur ne sekundäre Rolle, sondern der PC selbst ist entscheidend und der scheint ja nun mal Dir zu gehören und ist in der Lage Angebote aus dem Internet wiederzugeben.


    Also bist Du erstmal gebührenpflichtig! Punkt -Aus


    Wie Du damit als Student umgehst ist Deine Sache!
    Früher waren Studenten nahezu perse befreit, heute ist das leider nicht mehr so.


    Bist Du befreit, würde ich dem Heini mit seinen Umfragen in den Hintern treten und dann sollte gut sein.


    Bist Du nicht befreit und siehst es auch nicht ein zu bezahlen, obwohl Du es müsstest, dann musst Du eben auch damit leben, dass Dich die GEZler eben etwas nerven, weil sie in der Sache ja erstmal nicht unrecht haben.
    Du kannst ihnen ja wie hier beschrieben zum Teufel jagen, aber unter solchen Umständen wie bei Dir musst Du eben damit rechnen, dass sie nach einer Zeit wiederkommen.
    Wenn Dich das stört, dann zahl einfach die 5 Euro pro Monat ...

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

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