Brille kaputt - Garantie?

  • Eine etwas verzwickte Lage. Meine Freundin hat eine Randlose Brille mit dünnen Kunststoffgläsern. Wir haben sie vor ca. 5 Monaten gekauft. Jetzt hat sie gestern versucht mit einem Taschentuch die Brille sauber zu machen, dabeí ist ihr eine Ecke eines Glases abgebrochen. :eek: Alleine das muss man sich vorstellen, da war wirklich nur leichter Druck - kein festes drücken !


    Sie ist daraufhin heute morgen zum Optiker gegangen und wollte das auf Garantie laufen lassen. Darauf meinte er, es wären heute schon 6 (!!) Leute da gewesen, die alle über Karneval Probleme damit hatten. D.h. soviel wie, "über Karneval kaputt gemacht - selbst Schuld". Dabei hat es damit nichts zu tun und der Optiker muss doch 2 Jahre Gewährleisten, das die Brille funktioniert. Tut sie jetzt aber nicht mehr ordnungsgemäß.


    Wie sieht es aus? Muss der Optiker die Brille bzw. das Glas ersetzen?


    Gruß,
    Dominik

  • Wird schwierig, zumal es ja schon auch auf die Einwirkung Deiner Freundin auf die Gläser ankommt.


    Und vorsicht:


    Hat die Brille 2 Jahre Garantie oder meinst Du die gesetzliche Gewährleistung?
    Im Falle der gestz. Gewährleistung muss der Optiker dafür sorgen, dass er Dir ein mangelfreies Produkt übergibt, er ist allerdings nur für Mängel verantwortlich die bereits zu diesem Zeitpunkt vorliegen und nicht für später verursacht/aufgetretene.
    Er muss also nicht gewährleisten, das die Brille 2 Jahre funktioniert.
    Die spannende Frage wird sein, ist das Glas evtl. schadhaft das es so schnell kaputt geht oder liegt ein "Bedienfehler" vor?`


    Und das nachzuweisen wird schon schwer...


    Gruß
    CH

  • Da sehe ich auch das Problem.


    Ohnehin habe ich gelernt, dass diese randlosen Brillen für mich zumindest sehr beschränkt alltagstauglich sind. Mein Modell habe ich im Dezember gekauft und mir ist nach einem Monat ebenfalls ein Stück Kunststoff herausgebrochen. Hab dann 49 EURO für neue Gläser bezahlt und vor drei Wochen ist mir das Seheisen aufgrund des geringen Gewichts wieder einmal von der Nase geflogen. Jetzt sind prima Kratzer drin und ich müsste theoretisch wieder für neue Gläser zahlen...

    In Search of Sunrise

  • Ich halte es nicht für einen Bedienfehler, da es ja um eine allseitsübliche "Reinigung" ging. Wenn ich meinen Kotflügel mit einem Lappen abwasche, fällt das scheiß teil ja auch nicht runter.


    Naja, ist imho schwierig.


    Melone
    Inzwischen hat meine Freundin auch gemerkt, dass sie nciht so alltagstauglich sind, wie gedacht. Dafür sieht sie aber gut aus und die Augen kommen mal richtig zur Geltung ;)

  • es kommt wirklich darauf an, ob du die Brille unsachgemäß behandelt hast oder ob es einen Herstellungsfehler gab und daher eine Ecke abgebrochen ist.


    In den ersten 6 Monaten muss dir normalerweise der Verkäufer nachweisen, dass es NICHT herstellungsbedingt war...


    wobei Papiertaschentuch schon böse für hochvergütete Kunststoffgläser ist... gibt Kratzer! Bei der Reinigung muss man auch immer das jeweilige Glas am Rand anfassen

    Viele Grüße
    Martin

  • Re: Brille kaputt - Garantie?


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Meine Freundin hat eine Randlose Brille mit dünnen Kunststoffgläsern. Wir haben sie vor ca. 5 Monaten gekauft. Jetzt hat sie gestern versucht mit einem Taschentuch die Brille sauber zu machen, dabeí ist ihr eine Ecke eines Glases abgebrochen.


    Ist meiner Frau inzwischen bei der neuen randlosen Brille auch schon zwei Mal passiert. Irgendwie taugen die Dinger nichts. Allerdings hatte sie die Brille von Fielmann und da wurde das Glas ohne Kosten und ohne weitere Nachfrage ersetzt.

  • Wie geschrieben, gerade dadurch, dass die Brille unter mechanischer Belastung beschädigt wurde, gibt dem Kunden bzw. der Freundin von AdminDr nen schlechten Stand.


    Ist das reinigen einer Brille mittels Taschentuch eine sachgemäße Behandlung oder ist das nach den Pflegehinweisen für Brillen schon unsachgemäß?
    Dreht sich die Beweislast dadurch um, dass eben nicht mehr der Optiker sondern sie beweisen muss, dass das Glas schadhaft war?


    Kann man sicher über Anwälte und Gericht klären lassen, viel außer ner Menge Ärger wird nicht bei rumkommen, selbst wenn man irgendwann recht bekommt.
    (Wobei es keiner garantieren kann das es denn so ist...)


    Von daher noch mal freundlich mit dem Optiker sprechen (evtl. Kostenteilung 50/50) und nicht mehr drüber ärgern.
    Wenn der auf stur schaltet, es geht mehr Optiker auf der Welt


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Von daher noch mal freundlich mit dem Optiker sprechen (evtl. Kostenteilung 50/50) und nicht mehr drüber ärgern.
    Wenn der auf stur schaltet, es geht mehr Optiker auf der Welt


    Er hat inzwischen angeboten 50 % zu übernehmen. Soll man drauf eingehen ? Oder doch hoffen das die komplette Summe übernommen wird ?

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Er hat inzwischen angeboten 50 % zu übernehmen. Soll man drauf eingehen ? Oder doch hoffen das die komplette Summe übernommen wird ?


    Ich würde empfehlen das Angebot anzunehmen. Ich habe für meine (halb) randlose Brille extra eine Brillenversicherung abgeschlossen (30€), die solche Schäden mit deckt.

  • Wie geschrieben:


    Bei 50% sofort zuschlagen.


    Alles andere ist Quatsch zumal Du wie gesagt keine Sicherheit hast, das Du im Streifall auch wirklich "Recht" oder mehr als diese 50% zugesprochen bekommst.


    Und das lohnt nun den ganzen Aufwand und Ärger wirklich nicht, zumal Du dann auch noch Gefahr läufst noch weniger oder gar nichts zu bekommen.


    Gruß
    CH

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