Unfall! ...was sagt ihr zur Schuldfrage (Bilder inside)

  • @ ChickenHawk
    Ich habe den Radweg ja nicht ganz rechts befahren! ( Da ist die Gefahr das Du in eine geöffnete Pkw Tür fährst viel zu groß!) Ich bin im linken Teil des Radwegs gefahren.


    Kann man auf den Bild ja auch sehr gut erkennen wie die Gegebenheiten dort sind.


    Das Bild ist natürlich nur eine veranschauende Montage :)



    Ich glaube es ist für jemanden der sowas nicht mal am eigenen Leib erlebt hat nicht so leicht nachzuvollziehen. Ich war keinesfalls unaufmerksam.


    Die Reaktionszeit war viel zu gering und der Vorgang an sich das der Pkw unvermittelt abbog nicht absehbar, das ich keine Chance hatte! :rolleyes:

    Moderne Technik erleichtert dem Menschen nur das, was er sich im Laufe seiner Entwicklungsgeschichte schwer gemacht hat.

  • hey das ist ja noch besser veranschaulicht....


    Jetzt sieht man doch ganzeindeutig dass Dich keine Schuld trifft...


    ich drück dir weiter die daumen:)


    liebe grüsse kathrin

  • Hi, also der Aufmerksamkeitsaspekt des Radfahrerers wurde ja schon angesprochen, was mir noch fehlt:


    musste der Radfahrer damit rechnen, dass ein PKW (ohne zu Blinken) unvermittelt rechts (hier: in eine Einfahrt) abbiegt und daraus folgend seine Fahrweise entsprechend einrichten.
    Ich sage nein,
    wäre die Einfahrt keine solche, sondern eine Kreuzung gewesen, dann sähe die sache anders aus.
    An einer Kreuzung muss man immer mit spontanen Falschabbiegern rechnen und richtet deshalb seine Fahrweise - auch als radfahrer - darauf ein, oder ?

  • Mag ja sein, dass Du der Aufassung bist, Du hättest alles richtig gemacht.


    Die spannende Frage wird sein, kannst Du bzw. Dein Rechtsbeistand auch den Richter davon überzeugen, dass das der Fall war?


    Der gegnerische Anwalt wird bestimmt so ähnlich wie oben beschrieben argumentieren.


    Ein Richter hat täglich X solcher Fälle auf dem Tisch und will sie möglichst schnell weg haben. Daher also am einfachsten und schnellst Ouote 70/30 keiner meckert und alle gehen glücklich nach Hause.


    Das ist für einen selbst natürlich äußerst unbefriedigent, aber einen Richter zu finden den das wirklich so stark interessiert, dass er sich alles genau anhört, wird verdammt schwer wenn nicht sogar unmöglich


    Gruß
    CH

  • Mir wäre heute morgen beinahe dergleiche Unfall passiert. Der Autofahrer hatte aber geblinkt und ist gleichzeitig abgebogen - ich war auf der Höhe der Stoßstange. Tempo ca. 15 km/h. Hätte ich nicht eine schlingerende Vollbremsung gemacht wäre ich ebenfalls in den Pkw gerauscht. Gefehlt für einen Unfall haben ca. 10-20 cm.


    Für den Fall hier:


    Es genügt nicht, dass geblinkt wird. Es muss für den nachfolgenden Verkehr rechtzeitig geblinkt werden. Auch der Schulterblick muss gemacht werden. In diesem Fall scheint die Gegenpartei überhaupt nichts gemacht zu haben, sondern ist einfach abgebogen.


    Das Argument ein Fahrradfahrer sei zu schnell gewesen, steht immer auf recht wackelige Füßen - insbesondere bei mangelndem Gefälle. Verläuft ein Radweg entlang einer Straße haben Autofahrer beim Abbiegen eine besondere Verpflichtung zur Rücksichtsnahme


    Edit: Spitzensportler erreichen bei Radrennen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 40 km/h

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